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Handbuch für Funktionär:innen

Nordbayerische Bläserjugend - da bist du dabei!

  • Kreis
  • Bezirk

Das sind wir

Herzlich Willkommen in unserem Handbuch für Funktionär:innen. 

Hier wollen wir dir alle Infos geben, die du für deine Arbeit bei der Bläserjugend brauchst - aufgeteilt nach sechs Kategorien und vielzähligen Unterpunkten. Du kannst alles auch als PDF speichern und ausdrucken. Viel Spaß beim Informieren!

Geschichte - die Nordbayerischen Bläserjugend

Ende der 80er Jahre entwickelte der Nordbayerische Musikbund erste Pläne zum Aufbau einer Jugendorganisation, in der sich die musizierende Jugend zusammenschließt und gemeinsam Ziele der Jugendarbeit und Jugendpflege verfolgt.

Der Bayerische Jugendring (BJR) in München stimmte nach langwierigen Gesprächen und Abstimmungen mit dem damaligen Bundesjugendleiter Josef Toni Dillenkofer im Jahr 1989 dem Satzungsentwurf der Nordbayerischen Bläserjugend zu. Dies war zugleich der Startschuss für den konsequenten und beispielhaften Aufbau der Bläserjugend in Nordbayern.

Am 13. April 1991 fand schließlich die eigentliche Gründungsversammlung des Jugendverbandes statt, bei der Josef Toni Dillenkofer zum Bundesjugendleiter gewählt wurde. In Zusammenarbeit mit dem BJR konnten nun die Kreisbläserjugenden in die Stadt- und Kreisjugendringe aufgenommen werden.

Nachdem im Jahr 1995 auch der Bezirk Oberfranken im Bezirksjugendring aufgenommen war, konnte die Nordbayerische Bläserjugend als bis dato einziger musikalischer Jugendverband dem Hauptausschuss des BJR beitreten und vertritt seitdem im BJR, in Absprache mit allen bayerischen Bläserjugendverbänden, die Belange aller Musiker:innen in Bayern.

Organigramm - Unsere Struktur

Verbandsebene

Verbandsjugendleitung:
(gewählt auf drei Jahre)

  • Verbandsjugendleiter:in
  • stellvertretende:r Verbandsjugendleiter:in
  • Beauftragte:r für die musikalische Jugendarbeit
  • Mitglieder der Verbandsjugendleitung

erweiterte Verbandsjugendleitung:

  • Verbandsjugendleitung
  • Bezirksjugendleiter:innen der vier Bezirke

 


 

Bezirksebene

Bezirksjugendleitung:
(gewählt auf zwei Jahre)

  • Bezirksjugendleiter:in
  • stellvertretende:r Bezirksjugendleiter:in
  • Bezirksjugendgeschäftsführer:in
  • Bezirksjugendschriftführer:in
  • bis zu drei weitere Mitglieder der Bezirksjugendleitung

 


 

Kreisebene

Kreisjugendleitung:
(gewählt auf zwei Jahre)

  • Kreisjugendleiter:in
  • stellvertretende:r Kreisjugendleiter:in
  • Kreisjugendgeschäftsführer:in
  • Kreisjugendschriftführer:in
  • bis zu drei weitere Mitglieder der Kreisjugendleitung

Du überlegst, wie du deine Arbeit im Verband bestmöglich organisieren kannst?


Im Bereich Für Kreise und Bezirke findest du wertvolle Tipps, aber auch

dein:e Bezirksjugendleiter:in oder die Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle helfen dir gerne weiter:

  • Rechtliches
  • Werte

Satzung, Leitbild & Werte

Jeder Verband der im Vereinsregister eingetragen ist, muss sich eine Satzung geben. Sie definiert die Aufgaben, die Strukturen und rechtliche Grundlagen. Außerdem haben wir uns in unserem Leitbild der NBBJ noch auf gemeinsame Werte der Bläserjugend verständigt.

Satzung - der Rahmen unserer Arbeit

Die Satzung der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. (NBBJ) ist das entscheidende Dokument, das die grundlegende Ausrichtung und Organisation des Verbandes definiert. Durch die Satzung ist die Bläserjugend ein eingetragener Verein und gemeinnützig. Dafür muss unsere Satzung inhaltlich einige Ansprüche erfüllen, wie z.B.:

  • Wie fassen wir Beschlüsse?
  • Wie ist die Vorstandschaft strukturiert?
  • Welchen Vereinszweck verfolgen wir?
  • Wie wird man Mitglied?

Die Satzung muss von der Jugendvertreterversammlung beschlossen werden. Nach dem Beschluss wird sie dem Vereinsregister vorgelegt und anschließend eingetragen. Erst dann ist diese gültig.

Unsere Satzung findet ihr auf der rechten Seite zum Durchstöbern.

Allgemeiner Hinweis: In das Vereinsregister werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gebildeten Vereine eingetragen.

BGB steht für Bürgerliches Gesetzbuch


Unsere Satzung ist für alle Kreise und Bezirke gültig. Ihr braucht euch also keine

                 eigene geben.

Andreas Kleinhenz

Telefon: 09367/988 689-0

                  info@blaeserjugend.de

  • Werte

Leitbild - das Ziel unserer Arbeit

Die Werte und Grundsätze unseres Handelns sind in unserem Leitbild zusammengefasst. Ein Leitbild richtet sich an alle Mitglieder, Funktionär:innen und an die Öffentlichkeit. In der Gestaltung und schriftlichen Umsetzungen sind keine Grenzen gesetzt.

Wir haben unser Leitbild anhand von 10 Punkten beschrieben:

  1. Entwicklung
  2. Schutz
  3. Demokratie
  4. Zusammenwirken
  5. Partizipation
  6. Toleranz
  7. Ökologie
  8. Gemeinnützigkeit
  9. Mitwirkung
  10. Offenheit

Wenn ihr wissen wollt, was hinter den Punkten steckt, dann schaut doch in unser Leitbild.


  • Werte
  • Außermusikalische Jugendarbeit

Wertebündnis - Gemeinsam stark

Wertebündnis Bayern

Die Nordbayerische Bläserjugend e.V. ist Bündnispartner im Wertebündnis Bayern.

„Demokratie, Teamgeist, Verantwortung – welche Werte zählen? Junge Menschen über Wertefragen zum Nachdenken anregen, mit ihnen diskutieren und sie zum Handeln ermuntern – das will das Wertebündnis Bayern. Gemeinsam stark für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“. So beschreibt sich das Bündnis auf seiner Homepage. Diese Auffassung vertritt die Nordbayerische Bläserjugend voll und ganz und ist deshalb seit November 2015 fester Partner im Wertebündnis.

Im Wertebündnis Bayern sind verschiedenste Organisationen vertreten. So finden sich dort viele weitere Jugendverbände aber auch Wohlfahrtsverbände oder Stiftungen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie sich für Werte und deren Vermittlung in unserer Gesellschaft stark machen. Das Wertebündnis trat 2010 in Kraft, 2015 stellte Ministerpräsident Horst Seehofer die dazugehörige Stiftung vor.

Durch die Mitgliedschaft ergeben sich für die Nordbayerische Bläserjugend nun ganz neue Wege:

  • klare Positionierung für Werte
  • starke Partner an der Seite, die sich ebenfalls mit dem Thema der Wertevermittlung auseinander setzen
  • Profitierung von Ideen/Erfahrungen der anderen - Austausch bei Vernetzungstreffen, die mehrmals jährlich stattfinden
  • Initiierung von Projekten, die Kindern und Jugendlichen die Bedeutung von Werten wieder ins Bewusstsein rücken. Zusammen mit mindestens zwei Bündnispartnern können diese Projekte auch für den eigenen Verband übernommen werden.
  • Stärkung des eigenen Werteverständnisses und -bewusstseins
  • Verankerung der Werte in allen Bereichen und Themen der Bläserjugend durch intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema.
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Austausch

Strukturen der Jugendarbeit in Bayern

Schön, dass du dich ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagierst! Wie du bestimmt schon gemerkt hast, ist es hilfreich, wenn man sich mit anderen Engagierten austauschen und zusammenarbeiten kann. Netzwerke können hier helfen, diese Interessen auch gegenüber der Politik und in der Gesellschaft zu vertreten. Die Nordbayerische Bläserjugend e.V. ist daher in vielen Netzwerken vertreten, um für Kinder und junge Menschen etwas zu bewirken.

Logo-BJR | (c) BJR

Bayerischer Jugendring

Jugendarbeit in Bayern prägt Geschichte und Gegenwart  

Nach dem 2. Weltkrieg wurde in Bayern der Bayerische Jugendring gegründet. Nach den schrecklichen Erlebnissen und Erfahrungen des Nationalsozialismus wollte man mit jungen Menschen einen neuen Aufbruch beginnen.


Damals waren die Ziele: 

  • die Lebensbedingungen junger Menschen zu verbessern.
  • unabhängige Jugendverbände zu fördern.
  • einen Austausch und eine Zusammenarbeit der Jugend zu fördern.

Bereits seit den 90er-Jahren ist die Nordbayerische Bläserjugend e.V. als einziger musikalischer Jugendverband im Hauptausschuss im BJR vertreten. Dort vertritt sie in Absprache mit den anderen bayerischen Bläserjugendverbänden die Belange aller Musiker:innen in Bayern.

(Siehe: Geschichte – Nordbayerische Bläserjugend)


Aufgrund dieser Vertretung erhalten wir für unsere Arbeit wichtige Zuschüsse, mit denen wir besonders die Bildungsarbeit weiterbringen können.


Die Aufgaben des BJR heute: 

  • trägt dazu bei, dass junge Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit befähigt werden, wobei die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter zu berücksichtigen sind
  • befähigt junge Menschen zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft, insbesondere durch Förderung des verantwortlichen und selbständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens
  • fördert das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Gesellschaft und in den Bildungsbereichen, insbesondere bei der jungen Generation
  • vertritt die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, besonders gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden
  • unterstützt die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendorganisationen
  • fördert die internationale Begegnung und Zusammenarbeit
  • wirkt einem Aufleben militaristischer, nationalistischer, rassistischer und totalitärer Tendenzen entgegen
  • setzt sich für den Erhalt der natürlichen Umwelt ein und trägt dazu bei, dass junge Menschen lernen, umweltbewusst zu leben und Schäden an der Umwelt zu vermeiden
  • setzt sich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen ein, für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen, jungen Frauen, Jungen und jungen Männern
  • fördert junge Menschen durch Angebote der Jugendarbeit in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und bietet benachteiligten oder von Benachteiligungen bedrohten Kindern und Jugendlichen Unterstützung an
  • integriert junge Menschen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit sowie sich für den Abbau von Benachteiligungen in der Gesellschaft ein

(Quelle: BJR / https://www.bjr.de/ueber-uns/ziele/)

 

BJR steht für

Bayerischer Jugendring

Es kommt auf dich an!


Die Voraussetzung damit wir im BJR eine Stimme haben ist, dass wir in vier Bezirksjugendringen (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz) vertreten sind.

In den Bezirksjugendringen sind wir erst dann mit einer Stimme vertreten, wenn wir in mindestens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten sind.


Wir müssen also immer darauf achten, dass wir die Vertretungsrechte auf den verschiedenen Ebenen wahrnehmen, damit der Jugendverband stabil bleibt und wir unsere Fördergelder für die Kinder und jungen Menschen nicht gefährden. 


Es ist also für die gesamte NBBJ ganz wichtig, dass du an den Sitzungen auf deiner Ebene teilnimmst. Du kennst ja "Die drei Musketiere" und ihren Wahlspruch "Alle für einen, einer für alle." ;-) 

Der BJR verteilt an die Mitgliedsorganisationen Fördergelder. Auch die NBBJ erhält zentral Mittel, um die Arbeit mit Kindern und jungen Menschen zu fördern.

Diese Gelder werden in der NBBJ von der Geschäftsstelle beantragt.

Simon Scheiring

Verbandsjugendleiter


simon.scheiring@blaeserjugend.com


Annika Kirchner

Mitglied der Verbandsjugendleitung


annika.kirchner@blaeserjugend.de

  • Bezirk
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Idee
  • Vereinsübergreifend
  • Werte
  • Rechtliches
  • Öffentlichkeitsarbeit

Bezirksjugendringe

In jedem bayerischen Regierungsbezirk gibt es einen eigenen Bezirksjugendring (BezJR). Für die NBBJ sind die Bezirksjugendringe Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz wichtig. 


Was sagen Bezirksjugendringe über sich?

Beispiel Oberfranken:

"Der Bezirksjugendring setzt sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen in Oberfranken ein (§ 2 Satzung, BJR). Dabei hat er dafür Sorge zu tragen, dass „jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung“ stehen (§ 11 Abs. 1 SGB VIII)."  (Quelle: bezjr-oberfranken)


Die BezJR unterstützten die Jugendarbeit im Bezirk mit Wissen, Kompetenz, Beratung, Netzwerken, Material, Referent:innen und Fördergeldern. Als Funktionär:in kannst du nur davon profitieren, wenn du dich dort vernetzt. 


Es gibt wichtige Versammlungen/Sitzungen auf den Ebenen der BezJR, an denen auch die NBBJ mit den Vertreter:innen auf Bezirksebene teilnimmt.


Sicherung der Vertretungsrechte

Die Voraussetzung damit wir im BJR eine Stimme haben ist, dass wir in vier Bezirksjugendringen (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz) vertreten sind.

In den Bezirksjugendringen sind wir erst dann mit einer Stimme vertreten, wenn wir in mindestens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten sind.

Wir müssen also immer darauf achten, dass wir die Vertretungsrechte auf den verschiedenen Ebenen wahrnehmen, damit unser Jugendverband stabil bleibt und wir unsere Fördergelder für die Kinder und jungen Menschen nicht gefährden.


Fördermöglichkeiten:

Für die Bezirksjugendleitungen der NBBJ sind die BezJR einerseits wegen der Beratung, der Vertretungsrechte und dem Austausch mit anderen Engagierten interessant und wichtig. Andererseits bekommen wir für unsere Arbeit von den Bezirksjugendringen aber auch Fördergelder. Zögere nicht und setze dich mit deinem BezJR in Verbindung. Ein Beratungsgespräch kann euch bei eurer Arbeit auf Bezirksebene ein ganzes Stück weiterbringen.


Medienfachberatung:

Auf der Bezirksebene der Jugendringe gibt es auch die Medienfachberatung.  Dort kannst du dich selbst informieren oder beraten lassen, wie du Medien einsetzen kannst. Aber du findest dort auch kompetente Referent:innen, die dich vor Ort, zum Beispiel mit einem Workshops unterstützen. Zudem verleihen die Medienfachberatungen auch günstig Technik (Tablets, Kameras, ...)

BezJR steht für 

Bezirksjugendring


BJR steht für

Bayerischer Jugendring

Es kommt auf dich an!



Es ist für die gesamte NBBJ ganz wichtig, dass du an den Sitzungen/Versammlungen auf deiner Ebene teilnimmst. Du kennst ja "Die drei Musketiere" und ihren Wahlspruch "Alle für einen, einer für alle." ;-) 

Setze dich mit deinem BezJR in Kontakt und frage nach, was genau gefördert wird und was du tun musst, um die Förderungen zu erhalten und zu dokumentieren. 


Ein persönliches Gespräch hilft dir, die Personen im BezJR kennenzulernen und du kannst zudem gleich persönlich nachfragen, wenn etwas unklar ist. 

Wissen und Technik für dich und deine Jugendarbeit gibt es bei der Medienfach-

beratung.


Hier findest du die für dich zuständige Medienfachberatung:

https://medienfachberatung.de/


Bei BezJR gibt es immer Frühjahrs- und Herbstvollversammlungen. Die Termine findest du auf den Internetseiten des jeweiligen BezJR. Wenn du keine Einladung bekommen solltest, ruf einfach dort an und frage nach.


Achte auch auf die Fristen für die Förderungen. Frage auch hier am besten direkt nach.

  • Kreis
  • Austausch
  • Geld
  • Rechtliches

Stadt- und Kreisjugendringe

In ganz Bayern gibt es fast 100 Stadt- und Kreisjugendringe. Klasse dabei ist, dass sie dich bei deiner Jugendarbeit unterstützen. Auch hier gilt der Gedanke, dass du nicht alleine bist. Bei deiner Jugendarbeit vor Ort unterstützt dich zum einen die Struktur der NBBJ und zum anderen die Netzwerke und Organisationen des BJR.

Was sagen SJR und KJR über sich?

Beispiel SJR Fürth:

"Der Stadtjugendring Fürth hält für seine Mitgliedsverbände und -organisationen attraktive Serviceangebote bereit und steht in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Fürth.

Die Jugendarbeit in Bayern eint dabei ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit, der Ehrenamtlichkeit und der Selbstorganisation junger Menschen sowie der Interessenvertretung in demokratischen Gremien." (Quelle: SJR Fürth)

Beispiel KJR Würzburg:

  • "Der KJR fördert die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen: Er trägt dafür Sorge, dass sie ihre unterschiedlichen Profile entwickeln können und sich dabei nicht gegenseitig Konkurrenz machen, sondern sich in ihrer Arbeit ergänzen. Dies geschieht bei den Verbandsspitzengesprächen und in den Vollversammlungen sowie bei Einzelgesprächen mit den Vorständen der Mitgliedsorganisationen.
  • Der KJR bündelt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen und vertritt diese gegenüber der Kommunalpolitik, z.B. gegenüber dem Landratsamt mit seinen verschiedenen Abteilungen und dem Kreistag mit seinen verschiedenen Ausschüssen, und gegenüber der sonstigen Öffentlichkeit, z.B. durch Pressearbeit. In den verschiedenen KJR-Gremien (Verbandsspitzengespräch, Vollversammlung) werden dazu Beschlüsse vorbereitet und gefasst. 
  • ...
  • Der KJR sichert die Arbeit seiner Mitgliedsorganisationen ab, indem er angemessene Rahmenbedingungen schafft. Beispiele sind: 
  • die Vergabe von Zuschussgeldern aus dem Jugendplan des Landkreises Würzburg;
  • die Ausstellung der Jugendleiter:innen-Card, kurz "Juleica” (früher Jugendleiter:innen-Ausweis);
  • das Bonusheft für Jugendleiter:innen für alle Inhaber:innen einer Juleica;
  • der Verleih unterschiedlicher Materialien;
  • die Unterstützung und Beratung bei der Planung von Bildungsveranstaltungen und Freizeiten: Neben Zuschüssen und Materialien gibt’s beim KJR beispielsweise Häuser- und Zeltplatzverzeichnisse, Lagerkochbücher, Unterlagen zur Aufsichtspflicht und gerne auch persönliche Beratung;
  • eigene Bildungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten als Ergänzung zum Angebot der Mitgliedsorganisationen, ... ." (Quelle: KJR Würzburg)


 

 

KJR steht für 

Kreisjugendring


SJR steht für 

Stadtjugendring

Es kommt auf dich an!


Die Voraussetzung damit wir im BJR eine Stimme haben ist, dass wir in vier Bezirksjugendringen (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz) vertreten sind.

In den Bezirksjugendringen sind wir erst dann mit einer Stimme vertreten, wenn wir in mindestens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten sind.


Wir müssen also immer darauf achten, dass wir die Vertretungsrechte auf den den verschiedenen Ebenen wahrnehmen, damit der Jugendverband stabil bleibt und wir unsere Fördergelder für die Kinder und jungen Menschen nicht gefährden. 


Es ist also für die gesamte NBBJ ganz wichtig, dass du an den Sitzungen/Versammlungen auf deiner Ebene teilnimmst. Du kennst ja "Die drei Musketiere" und ihren Wahlspruch "Alle für einen, einer für alle." 😉

Für die Kreisjugendleitungen der NBBJ sind die KJR und SJR einerseits wegen der Beratung, der Vertretungsrechte, des Austauschs mit anderen Engagierten ... interessant und wichtig und andererseits bekommen wir für unsere Arbeit von den KJR und SJR auch Fördergelder.


Setze dich mit deinem KJR und SJR in Kontakt und frage nach, was genau gefördert wird und was du tun musst, um die Förderungen zu erhalten und zu dokumentieren. 


Ein persönliches Gespräch hilft dir hier, um die Personen im KJR und SJR kennenzulernen und um gleich nachfragen zu können, wenn etwas unklar ist. 

LEIHEN statt KAUFEN


Bei einem KJR oder SJR kannst du auch viele nützliche Dinge (Spiele, Tische, Medien, Technik ...) für deine Jugendarbeit ausleihen.


Frage einfach bei deinem KJR oder SJR nach.

Bei KJR oder SJR gibt es immer Frühjahrs- und Herbstvollversammlungen. Die Termine findest du auf den Internetseiten der KJR oder SJR. Wenn du keine Einladung bekommen solltest, ruf einfach dort an und frage nach.


Achte auch auf die Fristen für die Förderungen. Frage auch hier am besten direkt nach.

  • Weiterbildung
  • Austausch
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Rechtliches

Musikalische Strukturen in der Verbandsarbeit

Die Nordbayerische Bläserjugend (NBBJ) ist die Jugendorganisation des Nordbayerischen Musikbundes (NBMB).


Der NBMB wiederum ist Mitglied in folgenden Dachorganisationen:


Nordbayerischer Musikbund e.V.

Logo NBMB

Der Nordbayerische Musikbund (NBMB) ist der "Erwachsenenverband" der Nordbayerischen Bläserjugend. 

Der NBMB ist der Zusammenschluss von Musikvereinen, Musikkapellen, Blasorchestern, Jugendkapellen, Spielmanns- und Fanfarenzügen, Musikschulen und sonstigen Musikgruppen sowie fördernden Mitgliedern in der Regel aus den Regierungsbezirken Mittel-, Ober- und Unterfranken und der Oberpfalz. Mit über 900 Mitgliedsvereinen und Institutionen ist der Nordbayerische Musikbund der größte Musikbund Bayerns. Der 1952 gegründete Verband vertritt über 44.000 Musiker:innen.

Wie auch bei der NBBJ, gliedert sich der NBMB in vier Kreis- und 30 Bezirksleitungen.

Aufgaben entsprechend der Satzung des NBMB (Auszug aus der Satzung):

1. Aufgaben des NBMB sind insbesondere:

  • die Pflege der Blasmusikkultur und des Laienmusizierens,
  • die Erhaltung, Pflege und Förderung von Volksmusikbildung, Brauchtum und regionaler Kultur (inklusive bodenständiger Trachten),
  • die Gewinnung und Förderung des Nachwuchses für Blas- und Laienmusik,
  • die Erwachsenenbildung im musikalischen und außermusikalischen Bereich,
  • die Völkerverständigung. 

2. Zur Erreichung dieser Aufgaben bedient sich der NBMB vor allem folgender Mittel:

  • der Durchführung von Lehrgängen und Schulungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Mitglieder in musikalischen Bereichen,
  • der Durchführung von Lehrgängen und Schulungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Mitglieder im Bereich der Erwachsenenbildung und Brauchtumspflege,
  • der Organisation von musikalischen Wettbewerben, Musikfesten, Musikertreffen, Konzerten, Jugendkonzerten und sonstigen kulturellen Veranstaltungen,
  • der Beratung, Ausbildung und bevorzugten Förderung von Jugendkapellen und Jungmusikern,
  • der Vermittlung und Durchführung internationaler Begegnungen, insbesondere auf dem Gebiet der Völkerbegegnung und der Völkerverständigung. 

3. Der NBMB vertritt seine Mitglieder gegenüber staatlichen und kommunalen Einrichtungen, der GEMA und sonstigen Institutionen der Volks- und Blasmusik im In- und Ausland. 

4. Der NBMB bemüht sich verstärkt um eine entsprechende Darstellung seiner Zwecke sowie der Mittel derer er sich hierzu bedient in Presse, Funk und Fernsehen und in den neuen Medien. 

5. Der NBMB beteiligt sich nach Bedarf an überregionalen Vereinigungen, die ihrerseits die Pflege und Förderung der Laienmusik in allen Variationen zum Ziele haben.

NBMB steht für

Nordbayerischer Musikbund e.V.


GEMA steht für

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Geschäftsstelle:

Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des NBMB stehen dir gerne mit Rat zur Seite. 


Aber auch die NBMB-Funktionär:innen der Kreis- und Bezirksleitungen helfen gerne weiter. Folge hierzu diesem Link über die NBBJ-Seiten, um die Ansprechpartner:innen deiner Ebene zu finden.

Für euch als Kreis-/Bezirksjugendleitungen der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. kann auch eine finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Kreis- / Bezirksleitung des NBMB möglich sein.

Setzt euch mit den Verantwortlichen des NBMB in Verbindung und sucht zunächst das persönliche Gespräch. Anschließend stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag an die/den Vorsitzende:n der Kreis- / Bezirksleitung. Die Höhe des Zuschusses kann individuell festgelegt werden, sie sollte in Abhängigkeit der angebotenen Maßnahmen stehen.

Laut Satzung des NBMB habt ihr als Kreis- bzw. Bezirksjugendleitung ein Vertretungsrecht bei eurer Kreis- bzw. Bezirksleitung des NBMB: Bedeutet, euch sollte jeweils eine Einladung zu den Sitzungen erreichen :-)

Bayerischer Blasmusikverband e.V.

Logo Bayerischer Blasmusikverband e.V.

Der Bayerische Blasmusikverband (BBMV) besteht derzeit aus den neun Mitgliedsverbänden

Er wurde, als Nachfolger des Bayerischen Musikbundes, am 12. März 1999 in München mit dem Ziel gegründet, die Blas- und Spielleutemusik als wertvolles Kulturgut zu erhalten und fortzuentwickeln. Die Gründungsväter sind Präsident Dr. Thomas Goppel (MON) und die Vizepräsidenten Dr. Adolf Eichenseer (NBMB), Prof. Karl Kling (ASM) und Franz Pilzweger (MVU).

Die Aufgaben des BBMV sind die Fort- und Weiterentwicklung der Musikverbände sowie die Förderung der Blas- und Spielleutemusik und die Zusammenarbeit mit Dachverbänden und Organisationen der Laienmusik. Außerdem vertritt der BBMV die Anliegen der Mitgliedsverbände gegenüber Staat, Gesellschaft und öffentlichen Institutionen (z.B. GEMA).  Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Ausrichtung von Landesmusikfesten im Zusammenwirken mit einem der Mitgliedsverbände.

Zur Verwirklichung seiner Ziele bedient sich der BBMV des Musikausschusses als musikalischem Fachgremium. Diesem ist es beispielsweise gelungen, die Musikerleistungsabzeichenprüfungen zu harmonisieren und einheitliche Richtlinien für die Wertungsspiele zu entwickeln.

Aktuelle Themenfelder, die für Mitglieder des NBMB von Bedeutung sind (Stand: 07/2021):

BBMV bedeutet

Bayerischer Blasmusikverband e.V.


ASM

Allgäu-Schwäbischer Musikbund


MON

Musikbund von Ober- und Niederbayern


NBMB

Nordbayerischer Musikbund


MVU

Musikverband Untermain


BVV

Blasmusikverband Vorspessart


LSW

Landesverband für Spielmannswesen in Bayern


BTV

Musik- und Spielmannswesen im Bayerischen Turnverband


BJV

Jagdhornbläser im Jagdverband Bayern

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.

Logo Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.

Als am 15. Oktober 1978 die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) noch als Bundesvereinigung Deutscher Blas- und Volksmusikverbände gegründet wurde, hatte sie ein Ziel, das sich über die Jahrzehnte fortgeschrieben hat und den heutigen Verband prägt:

Musizierende aus allen Schichten, Sparten, Sektionen der Amateurblas- und Spielleutemusik zusammenzuführen, ihre Musik zu erhalten und weiterzuführen und musikalische Erlebnisse und Höhepunkte zu schaffen, die die Vereine aus ganz Deutschland zusammenführen.

Als Dachverband ist die BDMV nicht nur Interessenvertreterin gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Bundesebene, sondern auch Beraterin ihrer Mitglieder in Management-, Steuer- und Rechtsfragen sowie fachliche Ansprechpartnerin.

Verbandsaufgaben:


Politik:

  • Politische und verbandspolitische Interessenvertretung der Mitglieder
  • Information über aktuelle politische Entwicklungen
  • Vertretungen der Interessen der Mitglieder in (Dach-)Organisationen


Beratung- & Servicestelle:

  • Juristische und steuerliche Beratung durch Kooperationspartner
  • Unterstützung der Mitgliedsvereine in Themen bezogen auf GEMA, Künstlersozialkasse und Deutsche Rentenversicherung
  • Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse
  • Rahmenverträge mit der SV SparkassenVersicherung
  • Verleihung von Auszeichnungen, Ehrungen und Leistungsabzeichen
  • EDV-Verwaltungsprogramm (ComMusic-Software) für Musikvereine
  • Mitgliederbenefits


Fachwissen:

  • Jurorenliste
  • Selbstwahlliste
  • Durchführung von Tagungen, Konferenzen, Gremiensitzungen und Fachbereichssitzungen
  • Erstellung von Rahmenrichtlinien
  • Durchführung von Deutschen Musikfesten
  • Hilfestellung bei der digitalen Durchführung von Sitzungen

BDMV steht für

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.

Deutsche Bläserjugend e.V.

Logo Deutsche Bläserjugend

Downloads:

Die Deutsche Bläserjugend (DBJ) ist die Jugend-Organisation der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV). Sie wurde 1981 gegründet. Sie ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Das heißt, sie kümmert sich um die Jugendarbeit in der Musik. Sie ist der bundesweite Dachverband für die musikalische Kinder- und Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland. So vertritt sie ungefähr 350.000 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren. Diese jungen Menschen machen Musik in ungefähr 10.000 Blasorchestern, Spielmanns- und Fanfarenzügen sowie weiteren musiktreibenden Vereinigungen. Die DBJ hat 22 Mitgliedsverbände aus ganz Deutschland.


Die DBJ führt jährlich Bildungsveranstaltungen von bundeszentraler Bedeutung durch. Das heißt, sie beschäftigt sich mit Themen, die für alle Vereine der Blas- und Spielleutemusik in Deutschland wichtig sind. Dabei werden Zukunftsthemen für Verantwortliche in der Jugendarbeit behandelt. Zugleich bietet die DBJ einen Raum für Austausch und das Knüpfen von Kontakten. Die DBJ erarbeitet Rahmenrichtlinien für die Arbeit in den Mitgliedsvereinen. Das heißt, sie kümmert sich um gute Vorgaben für die Arbeit vor Ort. So hat sie für die Jugendleiter:in-Card (Juleica) gemeinsam mit ihren Landesverbänden bundesweit verbindliche Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Jugendleiter:innen festgelegt.


In Modellprojekten setzt die DBJ neue Trends. Sie entwickelt Ideen und Impulse für ihre Mitgliedsstrukturen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Die DBJ fördert die musisch-kulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Und sie entwickelt diese in Zusammenarbeit mit Partner:innen weiter. So gibt es zum Beispiel Projekte mit der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen. Hier wird erprobt, wie wir Musik für möglichst alle Menschen zugänglich machen.


Die DBJ ist auch Beratungsstelle für verschiedene Themen. Sie ist Zentralstelle für Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Das bedeutet, sie bekommt Geld für die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen. Sie leitet dieses Geld für internationale Jugendbegegnungen an die Mitgliedsvereine weiter. Dazu berät sie interessierte Vereine. Sie führt außerdem mindestens einmal im Jahr eine Arbeitstagung zur Förderung internationaler Jugendbegegnungen durch.


Seit November 2011 ist die DBJ Träger für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung. Das heißt, sie begleitet Menschen, die sich ein Jahr lang in Vereinen engagieren. Begleiten heißt, dass die DBJ nachprüft, dass es den Freiwilligen im Dienst gut geht und sie sich weiterbilden können. Sie ist für ungefähr 50 Freiwillige in ungefähr 30 Einsatzstellen verantwortlich. Zudem berät die DBJ interessierte Einsatzstellen und Menschen, die vielleicht Freiwillige werden wollen.


Die DBJ ist zudem Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Vereinsführung. Sie berät auch zu inhaltlichen Fragen rund um die Jugendarbeit und zur Förderung von Vereinsprojekten. Hier kann sie zu Partner:innen vermitteln, Hilfestellungen geben oder auf Förderprogramme hinweisen. 


Achtung: Neben den Fördermitteln für internationale Jugendbegegnungen hat die DBJ keine eigenen Fördermittel für Vereinsprojekte.


Leistungen für Mitglieder

  • Weiterbildungsangebote zu wichtigen Jugendthemen, vor Ort und mit erfahrenen Dozent:innen
  • Beratung der Mitgliedsstrukturen zur Vereins- und Verbandsentwicklung
  • Fachforum für die Musikjugend (D-Reihe, Musikalische Früherziehung, bundesweit einheitliche Juleica-Rahmen-Richtlinien, etc.)
  • Gesellschafts-politische Interessensvertretung der Musikjugend in den Dachverbänden Deutscher Bundesjugendring e.V. und Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. sowie IDA e.V.
  • Jugendpolitische Arbeit und Interessens-Vertretung der Musikjugend
  • Finanzielle Förderung internationaler Jugend-Begegnungen der Mitgliedsstrukturen im In- und Ausland sowie Beratung und Fortbildungen zu internationaler Jugendarbeit
  • Bundesweiter Träger für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kultur und Bildung, pädagogische Begleitung aller Freiwilligen und Beratung von Einsatzstellen
  • Durchführung bundesweiter Modellprojekte und Pflege von Partnerschaften
  • Organisation und Durchführung bundesweiter Veranstaltungen für junge Engagierte
  • Mitwirkung in Jurys/Beiräten von bundesweiten Projekten und Förderprogrammen als Stimme der Musikjugend


Vertretung der Nordbayerischen Bläserjugend bei der DBJ im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Bayerische Bläserjugend im BBMV:


Die gemeinsame Vertretung der Bayerischen Blasmusikverbände in der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) über den Bayerischen Blasmusikverband (BBMV) machte es erforderlich, dass sich die einzelnen Bläserjugend-Organisationen in den jeweiligen Bayerischen Blasmusikverbänden bayernweit gemeinsam organisierten, um die Vertretung bei der Deutschen Bläserjugend wahrzunehmen. So wurde die "Arbeitsgemeinschaft Bayerische Bläserjugend im BBMV" zum 01.01.2018 ins Leben gerufen. Die Details sind dem Download der "Vereinbarung zur Arbeitsgemeinschaft" zu entnehmen.



DBJ steht für

Deutsche Bläserjugend


Juleica steht für

Jugendleiter:innen-Card


IDA e.V. steht für

Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit


BFD steht für

Bundesfreiwilligendienst

Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.

Logo Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles. Er entstand 2019 durch Zusammenschluss der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit.


Der Bundesmusikverband Chor & Orchester setzt sich für die Erhaltung, Entwicklung und Förderung des Chor- und Orchestermusizierens von Amateur:innen als kultureller Gemeinschaftsaufgabe in der Gesellschaft ein.

 

Seine Aufgaben sind die Information, Beratung und Interessenvertretung auf politischer Ebene und die Öffentlichkeitsarbeit, Information, Beratung und Vernetzung der Mitgliedsverbände, Initiierung und Durchführung von bzw. Mitwirkung bei Projekten und Veranstaltungen zur Förderung von Chor- und/oder Orchestermusik, die Förderung Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des vokalen und/oder instrumentalen Musizierens sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus führt der BMCO das Prüfverfahrens für die Verleihung der vom Bundespräsidenten gestifteten Zelter- und Pro-Musica-Plaketten sowie die bundeszentrale Verleihungsveranstaltung dafür durch.

 

Intern gliedert sich der BMCO in zwei Fachbereiche, den Fachbereich Chor und den Fachbereich Orchester, in denen fachspezifische Themen diskutiert werden.

BMCO steht für

Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.

Bayerischer Musikrat e.V.

Logo Bayerischer Musikrat e.V.

Der Bayerische Musikrat (BMR) ist die größte Kulturorganisation im Freistaat Bayern. Als Zusammenschluss der Einrichtungen und Verbände des Musiklebens in Bayern repräsentiert er rund 1 Million musikbegeisterte Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen des Laienmusizierens und der professionellen Musik.

Der Bayerische Musikrat will auf der Grundlage gesamtgesellschaftlicher Verantwortung zur Verbesserung der Musikkultur im Freistaat beitragen. Er nimmt Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber der Legislative, der Exekutive, der Öffentlichkeit und seinen Mitgliedern wahr und ist Gesprächs- und Diskussionsforum für alle ihm angeschlossenen Verbände und Institutionen. In eigener Verantwortung führt er übergreifende Projekte und Veranstaltungen zur Weiterentwicklung des Musiklebens durch und trägt maßgeblich zur Verwirklichung des Bayerischen Musikplans bei. Seine Zweckbetriebe und Projekte sind in der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH zusammengeführt, die ihrerseits auch Träger der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf ist.

Der Bayerische Musikrat e.V. wurde am 21. Juni 1977 gegründet. Die Erfüllung seiner Aufgaben und Zielsetzungen ermöglichen Mitgliedsbeiträge und eine regelmäßige staatliche Förderung.

 Aufgaben

  • Beratung der Staatsregierung und des Landtages
  • Planung und Durchführung kulturpolitischer Maßnahmen im Bereich des Musiklebens
  • Entwicklung und Förderung von Musikverständnis in der Öffentlichkeit
  • Entwicklung und Ausbau von Projekten und Einrichtungen zur Förderung musikalischer Breitenbildung und künstlerischer Eliten
  • Förderung der künstlerischen und musikpädagogischen Einrichtungen in Bayern
  • Förderung des Nachwuchses für Musikberufe und das Laienmusizieren
  • Ausbau und Verbesserung des Musikunterrichtes an allgemeinbildenden Schulen
  • Ausbau des Musikschulwesens und Förderung des freiberuflich erteilten Instrumentalunterrichts
  • Sicherung und Ausbau von Berufsorchestern in Bayern
  • Sicherung und Verbesserung der künstlerischen und sozialen Bedingungen der Komponisten, ausübenden Musiker und Musikerzieher
  • Bestandssicherung und Entwicklung der Einrichtungen der Musikforschung
  • Förderung des Musizierens in der Freizeit in seinen verschiedenen Formen
  • Förderung der Popularmusik (Jazz und Rock)
  • Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens und seiner Verbreitung in Bayern
  • Gremienarbeit

              -    in den Aufsichtsgremien des Bayerischen Rundfunks und der privaten Medien
              -    im Stiftungsrat Bayerischer Musikfond
              -    in der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e.V.
              -    im Zweckverband der Bayerischen Musikakademie Schloss Alteglofsheim
              -    im Vorstand der Bayerischen Musikakademie Hammelburg
              -    in der Stiftung ZuHören
              -    im Deutschen Musikrat

BMR steht für

Bayerischer Musikrat e.V.


Musikalische Jugendarbeit

  • Weiterbildung
  • Geld

Abzeichen, Wettbewerbe & Co

Die Teilnahme an Instrumentalprüfungen/-wettbewerben ist eine Gelegenheit für Musiker:innen, ihr Können darzubieten und professionelles Feedback zu bekommen. Auch für Orchester ist die Teilnahme an Wertungsspielen und Wettbewerben eine Möglichkeit, einen Ist-Stand zu erfahren. Alle Beteiligten haben ein musikalisches Ziel, auf das es sich lohnt hinzuarbeiten und worauf aufgebaut werden kann.


Diese Fortbildungsmöglichkeiten gibt es im Nordbayerischen Musikbund:
(Lesbarkeit: Grafik mit rechter Maustaste anklicken, "in neuem Tab öffnen")

Übersicht

Downloads:

  • Weiterbildung
  • Musikalische Jugendarbeit

Junior-Abzeichen

Logo Juniorabzeichen

Informationen und Hilfestellungen zur Durchführung einer Juniorprüfung

Junior-Abzeichen: In der Regel für Musiker:innen, die zwei Jahre musizieren.


Juniorprüfungen werden von den Mitgliedsvereinigungen unter Aufsicht eines:r qualifizierten Juniorprüfers:in in Eigenregie durchgeführt. Unterstützt wird der:die Juniorprüfer:in vom:n Dirigent:in des durchführenden Musikvereins mit einer Mindestqualifikation C3 oder von qualifizierten Lehrkräften einer Musikschule/Ausbilder:innen des Musikvereins, oder von Verantwortlichen mit einer Mindestqualifikation C2 oder D3.


Der:die Juniorprüfer:in ist für die ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsordnung vor Ort zuständig. Eine musikalische Mindestqualifikation für den:die Juniorprüfer:in ist nicht erforderlich. Die Qualifikation zum:r Juniorprüfer:in wird in zweistündigen Seminaren der Nordbayerischen Bläserjugend erworben. Ist vor Ort kein:e solche:r Prüfer:in vorhanden, kann der Verein beim NBMB/bei der NBBJ eine:n Prüfer:in auf eigene Kosten anfordern. Die Kosten für die Prüfung und die Prüfer:innen sind in jedem Falle vom ausrichtenden Musikverein zu tragen, ebenso die Kosten für die Abzeichen.


Qualifizierungsmaßnahmen für Juniorprüfer:innen finden jährlich statt. Nähere Informationen hierzu unter www.kurs-finder.de

Zahlreiche Informationen und Hilfestellungen zur Durchführung einer Juniorprüfung gibt es auf den Seiten der Nordbayerischen Bläserjugend

Die Kosten gestalten sich für den durchführenden Musikverein wie folgt:

  • 5,00 € / Prüfling
  • 25,00 € / einmalig pro Verein, wird nach Rückmeldung erstattet.

Die Juniorprüfung kann jeder Verein ganzjährig durchführen.

  • Beliebt sind die Monate Juni / Juli, da hier die Musiker:innen zum Schuljahresende noch einmal motiviert werden, fleißig zu üben.
  • Anmeldung der Prüfung sollte 2-3 Wochen vor dem Prüfungstermin per Anmeldeformular an die Geschäftsstelle erfolgen.

Silke Wald

Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de

  • Musikalische Jugendarbeit

Newcomer-Abzeichen

Newcomer-Abzeichen

Informationen und Hilfestellungen zum Ablegen von Newcomer-Abzeichen

Newcomer-Abzeichen: In der Regel für Musiker:innen, die ein Jahr musizieren.


Die Möglichkeit zum Ablegen von Newcomer-Abzeichen werden von den Mitgliedsvereinigungen unter Aufsicht eines:r qualifizierten Juniorprüfers:in in Eigenregie angeboten. Unterstützt wird der:die Juniorprüfer:in vom:n Dirigent:in des durchführenden Musikvereins mit einer Mindestqualifikation C3 oder von qualifizierten Lehrkräften einer Musikschule/Ausbilder:innen des Musikvereins, oder von Verantwortlichen mit einer Mindestqualifikation C2 oder D3.


Der:die Juniorprüfer:in ist für die ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsordnung vor Ort zuständig. Eine musikalische Mindestqualifikation für den:die Juniorprüfer:in ist nicht erforderlich. Die Qualifikation zum:r Juniorprüfer:in wird in zweistündigen Seminaren der Nordbayerischen Bläserjugend erworben. Ist vor Ort kein:e solche:r Prüfer:in vorhanden, kann der Verein beim NBMB/bei der NBBJ eine:n Prüfer:in auf eigene Kosten anfordern. Die Kosten für die Prüfung und die Prüfer:innen sind in jedem Falle vom ausrichtenden Musikverein zu tragen, ebenso die Kosten für die Abzeichen.


Qualifizierungsmaßnahmen für Juniorprüfer:innen finden mehrmals jährlich online statt. Nähere Informationen hierzu unter www.kurs-finder.de

Zahlreiche Informationen und Hilfestellungen zum Anbieten von Newcomer-Abzeichen gibt es auf den Seiten der Nordbayerischen Bläserjugend

Die Kosten gestalten sich für den durchführenden Musikverein wie folgt:

  • 5,00 € / Teilnehmenden
  • 25,00 € / einmalig pro Verein, wird nach Rückmeldung erstattet.

Newcomer-Abzeichen kann jeder Verein ganzjährig durchführen.

  • Beliebt sind die Monate Juni / Juli, da hier die Musiker:innen zum Schuljahresende noch einmal motiviert werden, fleißig zu üben.
  • Anmeldung des Newcomer sollte 2-3 Wochen vor dem Prüfungstermin per Anmeldeformular an die Geschäftsstelle erfolgen.

Silke Wald

Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de

D1-, D2-, D3-Abzeichen

Die Musikerleistungsabzeichenprüfungen des Bayerischen Blasmusikverbandes (BBMV) sind das Erfolgsmodell im Bereich der Blasmusik. Jährlich absolvieren ca. 5.000 Musiker:innen die Theorie- und/oder Praxisprüfungen in D1 (Bronze), D1 Plus, D2 (Silber), D2 Plus, D3 (Gold). Als Einstieg wurden diese um die Newcomer- bzw.  Junior-Abzeichen ergänzt. Alle bayernweiten Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung des BBMV festgehalten:

PRÜFUNGSORDNUNG

Hinweis zu Teilprüfungen: Die Sonderregelung bzgl. Teilprüfungen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht vervollständigt werden konnten, ist entfallen. Teilprüfungen haben nunmehr wieder eine Gültigkeit bis zum Ende des auf die Prüfung folgenden Kalenderjahres.


D1: Drei Jahre Ausbildung auf einem Instrument - jetzt will man aber mal wissen wo man steht. Diese Möglichkeit bietet das Musikerleistungsabzeichen D1 (Bronze). Begleitend zur Ausbildung in den Vereinen und Musikschulen kann der:die Musiker:in vor einer unabhängigen Prüfungskommission sein:ihr Können beurteilen lassen.

D2: Das Bronzene Musikerleistungsabzeichen ist schon erfolgreich bestanden und man will eine neuerliche Bestätigung seines musikalischen Könnens? Diese Möglichkeit bietet das Musikerleistungsabzeichen D2 (Silber).

D3: Das Musikerleistungsabzeichen D3 stellt die höchste instrumentale Qualifikation in der Fortbildungsstruktur des Nordbayerischen Musikbundes dar. Eine mehrjährige intensive Instrumentalausbildung ist für das Bestehen dieser Prüfung absolut vorauszusetzen.

Die Gebühren für die Teilnahme an D-Kurse unterscheiden sich teilweise je nach Kreis- und Bezirksverband. Diese sind den jeweiligen Ausschreibungs-

unterlagen im Kurs-Finder zu entnehmen.

Solo-/Duo- & Kammermusikwettbewerb

Der Bayerische Blasmusikverband (BBMV) bietet für Instrumentalist:innen zwei Wettbewerbe an, die im Wechsel stattfinden:

  • Solo/Duo-Wettbewerb - "Concertino" - alleine oder zu zweit auf der großen Bühne stehen
    Der Solo/Duo-Wettbewerb ist eine Möglichkeit für bayerische Musiker:innen, ihr Können zu präsentieren und sich auch mit gleichgesinnten Kolleg:innen zu messen.
  • Kammermusik-Wettbewerb - "Concertino - für Kammermusik-Ensembles mit drei bis zwölf Mitgliedern
    Aufgabe der Wettbewerbe ist es, die Musiker:innen des BBMV nachdrücklich zu fördern. Die Teilnehmehnden erhalten die Möglichkeit, ihr musikalisches Können unter Beweis zu stellen. Angeregt wird die Freude am Musizieren, das Spiel in kleinen Gruppen und die Begegnung mit anderen musikalischen Leistungsträger:innen. Die Vielfalt des bläserischen Musizierens wird auch durch die Beteiligung von Gruppen aus dem Spielmannswesen und der bläserischen Volksmusik unterstützt. 



Jeweils alle zwei Jahre. 

Um am Landesentscheid auf bayerischer Ebene teilzunehmen, ist in der Regel eine Qualifizierung auf Bezirksebene und im Anschluss 

auf Verbandsebene Voraussetzung.

Wertungsspiele

Das Wertungsspiel soll allen Kapellen, Bläserklassen, Bläsergruppen und Spielleutekorps Gelegenheit geben, ihren Leistungsstand von einer unabhängigen Fachjury beurteilen zu lassen. Es dient als eines der vorrangigen Mittel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Musiziergruppen und stellt für die Verbände eine wichtige Bestätigung der geleisteten Schulungsarbeit dar.

Wertungsspielordnungen

Die Gruppen können sich in fünf verschieden Wertungsarten kategorisieren:

1. Konzertwertung - Verdeckte Wertung

2. Konzertwertung - Offene Wertung

3. Wertungsspiel "Traditionelle Blasmusik"

4. Kritikspiel

5. Marschmusikwertung

Genauere Informationen zu den Wertungen finden sich in den entsprechenden Wertungsspielordnungen.


Alle weiteren Informationen könnt ihr den Seiten des Nordbayerischen Musikbundes/Wertungsspiele entnehmen.

  • Weiterbildung
  • Kreis
  • Bezirk
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Vereinsübergreifend
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Werte

Verbands- und Auswahlorchester

Neben den Kapellen und Orchestern auf Vereinsebene, gibt es auch die Möglichkeit, in einem der verschiedenen Auswahlorchester aktiv zu sein: Mit Gleichgesinnnten außerhalb des eigenen Vereins musizieren, sich mithilfe erfahrener Dozent:innen weiterbilden und neue Freundschaften knüpfen. Gerade bei den außermusikalischen Inhalten, die in der Regel von der Kreisbläserjugend angeboten werden, besteht die Möglichkeit, sich auch auf sozialer Ebene näherzukommen. Auswahlorchester bieten zudem Gelegenheit einen besonderen Konzertrahmen zu erleben, der in der Regel über den Möglichkeiten eines örtlichen Vereins liegt.


Auswahlorchester verstehen sich als Ergänzung zum heimatlichen Musikverein, wodurch junge Musiker:innen motiviert und gefördert werden sollen und Kontakte über den eigenen Verein hinaus entstehen.

  • Kreis
  • Weiterbildung
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Vereinsübergreifend
  • Werte
  • Musikalische Jugendarbeit

Kreisorchester

Kreisorchester gibt es in den verschiedensten Kreisverbänden des NBMB. Kreisorchester wurden gegründet, um jungen Musiker:innen die Möglichkeit zu geben vereinsübergreifend gemeinsam zu musizieren. Sie bilden damit ein Bindeglied zwischen Vereins- und Bezirksorchester.


 In der Regel arbeiten Kreisorchester projektbezogen: 

  • jeweils neuer Musiker:innenkreis
  • Mindestalter und musikalische Qualifikation sind den Ausschreibungsunterlagen im Kurs-Finder zu entnehmen
  • Arbeitsphasen: Orchesterschulungswoche / Schulungstage / Wochenenden
  • außermusikalische Einheiten, in denen sich die Musiker:innen auch auf sozialer Ebene näherkommen (in der Regel werden diese Einheiten von der Kreisbläserjugend gestaltet)
  • Abschlusskonzert


Sofern du wissen möchtest, ob es bei dir ein Kreisorchester gibt, wähle auf den Seiten des NBMB den jeweiligen Kreis aus (an der Seite: blaues Icon mit Maps-Symbol) und öffne in der oberen Leiste die Rubrik "Kreisverband". Sofern es bei dir ein Kreisorchester gibt, sollten dort Infos zu finden sein.

Anmeldungen zum Kreisorchester sind über den Kurs-Finder möglich.

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Bezirk
  • Weiterbildung
  • Vereinsübergreifend
  • Werte
  • Musikalische Jugendarbeit

Bezirksorchester

Bezirks- oder auch Bezirksjugendorchester wurden gegründet, um jungen Musiker:innen die Möglichkeit zu geben, landkreisübergreifend gemeinsam zu musizieren. Sie bilden damit ein Bindeglied zwischen Kreisorchstern und dem Nordbayerischen Jugendblasorchester.


Infos zu den Bezirksorchestern findest du auf den Seiten des NBMB. Wähle hier den jeweiligen Bezirk aus (an der Seite: blaues Icon mit Maps-Symbol) und anschließend in der oberen Leiste "Bezirk".


 In der Regel arbeiten Bezirksorchester projektbezogen: 

  • jeweils neuer Musiker:innenkreis
  • Mindestalter und musikalische Qualifikation sind den Ausschreibungsunterlagen im Kurs-Finder zu entnehmen
  • Arbeitsphasen: Orchesterschulungswoche / Schulungstage / Wochenenden
  • außermusikalische Einheiten, in denen sich die Musiker:innen auch auf sozialer Ebene näherkommen (in der Regel werden diese Einheiten von der Bezirksbläserjugend gestaltet)
  • Abschlusskonzert
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Vereinsübergreifend
  • Weiterbildung
  • Bezirk
  • Werte

Bläserwochen

Ähnlich einem Bezirksorchester gibt es in manchen Bezirken ergänzend auch bezirksbezogene "Bläserwochen". In der Regel richtet sich diese Orchesterwoche an jüngere Musiker:innen, die noch nicht so lange musizieren.


"Bläserwochen" finden meistens in den Schulferien statt. Auch bei diesen Wochen gibt es ein Abschlusskonzert.


Die Details sind den jeweiligen Ausschreibungen im Kurs-Finder zu entnehmen.

  • Musikalische Jugendarbeit
  • Vereinsübergreifend
  • Weiterbildung
  • Werte

Nordbayerisches Jugendblasorchester

Logo des Nordbayerischen Jugendblasorchesters

Das Nordbayerische Jugendblasorchester (NBJBO) ist seit Jahren eines der musikalischen Aushängeschilder des Nordbayerischen Musikbundes. Seit seiner Gründung im Jahr 1988 gab es in zahlreichen Konzerten hochkarätige Blasorchesterliteratur zum Besten, meisterte internationale Wettbewerbe mit Auszeichnungen und machte bei Orchesterreisen auch in unseren Nachbarländern auf sich aufmerksam.


Jährlich findet Ende August eine Probephase in der Bayerischen Musikakademie in Hammelburg statt. Darauf folgen Konzerte im September. Ergänzend hierzu gibt es auch während des Jahres immer wieder Probewochenenden und die ein- oder andere Konzertmöglichkeit.


Voraussetzungen um mitzuspielen:

  • Alter zwischen 14 und 27 Jahren
  • D3-Abzeichen (oder gleichwertig)
  • Interesse an musikalischen Herausforderungen
  • Bestehen eines Vorspiels 

Die Leitung des Orchesters liegt derzeit in Händen von Gastdirigent Franco Hänle.

NBJBO steht für

Nordbayerisches Jugendblasorchester

  • Musikalische Jugendarbeit
  • Vereinsübergreifend
  • Weiterbildung
  • Werte

Nordbayerisches Spielleuteorchester

Logo des Nordbayerischen Spielleuteorchesters

Das Nordbayerische Spielleuteorchester (NBSO) ist das Auswahlorchester aller Spielmanns- und Fanfarenzüge des Nordbayerischen Musikbundes e.V. (NBMB). Es ist ein kombiniertes Spielleuteorchester, bestehend aus traditionellen Spielmannsflöten, Fanfaren und erweitertem Schlagwerk.

Musikalische Entwicklung von 1982 bis heute

Gegründet wurde das NBSO 1982 von Günther Katzenberger unter dem Namen “Stabführerkorps”. Die Stabführer bildeten damals den Kern des Vorzeigespielleuteorchesters. Im Laufe der Zeit fanden immer mehr, durch die Schulung des NBMB hervorragend qualifizierte Spielleute aus fast allen Spielmanns- und Fanfarenzügen des Verbandes den Weg zum NBSO und interessierten sich für die neue, wegweisende Literatur, die dort einstudiert wurde.

Besonders die Literatur zeichnet das Nordbayerische Spielleuteorchester auch heute noch aus, da immer mehr Originalkompositionen mit größerem Instrumentarium an Bedeutung gewonnen haben. Hierbei ist vor allem die Erweiterung des Schlagwerks um Stabspiele und weiteren Percussionsinstrumenten sowie die Ausdifferenzierung des Flötensatzes und die schon genannte Möglichkeit der Umstimmung der Fanfaren zu erwähnen.

In zwei jährlichen Probenphasen werden die teils druckfrischen Werke unterschiedlichster Komponisten einstudiert und dann in Konzerten, Wettbewerben und Uraufführungen dem Publikum vorgestellt.

Seit 2009 liegt die musikalische Leitung des NBSO bei Christoph Ahlemeyer, Komponist und Dirigent. Bei den Probenphasen wird er von qualifizierten Dozent:innen unterstützt.

Bei den Auftritten tragen die Musiker:innen keine Einheitskleidung, sondern die Tracht/ Uniform ihres Heimatvereins, weswegen auf der Bühne immer ein breites Farbspektrum zu sehen ist.

Mitmachen im NBSO:
Interessierte Musiker:innen sollten das Leistungsabzeichen D2 nachweisen können und Lust haben, neue Spielmannsmusik einzustudieren sowie aufzuführen. Gute Kenntnisse im Blattspiel werden dabei vorausgesetzt.

Das NBSO ist ein wichtiger Bestandteil der Veranstaltungen des NBMB für die Spielleute des Verbandes. Des Weiteren werden Wochenend- und Tageslehrgänge mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Alle Infos hierzu finden sich im Kurs-Finder.

NBSO steht für

Nordbayerisches Spielleuteorchester

Organisationsteam



Christoph Ahlemeyer 

(musikalischer Leiter)

  • Weiterbildung
  • Vereinsübergreifend

Nordbayerisches Brass Band

Logo der Nordbayerischen Brass Band

Im Frühjahr 2011 gründete Mathias Wehr mit Unterstützung von Josef Klier, Seniorchef des gleichnamigen Musikhauses, die Brass Band Franken. Obwohl das Brass Band-Genre in Deutschland noch relativ selten war, formte sich in nur eineinhalb Jahren ein außergewöhnlicher Klangkörper. Im Oktober 2012 wurde die Band dann offiziell zum Auswahlorchester des Nordbayerischen Musikbundes (NBMB) erklärt und erhielt den neuen Namen „Nordbayerische Brass Band“ (NBBB). Am 12. Mai 2013 gewann diese Formation bei den 1. German Open in Chemnitz den zweiten Preis in der Kategorie Oberstufe.

Die NBBB wurde ins Leben gerufen, um die nationale Brass Band Szene zu unterstützen und zu bereichern. Die Band, die nach traditionell englischem Vorbild besetzt ist, macht es sich zur Aufgabe, originale Brass Band-Literatur auf höchstem Niveau zu spielen.

Die Proben der jährlichen Frühjahrs- und Herbstphasen finden an einzelnen Tagen über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten statt, wobei die Arbeitsphasen mit Konzerten oder Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettbewerben abgeschlossen werden. Neben hochqualifizierten Dozent:innen und internationalen Solist:innen komplementieren Gastdirigent:innen oder Komponist:innen das hohe Niveau des musikalischen Wirkens. Die Probenphasen sollen den einzelnen Musiker:innen neue Arbeitsmethoden und innovative Denkanstöße mit auf den Weg in ihre Heimatvereine geben und dadurch die Arbeit an der Basis des NBMB bereichern.

  • Weiterbildung
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  • Musikalische Jugendarbeit

Jugendarbeit musikalisch gestalten

In vielen Musikvereinen wird Jugendarbeit großgeschrieben. Neben musikalischen Erlebnissen wie Konzerten und Proben, gibt es häufig auch ein großes Angebot an außermusikalischen Aktivitäten. Die Mitglieder lernen sich besser kennen und es entstehen Freundschaften. Zu außermusikalischer Jugendarbeit zählen alle Aktionen, Projekte und Maßnahmen, die in einem Musikverein für und mit den jungen Musiker:innen außerhalb des gemeinsamen Musizierens angeboten werden (z.B. Kletterwalt, Zeltlager, Bastel- oder Spieleabend u.v.m.). Ziel ist es hierbei, das sich junge Musiker:innen zugehörig fühlen und als Gruppe zusammenwachsen. Um für diese Aufgabe mit Handwerkszeug gewappnet zu sein, gibt es die Jugendleiterausbildung der Nordbayerischen Bläserjugend.


Aber auch für die musikalische Leitung besteht die Möglichkeit, sich bereits in jungen Jahren über den NBMB zu qualifizieren, um selbst ein kleineres Ensemble, Kapelle oder Orchester zu leiten. Hierfür bietet sich gerade für jüngere Teilnehmende als Einsteigerkurs der Grundlagenkurs "Auftakt Dirigieren"an (Mindestalter 16 Jahre).

Erste Schritte am Dirigent:innen-Pult (c) Max Burger

  • Musikalische Jugendarbeit
  • Austausch
  • Idee
  • Rechtliches

frag-amu.de - Digitales Lexikon der Amateurmusik

Der Fuchs Amu

Die frei zugängliche Enzyklopädie frag-amu.de bündelt das Fachwissen rund um die Amateurmusik und schafft einen Mehrwert für alle Ensembles. Dazu beantwortet Amu, das schlaue Füchslein der Amateurmusik, euch zahlreiche Fragen. Amu weiß alles, was nicht zur Musik selbst gehört, aber für das Amateurmusizieren wissenswert ist.

 

Die Plattform wurde vom Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) und seinen Mitgliedverbänden entwickelt. In mehreren Umfragen und Workshops der Amateurmusikverbände kristallisierte sich heraus, dass insbesondere ein Lexikon der Amateurmusik einen deutlichen Mehrwert bieten würde: Informationen rund um das Amateurmusizieren sollten gebündelt und Wissen leicht zugänglich gemacht werden.

 

Die Themen auf frag-amu.de orientieren sich dynamisch an Bedarf und Wünschen von euch als Amateurmusiker:innen. Frag-amu.de bündelt das gesammelte Wissen und die gemeinsame Expertise aller Amateurmusikverbände. Sämtliche Artikel wurden von Fachleuten geschrieben und werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Via Kommentarfunktion oder Kontaktformular könnt ihr Amu weitere Fragen stellen, Anregungen gegeben oder euch zusätzliche Artikel wünschen. 

 

Schaut mal rein bei Amu, es lohnt sich! :)

Bei frag-amu.de gibt es den für euch als Jugendleitungen besonders spannenden Bereich "Für die Praxis". Hier findet ihr praktische Tipps und viele neue Ideen sowie eine Medienbox rund um das Musizieren.

Per Telefon unter:

+49 30 609 80 781 39


Oder über das Kontaktformular

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  • Musikalische Jugendarbeit
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Ausbildung in der Orchesterleitung

Wer träumt nicht davon, mal selbst vor einem Ensemble zu stehen und die Musik genau nach den eigenen Vorstellungen formen zu können?


Bereits im Alter von 16 Jahren besteht die Möglichkeit, über die beiden Seminarwochenenden "Auftakt Dirigieren" erste Schritte der Ensemble-Leitung kennenzulernen. Ausbauen lassen sich diese ersten Kenntnisse bei der Nordbayerischen Dirigierakademie (NBDA) - hier kann man beim Nordbayerischen Musikbund eine Dirigent:innen-Ausbildung durchlaufen.

  • Weiterbildung
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Werte

Seminar "Auftakt Dirigieren"

Einsteiger-Lehrgang Dirigieren, Oktober 2020, (c) Max Burger

Dich interessiert das Dirigieren und du möchtest mit viel Spaß und einem breiten und fundierten Grundlagenwissen über zwei Wochenenden in diese Thematik einsteigen? Dann sind diese beiden Wochenenden genau das richtige für dich!


Ziel des Lehrgangs ist es, Musiker:innen an die vielfältigen Aufgabenbereiche der Leitung eines Ensembles einzuführen. Der Lehrgang macht Lust auf mehr und richtet sich an alle ambitionierten Musiker, die sich für die Postition am Dirigierpult interessieren und sich solide Grundlagen für eine Dirigiertätigkeit aneignen wollen.

Des Weiteren soll der Lehrgang eine mögliche Hemmschwelle zur Teilnahme an weiterführenden Fortbildungen des Nordbayerischen Musikbundes senken und die Freude an einer musikalischen Führungsaufgabe im Musikverein wecken.


Zeitraum der Fortbildung:

In der Regel im Frühjahr


Lehrgangsort:

Bayerische Musikakademie in Hammelburg / Jugendbildungsstätte Volkersberg


Mindestalter:

16 Jahre


Mindestqualifikation:

D2 - Silber, Nachverfolgen eines 4-Stimmigen Satzes sollte möglich sein

zwei Wochenenden, Termine sind zu gegebener Zeit dem Kurs-Finder zu entnehmen.

Benedikt Schaut

Telefon: 09367/988 689-4

benedikt.schaut@nbmb.de

  • Weiterbildung
  • Musikalische Jugendarbeit

Bläserklassenleiter:in

Bläserklassenleiter:innen-Ausbildung

Die Fortbildung "Bläserklassenleiter:in" bietet den optimalen Einstieg in die Unterrichtsform einer Bläserklasse. Der Lehrgang gliedert sich in zwei Wochenendphasen. Er umfasst neben dem Erwerb von Grundkompetenzen auf allen Bläserklasseninstrumenten, die Unterrichtsplanung und -gestaltung von Bläserklassenstunden sowie ein umfassendes Projektmanagement, wie Finanzierung, Instrumentenfindungsphase und Kooperation mit Schulen.


Der Lehrgang richtet sich an Ausbilder:innen, Dirigent:innen, Musiklehrer:innen an Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen mit dem Ziel, eine Bläserklasse im Musikverein, in einer Musikschule oder im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit einer allgemeinbildenden Schule und einem Musikverein/Musikschule zu leiten.


Den Abschluss bildet eine schriftliche Hausarbeit zum Thema Projektmanagement sowie die schriftliche und praktische Umsetzung einer Lehrprobe. Nach erfolgreichem Abschluss wird das Prädikat „Bläserklassenleiter:in im NBMB“ verliehen.


Zeitraum der Fortbildung:

In der Regel Januar / Februar


Lehrgangsort:

Bayerische Musikakademie in Hammelburg


Mindestalter:

16 Jahre


Mindestqualifikation:

D2 - Silber

Januar / Februar

Ausbilden im Musikverein

Dass Musikvereine in der Ausbildung ihres Nachwuchses mit ausgebildeten Instrumentallehrkräften und / oder Musikschulen zusammenarbeiten ist vielerorts Standard, aber eben nicht überall. Gerade im ländlichen Raum und in Orten die außerhalb des Einzugsgebietes von Musikschulen liegen, müssen vereinseigene Ausbildende immer noch ein wichtiges Standbein der Ausbildung sein. Fachliches Können ist dafür genauso unerlässlich wie methodische und pädagogische Kompetenzen. 


Die Fortbildung „Ausbilden im Musikverein“ will nicht nur junge oder jung gebliebene Instrumentalisten ansprechen, die beabsichtigen, in Zukunft Schüler:innen im Musikverein zu unterrichten. Auch die seit vielen Jahren tätigen Ausbilder:innen können ihr Unterrichten unter Anleitung professioneller Dozent:innen nochmals reflektieren und neue Impulse für ihr eigenes Spiel am Instrument, vor allem aber für ihre Unterrichtstätigkeit, erhalten.


Die Fortbildung ist in insgesamt drei Phasen gegliedert, die jeweils von Freitagabend bis Sonntagmittag stattfinden. 


Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung von methodischen und didaktischen Kompetenzen für den Instrumentalunterricht im Musikverein (Holz, Blech und Schlagwerk) sowie die dazu notwendigen methodischen Bausteine für einen fundierten Instrumentalunterricht. Dabei wird neben zusätzlichen Unterrichtsfächern und – Inhalten auch der konkrete Erfahrungsaustausch in den Vordergrund gestellt.  


Zeitraum der Fortbildung:

In der Regel Januar / Februar, Phase III später im Jahr


Lehrgangsort:

Bayerische Musikakademie in Hammelburg

Mindestalter:

16 Jahre


Mindestqualifikation:

D2 - Silber

Januar / Februar und Herbst

Benedikt Schaut

Telefon: 09367/988 689-4

benedikt.schaut@nbmb.de

  • Werte
  • Vereinsübergreifend
  • Musikalische Jugendarbeit

Grundkurs - Der:die Stimm- und Registerführer:in

Logo NBBA

Der Grundkurs ist die erste Fortbildungseinheit, die im Rahmen der Nordbayerischen Dirigierakademie besucht werden kann. Er dient der Qualifizierung als Stimm-/Registerführer:in im Musikverein. Gleichzeitig bildet er die Basisqualifikation für den Aufbaukurs "Dirigent:in im Musikverein".


Voraussetzungen:

NBDA steht für

Nordbayerische Dirigierakademie (bis 2022 hieß sie noch Bläserakademie). Da es kein neues Logo gibt, ist an dieser Stelle das der NBBA zu finden.


BBMV steht für

Bayerischer Blasmusikverband

Ostermontag - Sonntag (Prüfung zwei - drei Wochen danach)


Herbstferien Montag - Sonntag (Prüfung zwei - drei Wochen danach)

Benedikt Schaut

Telefon: 09367/988 689-4

benedikt.schaut@nbmb.de

  • Musikalische Jugendarbeit
  • Weiterbildung
  • Werte
  • Vereinsübergreifend

Dirigent:innenausbildung

Logo NBBA

Die Dirigent:innenausbildung dient der Qualifzierung als Dirigent:in im Musikverein und führt zur fachlichen Qualifikation für die staatliche Anerkennung als Dirigent:in von Blasorchestern im Laienmusizieren. Der Lehrgang gliedert sich in vier Phasen, die je eine Woche Lehrgang und ein Prüfungswochenende umfassen.


Abschluss der Phase III ist eine Prüfung, die die Qualifikation "Geprüfte:r Dirigent:in des NBMB" ausspricht. Sie ist die Zulassungsvoraussetzung zur Phase IV, die wiederum den fachlichen Nachweis zum Erwerb der staatlichen Anerkennung gemäß § 16 der Prüfungsordnung des Bayerischen Musikrates bildet.


Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der erfolgreichen D3-Prüfung nach den Richtlinien des BBMV auf einem Instrument des Blasorchesters
  • Nachweis der erfolgreichen Prüfung am Grundkurs "Stimm-/Registerführer:in im Musikverein"
  • Spätestens nach Abschluss der Phase II ist ein Nachweis der Leitung eines Blasorchesters oder einer Bläsergruppe notwendig.

NBDA steht für

Nordbayerische Dirigierakademie (bis 2022 hieß sie noch Bläserakademie). Da es kein neues Logo gibt, ist an dieser Stelle das der NBBA zu finden.


NBMB steht für

Nordbayerischer Musikbund e.V.


BBMV steht für

Bayerischer Blasmusikverband

Benedikt Schaut

Telefon: 09367/988 689-4

benedikt.schaut@nbmb.de


Angebote der Bläserjugend

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Austausch

News - Update - Austausch

In diesem Kapitel findet ihr die verschiedenen Kanäle über die ihr aktuelle Informationen und wichtige News von der Nordbayerischen Bläserjugend erhaltet. Zudem erhaltet ihr über diese Kanäle spannende Infos zu Aktuellem aus der Jugendarbeit in Bayern, spannenden Veranstaltungen und Informationen aus den Dachverbänden, Stiftungen und Netzwerken in denen die Bläserjugend eingebunden ist. 

Zudem könnt ihr uns auch selbst Informationen oder Berichte aus euren Kreisen bzw. Bezirken für die Veröffentlichung der Verbandskanäle zukommen lassen.

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Downloads:

Die Social Media Vorlagen für eure eigenen Bläserjugendkanäle findet ihr als Download im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Der Verband der Nordbayerische Bläserjugend und der Verband des Nordbayerischen Musikbundes betreiben einen gemeinsamen Account auf Facebook. Auf diesem Kanal werden seitens der Bläserjugend vor allem Hinweise auf Veranstaltungen oder Rückblicke auf Veranstaltungen gegeben. Die Inhalte, die die Bläserjugend auf Facebook teilt, werden auch gleichzeitig auf dem Bläserjugend Instagram-Kanal veröffentlicht.


Wenn ihr auf eine Veranstaltung oder Versammlung in eurem Kreis oder Bezirk hinweisen wollt, veröffentlichen wir das gerne auf unserem Instagram-Kanal. Hierüber erreichen wir auch eher unsere Zielgruppe.


Als Kreis- oder Bezirksjugendleitung könnt ihr auch euren eigenen Facebook-Kanal betreiben. Hierzu verwendet aber unbedingt die Social Media Vorlagen aus dem Styleguide und berücksichtigt die Social Media Richtlinien des Verbandes. 

Aktuell ist die Stelle der NBBJ für Öffentlichkeitsarbeit nicht besetzt und wird vom NBMB mitbetreut. 

Ansprechpartnerin: Ines Scheuring

(Öffentlichkeitsarbeit & Social Media NBMB)


Mobiltelefon: +4915739640353

ines.scheuring@nbmb.de

Instagram

Downloads:

Die Social Media Vorlagen für eure eigenen Bläserjugendkanäle findet ihr als Download im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Die Zielgruppe der Nordbayerischen Bläserjugend ist inzwischen vor allem auf dem Sozialen Netzwerk Instagram unterwegs. Die Bläserjugend betreibt einen, anders als bei Facebook, vom Nordbayerischen Musikbund getrennten Instagram-Kanal. Auf diesem Kanal findet ihr nicht nur wichtige und spannende Informationen und Angebote rund um die Jugendarbeit, sondern es gibt auch immer wieder spezielle Instagram-Aktionen, wie zum Beispiel den digitalen Adventskalender oder die Jubiläumsaktion #30unter30.



Als Kreis- oder Bezirksjugendleitung könnt ihr auch euren eigenen Instagram-Kanal betreiben. Hierzu verwendet aber unbedingt die Social Media Vorlagen aus dem Styleguide und berücksichtigt die Social Media Richtlinien des Verbandes. 


Habt ihr keinen eigenen Instagram-Kanal könnt ihr euch mit Beiträgen zur Veröffentlichung auch immer gerne an unsere Geschäftsstelle (Ines Scheuring) wenden.

Aktuell ist die Stelle der NBBJ für Öffentlichkeitsarbeit nicht besetzt und wird vom NBMB mitbetreut. 

Ansprechpartnerin: Ines Scheuring

(Öffentlichkeitsarbeit & Social Media NBMB)


Mobiltelefon: +4915739640353

ines.scheuring@nbmb.de

YouTube

Die Nordbayerische Bläserjugend hat einen eigenen YouTube-Kanal. Dieser wird für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt, indem Videos zum Beispiel vom Nordbayerischen Musikcamp, die Arbeit des Verbandes nach außen präsentieren und vorstellen, aber zum anderen natürlich auch als Art digitales Archiv, das Videos der Jugendarbeit aus der Vergangenheit speichert.


Infos zur Jugendarbeit in Form toller Videos findet ihr dort. Schaut einfach mal vorbei. 

Geschäftsstelle

Nordbayerische Bläserjugend


Telefon: 09367 988689-5

info@blaeserjugend.de

Newsletter

Über den Newsletter der Nordbayerischen Bläserjugend "3,2,1: Jugendarbeit" erhaltet ihr von der Geschäftsstelle aktuelle verbandsinterne Informationen und zudem weitere spannende Informationen und Angebote für Jugendleitungen über den Verband hinaus. Neben jugend- und gesellschaftspolitischen Themen findet ihr im Newsletter viele praktische Hinweise zur Jugendarbeit in eurem Kreis bzw. Bezirk.



Der Newsletter wird an eure E-Mailadresse als Funktionär:in versendet. Möchtet ihr den Newsletter nicht mehr erhalten, sendet bitte eine E-Mail an Silke Wald (Verwaltungskraft).

Nina Rieckmann (Bildungsreferentin)


Telefon: 9367 / 988 689-7

Mobiltelefon: 0160 / 91376369

nina.rieckmann@blaeserjugend.de

In unserem Newsletter gibt es auch immer Platz für spannende Berichte aus euren Kreisen / Bezirken. Wenn ihr also mit anderen Jugendleitungen im Verband über den Newsletter etwas teilen wollt, meldet euch bei Nina Rieckmann (Bildungsreferentin)

Digitaler Stammtisch

Digitaler Stammtisch der Bläserjugend

Ein digitaler Stammtisch ist ein tolles Format um einfach und niederschwellig mit den verschiedenen Ebenen im Jugendverband in den Austausch zu kommen. Die Verbandsjugendleitung hat in der Vergangenheit schon erfolgreich Jugendleitungen auf Vereins-, Bezirks- und Kreisebene zu solchen digitalen Austauschtreffen eingeladen.


Wenn ihr in eurer Kreis- oder Bezirksjugendleitung Bedarf habt mit der Verbandsjugendleitung oder vielleicht auch den Bezirksjugendleitungen in Austausch zu kommen, finden sie gemeinsam mit euch einen Termin und treffen sich gerne mit euch zu einem digitalen Stammtisch.



Ein digitaler Stammtisch ist schnell organisiert und trotzdem ein tolles Format um auch mal mit anderen Jugendleitungen in den Austausch zu kommen. Probiert es aus und organisiert einen digitalen Stammtisch für eure Jugendleitungen in euren Vereinen bzw. Kreisen. 

Simon Scheiring (Verbandsjugendleiter)


simon.scheiring@blaeserjugend.com

  • Weiterbildung
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Austausch
  • Bezirk

Fortbildungsangebote f. Jugendleiter:innen

Die Nordbayerische Bläserjugend bietet ein vielfältiges und weitreichendes Fortbildungs- und Vernetzungsangebot für junge engagierte Menschen sowohl auf Bezirks-, Kreis- und Vereinsebene an.

Juleica-Ausbildung bei der NBBJ

Jugendarbeit macht Spaß

Du bist schon längst als Jugendleitung aktiv und konntest bestimmt in der Praxis auch schon einiges an Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sammeln. Mit der bundesweit anerkannten Juleica-Ausbildung können sich du und andere Interessierte aus deinem Kreis oder Bezirk zudem als ausgebildete:r Mitarbeiter:in der Jugendarbeit gegenüber Eltern, Teilnehmenden, Gesellschaft und Politik ausweisen. Die Ausbildung nach festgelegten Qualitätsstandards wird von verschiedenen Trägern angeboten und durchgeführt, darunter auch von der Nordbayerischen Bläserjugend e.V.. Nach erfolgreichem Beenden der Ausbildung kannst du die Jugendleiter:innen-Card (Juleica) beantragen.

  • In Bayern umfasst die Ausbildung allgemein mindestens 34 Zeitstunden: Bei der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. werden diese Zeitstunden im Rahmen von zwei Ausbildungswochenenden im Frühjahr und Herbst und dem Verfassen einer kleinen Hausarbeit über eine von dir durchgeführte Maßnahmen, Aktion, etc. erbracht.
  • Die Ausbildungswochenenden finden in einem Bildungshaus im Verbandsgebiet statt, welches rechtzeitig bekannt gegeben wird.
  • Die Ausbildung findet im Herbst in Kooperation mit dem KJR Bad Kissingen statt.
  • Um die Ausbildung bei der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. zu absolvieren, solltest du mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Um die Juleica zu beantragen ist zudem der Besuch einer Grundausbildung in Erster Hilfe (16 Unterrichteinheiten) nachzuweisen. Bei der Erstbeantragung der Juleica darf der entsprechende Lehrgang nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
  • Die Juleica ist nach ihrem Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig. Danach kannst du deine Juleica verlängern. Hier ist die Teilnahme an einer oder mehrerer Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendarbeit im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen. Diese müssen aber nicht zwingend bei der Nordbayerischen Bläserjugend absolviert werden. Mögliche Alternativen können u.a. Kreis-/Stadtjugendringe, Bezirksjugendringe, kirchliche Anbieter oder auch Jugendbildungsstätten sein.
  • Themen, die in der Ausbildung behandelt werden müssen, sind unter anderem Methodenkompetenz, Rechts- und Versicherungsfragen, Gruppenpädagogik und Prävention von sexueller Gewalt.

Die Juleica-Ausbildung bei der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. umfasst zwei Seminarwochenenden im Frühjahr und Herbst.


Die Teilnahme an einem Wochenende (Freitag - Sonntag) kostet inkl. Übernachtung und Verpflegung:

  • 60,00 Euro für NBMB-Mitglieder
  • 80,00 Euro für Nicht-Mitglieder


Insgesamt kostet die Ausbildung demnach:

  • 120,00 Euro für NBMB-Mitglieder
  • 160,00 Euro für Nicht-Mitglieder

Die Finanzierung deiner Juleica-Ausbildung wird aber häufig ganz oder zum Teil von den Vereinen übernommen - frag hier bei deinem Verein unbedingt nach! 

Zudem gibt es auch Fördermöglichkeiten über Kreisjugendringe. Informiere dich hierzu bei deinem Kreisjugendring.

Juleica steht für 

Jugendleiter:innen-Card und ist ein Ausweisdokument, das dich als bundesweit anerkannte Jugendleiter:in qualifiziert.

Nina Rieckmann (Bildungsreferentin)

Telefon: 09367 988689-7


Silke Wald (Verwaltungskraft)

Telefon: 09367 988689-5

Kongress für Jugendleitungen

Beim Kongress gemeinsam neue Ideen entwickeln

Der Kongress für Jugendleitungen ist ein Angebot, das zum einen der Vernetzung von Jugendleitungen aus dem gesamten Verbandsgebiet dient, aber auch aktuelle Themen rund um die Vereins- und Jugendarbeit aufgreift. Beim Kongress erhalten die Teilnehmenden durch den Austausch und durch verschiedene Workshops, Denkanstöße und Hilfen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Vereinsarbeit. Gleichzeitig motiviert die Teilnahme am Kongress zur ehrenamtlichen Mitarbeit im Verein. Im gemeinsamen Austausch entstehen meist neue Ideen, die die Stützen einer auch in zukünftig erfolgreichen Vereins- und Verbandsarbeit in der Bläserjugend ist.

In der Vergangenheit fand der eintägige Kongress im Zweijahres-Rhythmus in Geiselwind, aber auch schon zweitägig als Online-Kongress statt. In Zukunft sind auch zweitägige Kongresse in Präsenz geplant.

Der Kongress dauert in der Regel zwischen einem und zwei Tage.

Nächster Termin vermutlich im Februar 2025

Weitere Infos gibt es per Newsletter, Social Media Accounts und im Kurs-Finder.

Nina Rieckmann (Bildungsreferentin)


Telefon: 09367/988 689-7


nina.rieckmann@blaeserjugend.de

  • Weiterbildung
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Bezirk
  • Austausch

Bezirksjugendtage

Bezirksjugendtage

Die Bezirksjugendtage finden in jedem Bezirk des Verbandsgebiets der Nordbayerischen Bläserjugend statt. Organisiert und durchgeführt werden sie von den jeweiligen Bezirksjugendleitungen. Zu den Bezirksjugendtagen werden junge engagierte Jugendleiter:innen aus den Vereinen des jeweiligen Bezirks eingeladen. Im Vordergrund stehen an diesen Tagen vor allem der Austausch, das Kennenlernen und natürlich kommt auch der Spaß nicht zu kurz. Zudem wird an den Bezirksjugendtagen ein vielfältiges und kostenloses Angebot an Workshops und Seminaren zu nützlichem Know-how für die Jugendarbeit und das Engagement im Verein angeboten.


Bist du Mitglied in einer Bezirksjugendleitung und willst einen Bezirksjugendtag organisieren? Dann geht es HIER zu Hilfsmaterialien und relevanten Informationen zur Organisation eines Bezirksjugendtags.


Die Bezirksjugendtage finden in der Regel einmal jährlich im Herbst im jeweiligen Bezirksgebiet statt.

  • Musikalische Jugendarbeit
  • Weiterbildung

Qualifikation zum:r Juniorprüfer:in

Newcomer und Juniorprüfungen werden von den Mitgliedsvereinigungen, unter Aufsicht eines:r qualifizierten Juniorprüfers:in, in Eigenregie durchgeführt. Juniorprüfer:in kann jeder werden, eine musikalische Mindestqualifikation braucht es hierfür nicht.


Juniorprüfer:innen, die von der Nordbayerischen Bläserjugend speziell in einer eineinhalbstündigen Fortbildung qualifiziert werden, organisieren die notwendigen Vorbereitungen zur Prüfung und geben wichtige Informationen an alle Beteiligten weiter.


Hierzu gehören u.a. folgende Aufgaben:

  • zeitliche und inhaltliche Vorbereitung der Juniorprüfung,
  • An- und Rückmeldeprocedere an die Nordbayerische Bläserjugend,
  • Information und Einweisung der Ausbilder:innen, Schüler:innen sowie der Eltern,
  • Vorbereitung und Organisation des Theorieunterrichtes und
  • Öffentlichkeitsarbeit

Das Hauptaugenmerk eines Juniorprüfers / einer Juniorprüferin richtet sich also weniger auf die fachliche Prüfung, als vielmehr auf die entspannte Organisation einer gezielten Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen. Juniorprüfer:innen sichern somit den Qualitätsstandard des Newcomer- und Junior-Abzeichens.

Für diese Fortbildung ist keine musikalische Qualifikation notwendig. Teilnehmen darf jede:r, der sich gerne um Kinder/Eltern kümmert und Lust darauf hat, die Juniorprüfung zu organisieren.

Im Frühjahr in Kombination mit der Bläserklassenleiterausbildung im Online-Format und auch weitere Termine während des Jahres.

kostenfrei

Jugendarbeit in der Praxis

Ein gut funktionierendes Vereinsleben in der Blasmusik geht nicht ohne ein Miteinander und hat ohne Nachwuchs keine Zukunft. Ein wichtiger Baustein um die Musikvereine für junge Menschen attraktiv zu machen ist daher sowohl die musikalische als auch außermusikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Jugendarbeit auf den verschiedenen Ebenen des Verbandes lebt von gemeinsamen Erlebnissen, davon zusammen neue Erfahrungen zu machen, gemeinsam Ziele zu erreichen, aber auch einfach Spaß zu haben. Dafür braucht es aber nicht nur gute Konzepte, sondern auch Jugendarbeit in der Praxis. Darunter versteht man viel: Vom Bastelabend im Vereinsheim, über den Freizeitparkausflug von der Kreisjugendleitung bis hin zu einer Ferienfreizeit mit Teilnehmenden aus dem gesamten Verbandsgebiet.

  • Musikalische Jugendarbeit
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Vereinsübergreifend

Nordbayerisches Musikcamp

Jugendleiter:in beim Musikcamp

Abschlusskonzert auf dem Campgelände

Das Nordbayerische Musikcamp ist ein einwöchiges Ferienangebot in der ersten Pfingstferienwoche (Dienstag - Samstag) für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahre aus den Mitgliedsvereinen der NBBJ. Im Jahr 2014 fand das erste Nordbayerische Musikcamp statt. Das Camp zeichnet sich durch eine bunte Mischung an Musik- und Workshop-Angeboten aus. Jungen Verbandsmitgliedern wird in dieser Woche die Möglichkeit gegeben, ihr Hobby Musik mit anderen Gleichaltrigen zu erleben und zu teilen.  Am Ende des Camps findest ein großes Abschlusskonzert statt, bei dem die jungen Musiker:innen, Eltern, Bekannten und Interessierten die in der Woche geprobten Stücke präsentieren. Das Camp ist für 120 Kinder und Jugendliche ausgelegt. Durch die Maßnahme macht die NBBJ zudem auf sich als Jugendverband aufmerksam und gewinnt oft engagierte Nachwuchsmusiker:innen für die verbandliche Jugendarbeit. Die Ferienfreizeit wird von der Geschäftsstelle geleitet und mit großer Unterstützung von Jugendleiter:innen geplant und durchgeführt.  


Teil vom Team werden:

Wir sind immer wieder auf der Suche nach Jugendleiter:innen für das Nordbayerische Musikcamp, die das Camp mit ihren kreativen Ideen und Visionen mitgestalten, planen und schließlich vor Ort alles auf- und abbauen, und die Kinder und Jugendlichen die Ferienfreizeit über begleiten. Die Maßnahme stärkt die Verbandsarbeit, Kooperation und den Austausch untereinander - immer wieder entstehen im Musikcamp-Team langjährige feste Freundschaften.


Willst du oder jemand aus deinem Verein, Kreis oder Bezirk als Jugendleiter:in beim Musikcamp dabei sein? Dann sind das die Voraussetzung, die zu erfüllen sind:

  • Du bist mindestens 17 Jahre alt (wenn du erst 16 Jahre alt bist, kannst du in die Arbeit als Jugendleiter:in reinschnuppern und vor Ort unser Küchen- und Spülteam unterstützen und so schon mal die anderen Prozesse mit begleiten)
  • Du bist Inhaber:in einer gültigen Juleica
  • Bei der Bewerbung schreibst du uns deine Motivation als Jugendleiter:in beim Camp mit dabei zu sein 
  • Verpflichtende Teilnahme an drei Vorbereitungstreffen und einem Nachbereitungstreffen

Die Bewerbung als Jugendleiter:in beim Nordbayerischen Musikcamp findet über unseren Kurs-Finder statt. Wir informieren über den Start des Bewerbungszeitraums über den Newsletter an Jugendleitungen, Social Media Kanäle und auf unsere Homepage.

Das Nordbayerische Musikcamp findet in der ersten Woche der bayerischen Pfingstferien statt. Das Camp dauert für die teilnehmenden Kinder und Jugendliche 5 Tage (Dienstag - Samstag).


Für das Team an Jugendleiter:innen ist schon am Montag Anreise- und Aufbautag.

Als Jugendleiter:in in unserem Team sind die Verpflegung und Unterkunft beim Nordbayerischen Musikcamp kostenlos.


Die Fahrtkosten zum Camp selbst, den Vorbereitungs- und Nachbereitungstreffen werden dir erstattet.


Zudem erhalten die Jugendleiter:innen eine geringfügige 

Aufwandsentschädigung.

Nina Rieckmann (Bildungsreferentin)

Telefon: 09367 988689-7


Silke Wald (Verwaltungskraft)

Telefon: 09367 988689-5

  • Idee
  • Vereinsübergreifend

Freizeitangebote durch Jugendleitungen

Gemeinschaft stärken durch gemeinsame Aktionen

Downloads:

Die Downloads findest du auch alle gebündelt im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!

Sowohl für Vereinsjugendleitungen, als auch für Kreis- und Bezirksjugendleitungen ist es wichtig, für Kinder- und jugendliche Mitglieder regelmäßig außermusikalische Maßnahmen anzubieten, die das Miteinander und die Gemeinschaft stärken.


Seitens der Nordbayerischen Bläserjugend gibt es hierzu einige Arbeitshilfen, die die Ideenfindung und Organisation erleichtern können. Auf den Internetseiten der Bläserjugend findest du folgende Angebote:

  • Kennenlernspiele auf Abstand
  • Digitaler Werkzeugkasten
  • Was geht ab!? - Ideenpool für Veranstaltungen und Aktionen im Verein / Best-Practice-Beispiele
  • An alles gedacht? --> Als Veranstalter:in einer Maßnahme erwarten dich viele Aufgaben. Neben der Vermittlung von Inhalten, musikalischem Know-How und sonstigen Zielen der Veranstaltung, kommt natürlich auch der pädagogischen Verantwortung eine große Rolle zu. In Zeiten, in denen von Ehrenamtlichen immer mehr verlangt wird, soll dieser Fragenkatalog mit praxisnahen Antworten den Verantwortlichen mehr Handlungssicherheit geben. Beginnend bei der Erstellung eines Ausschreibungs- und Anmeldebogens für die Veranstaltung hangelt sich dieser Leitfaden an allen wichtigen Punkten entlang, die bei der Durchführung einer Veranstaltung (mit Übernachtung) mit Kindern und Jugendlichen zu beachten sind.



Sucht die Kooperation mit anderen Jugendleitungen. Oft finden Maßnahmen mehr Zuspruch, wenn sich z.B. zwei Kreisjugendleitungen zusammen tun.

  • Rechtliches

Mehr Zeit für Jugendarbeit - Jugendarbeitfreistellungsgesetz

Downloads:

Jugendarbeit lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter:innen und Vereinsmitgliedern. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb gibt es das sogenannte Jugendarbeitfreistellungsgesetz. Durch dieses Gesetz können Ehrenamtliche für Ihre Mitarbeit bei Veranstaltungen und Maßnahmen der Jugendarbeit von Ihrem Arbeitsgeber freigestellt werden. 


Anbei findest du ein Formular, mit dem eine Freistellung über die Nordbayerische Bläserjugend bei dem jeweiligen Arbeitgeber beantragt werden kann. Das ausgefüllte Formular wird an die Geschäftsstelle der Nordbayerischen Bläserjugend geschickt, die wiederum den geprüften und bestätigten Antrag an den jeweiligen Arbeitgeber sendet.

Der Antrag gilt als bewilligt, wenn ihn dein Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller (also der Nordbayerischen Bläserjugend) und dir spätestens zwei Wochen vor Beginn des Zeitraums, für den die Freistellung beantragt wird, in Textform ablehnt. 

Erstattung von Verdienstausfall

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, für die Zeit der Freistellung eine Vergütung zu gewähren. Auf der Homepage des Bayerischen Jugendrings findet Ihr weitere Informationen zur Erstattung von Verdienstausfall.

Wenn du vorhast bei deinem Arbeitsgeber eine Freistellung zu beantragen, empfehlen wir dir das vorab schon bei deinem Arbeitgeber anzukündigen und das Gespräch zu suchen. Oft wissen es Arbeitgeber:innen zu schätzen schon vor Eintreffen des offiziellen Antrags von ihren Arbeitnehmer:innen informiert zu werden und sind dann auch geneigter den Antrag zu bewilligen. 

Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur verweigern, wenn im Einzelfall dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. 

Der Antrag muss deinem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Beginn des Zeitraums, für den die Freistellung beantragt wird, zugehen. Demnach solltest du in früh genug zur Prüfung der Geschäftsstelle vorlegen.

Silke Wald (Verwaltungskraft)



Telefon: 09367 / 988 689-5

silke.wald@blaeserjugend.de

  • Idee
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Werte

Junior-Award

Logo Junior-Award

Der Junior-Award ist eine Auszeichnung für Musikvereine, die besonders innovativ und engagiert arbeiten und durch einen gut strukturierten Aufbau des Ausbildungsbereiches die Zukunft ihres Vereines sichern. Die Nordbayerische Bläserjugend möchte mit dieser Auszeichnung einen einheitlichen Qualitätsstandard schaffen und sichern. Die Vereine, die den Junior-Award erhalten, zeigen, dass sie einen umfangreichen Anforderungskatalog in Sachen Musikpädagogik und Vereinsorganisation erfüllen. Der junge Mensch steht dabei stets im Mittelpunkt. Weiterhin soll die Auszeichnung auch Vereine für ihr außermusikalisches Freizeitprogramm würdigen.


Der Junior-Award soll auch als Ansporn verstanden werden, langfristig eine weitere Verbesserung, Ausweitung und Optimierung der verschiedenen Vereinsangebote anzustreben. Nach außen, besonders gegenüber Eltern, signalisiert der Preis generell eine sehr gute Vereinsarbeit. Der Junior-Award ist damit ein Qualitätssiegel, welches zum einen im Bereich der Nachwuchswerbung öffentlichkeitswirksam eingesetzt werden kann, zum anderen dokumentiert und bescheinigt der Junior-Award die zukunftsorientierte Jugendarbeit des Vereins gegenüber Gemeinden, Sponsoren und sonstigen Personen und Organisationen.


Die Vereinsdarstellung erfolgt anhand eines umfangreichen Fragenkataloges und wird nach einem vorgegebenen Schema bewertet, das auf dem Antragsformular ersichtlich ist. Jeder Antrag wird von der Nordbayerischen Bläserjugend eingehend geprüft. Die Verleihung des Junior-Awards geschieht in Form einer Urkunde sowie einer Plakette, die jedem den hohen Qualitätsstandard und die nachhaltige Sicherung der Nachwuchsarbeit im jeweiligen Verein deutlich macht.


Was ist dabei meine Aufgabe als Kreis-/Bezirksjugendleitung?

Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in der Regel pressewirksam im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung durch Mitglieder der Kreisjugendleitung (bei Verhinderung dieser durch Mitglieder der Bezirksjugendleitung). Hierdurch wird die Bindung zwischen Verein und Kreis- / Bezirksjugendleitung gestärkt. Man lernt sich kennen, hat ein Gesicht vor Augen und die Einladung zur nächsten Kreisjugendversammlung wird wahrscheinlich wohlwollender wahrgenommen und die Vereinsjugendleitung ist dann unter Umständen eher bereit zu kommen.

Dir sind Vereine in deinem Landkreis bekannt, die hervorragende Vereins- und Jugendarbeit betreiben? Dieser Verein wurde noch nicht ausgezeichnet?

>>>Suche den Kontakt und spreche die Vereinsverantwortlichen an. Unter Umständen haben sie noch nichts vom Junior-Award gehört.

Der Junior-Award wird ganzjährig verliehen und hat eine Gültigkeit von drei Jahren.


Danach kann eine Verlängerung um weitere drei Jahre beantragt werden.

Silke Wald



Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de


Für Kreise und Bezirke

  • Kreis
  • Vereinsübergreifend
  • Idee
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Austausch
  • Bezirk
  • Rechtliches
  • Freiwillige Aufgaben Kreisjugendleitung

Tätigkeitsfelder einer Kreisjugendleitung

Wie setzt sich eine Kreisjugendleitung in der Regel zusammen?

  • dem:r Kreisjugendleiter:in
  • dem:r stellv. Kreisjugendleiter:in
  • dem:r Kreisjugendgeschäftsführer:in
  • dem:r Kreisjugendschriftführer:in
  • bis zu drei Beisitzer:innen

Die Kernaufgabe eurer Kreisjugendleitung ist es, den Kontakt zu den Jugendleitungen der Mitgliedsvereine zu suchen, die Vereinsjugendleitungen mit Informationen vom Kreisjugendring und euren Maßnahmen zu unterstützen und so den Kontakt zwischen den Vereinen des Landkreises herzustellen.

Daneben gibt es natürlich ein paar Termine, die die Mitglieder einer Kreisjugendleitung im Jahresverlauf wahrnehmen sollten. Am einfachsten ist es für euch, wenn ihr eine kleine Jahresplanung aufstellt, in der eure "Pflichttermine" enthalten sind:


  • Jugendvertreterversammlung: Ist die jährliche Hauptversammlung der Bläserjugend (Gesamtverband), die immer im September stattfindet. Hier erhaltet ihr aktuelle Infos aus dem Verbandsgeschehen, lernt andere Kreis- und Bezirksjugendleitungen der NBBJ kennen und könnt euch mit ihnen austauschen.
  • Versammlung des Kreisjugendringes (KJR) oder Stadtjugendringes (SJR): Zweimal im Jahr hält jeder Kreis- bzw. Stadtjugendring seine Vollversammlung ab. Nicht nur wegen den Zuschüssen lohnt es sich, mal bei eurem KJR / SJR vorbeizuschauen. Vor allem für die Bläserjugend ist es sehr wichtig, dass ihr euer Vertretungsrecht wahrnehmt, denn nur so wird die Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring (und damit verbunden das Bestehen der NBBJ) auf Dauer gesichert.
  • Kreisjugendversammlung: Einmal jährlich müsst ihr als Kreisjugendleitung eine Kreisjugendversammlung durchführen (§12 unserer Satzung). Ladet hierzu alle Vereine und Funktionär:innen ein (Jugendleiter:innen aus den Musikvereinen, Vereinsvorständ:innen, Mitglieder der Bezirksjugendleitung, Funktionär:innen des NBMB).
  • Bezirksjugendversammlung: Genau wie eine Kreisjugendversammlung muss auch die Bezirksjugendleitung einmal im Jahr eine Bezirksjugendversammlung durchführen. Die Mitglieder aller Kreisjugendleitungen im Bezirk sind Teil der Bezirksjugendversammlung und werden von der Bezirksjugendleitung dazu eingeladen.

Teamwork

  • Austausch
  • Vereinsübergreifend
  • Rechtliches
  • Kreis

Kreisjugendversammlung

Downloads:

Die Downloads findest du auch alle gebündelt im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Die Kreisjugendversammlung ist die Jahreshauptversammlung eurer Kreisjugendleitung.
Mitglieder der Kreisjugendversammlung sind:

  • die Kreisjugendleitung
  • die Vereinsjugendleitungen.

Die Kreisjugendversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Sie ist vom:n der Kreisjugendleiter:in mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt an die Mitglieder der Kreisjugendversammlung in Textform (E-Mail oder Brief). Die Kreisjugendversammlung wählt alle zwei Jahre die Kreisjugendleitung sowie zwei Kassenrevisor:innen. Die Kreisjugendversammlung entlastet die Kreisjugendleitung. Sie setzt Schwerpunkte für die Arbeit auf Kreisebene.


Ziel sollte es sein, die Versammlung nicht "nur" als eine laut Satzung zu erfüllende Pflichtaufgabe zu sehen, sondern seht sie als Chance das Notwendige mit dem Unterhaltsamen und Nützlichen zu verbinden! Sucht euch einen ansprechenden Raum (modern, großzügig mit Wohlfühl-Atmosphäre) und gestaltet die Versammlung interessant. Überlegt euch, was es braucht, damit eine Vereinsjugendleitung etwas Neues erfährt und auch beim nächsten Mal gerne wieder kommen wird. Mögliche Angebote könnten sein:

  • Gruppen- und Kooperationsspiele, damit die Teilnehmenden miteinander in Kontakt kommen.
  • Stellt euch selbst kurz vor - sicherlich sind neue Vereinsjugendliche mit an Bord.
  • Stellt die Aktionen/Maßnahmen vor, die ihr für das laufende Jahr vorgesehen habt.
  • Ladet eine:n externe:n Referent:in zu einem bestimmten Thema ein, das für die Vereinsarbeit gewinnbringend ist.
  • Geht auf aktuelle Themen eures Kreis-/Stadtjugendringes ein. Immer wieder gibt es dort auch tolle Angebote, von denen Vereinsjugendleitungen unbedingt erfahren sollten (nicht zu vergessen natürlich die Zuschussmöglichkeiten KJR/SJR).
  • Ladet auch einen Vertreter eurer NBMB-Kreisleitung ein, der berichtet, was es beim Erwachsenenverband gerade Neues gibt.
  • Bleibt auch nach der Versammlung noch etwas zusammen und lernt euch weiter kennen. Ein Brettspiel-Angebot kann hier ein Icebreaker sein.

Eine Kreisjugendleitung ist dann lebendig, wenn sie von den Vereinen wahrgenommen wird. Ihr seid die Plattform, bei der die Vereinsjugenden miteinander in Kontakt kommen und sich kennenlernen können.

Was bedeutet: "Die Kreisjugendleitung wird auf der Kreisjugendversammlung 

entlastet."?


Die Kreisjugendleitung muss auf der Versammlung einen Rechenschaftsbericht über die finanziellen Geschäfte (Ein- und Ausgaben) des vergangenen Jahres liefern. Danach berichten die Kassenrevisor:innen, ob die Kassenprüfung ergeben hat, dass alle finanziellen Geschäfte korrekt, nachvollziehbar und belegbar waren. Falls ja, gilt das vergangene Wirtschaftsjahr als abgeschlossen und die Kreisjugendleitung ist aus rechtlicher Sicht in Bezug auf  ihre Finanzen "entlastet".

Gestaltet die Versammlung attraktiv, informativ und abwechslungsreich. Nur wenn euch das gelingt, werden die Teilnehmenden gerne wieder kommen. :-)

  • Kreis
  • Idee
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch

Kreisjugendsitzungen

Kreisjugendsitzungen bilden die Ideen-Werkstatt eures Wirkens. Ihr könnt diese online, aber auch in Präsenz durchführen. Sucht euch bei Präsenz-Sitzungen eine Umgebung, in der ihr euch wohlfühlt und nutzt die Zeit zum kollegialen Brainstormen auf Augenhöhe: Was möchten wir für die Jugend in unserem Landkreis anbieten, was möchten wir erreichen? Stellt gleich zu Beginn einen Jahresplan mit folgenden Inhalten auf:

  • Sitzungen/1x monatlich (online oder in Präsenz)
  • Vollversammlungen des KJR/SJR Frühjahr & Herbst - wer kann diese Termine übernehmen?
  • Jugendvertreterversammlung der Verbandsjugendleitung im September - seit 2020 auch als Hybridveranstaltung
  • Kreisjugendversammlung- evtl. parallel zur Kreisversammlung des NBMB (Möglichkeit der Fahrgemeinschaft für jüngere Vereinsmitglieder)
  • 1-2 Maßnahmen/Aktionen, die ihr über das Jahr verteilt anbietet.
  • Fortbildungsangebote des KJR/SJR: Schaut euch unbedingt regelmäßig auf deren Internetseiten um. Immer wieder kann man sich dort auch tolle Impulse holen.

Überlegt euch immer wieder Aktionen, wie ihr in das Bewusstsein der Vereinsjugend gelangen könnt. So entsteht ein Miteinander und Synergien können genutzt werden.

KJR steht für Kreisjugendring

SJR steht für Stadtjugendring

Der KJR / SJR kann die Kreis- und Vereinsjugendleitungen auch aktiv unterstützen. Prüft daher regelmäßig deren Angebote und informiert eure Vereinsjugendleitungen darüber.

  • Idee
  • Kreis
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch

Austausch mit den Vereinsjugendleitungen im Landkreis

Hier sind eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Denkbar wären:

  • ein Jugend-Stammtisch (gerne auch online z.B. über Zoom)
  • Gründung einer Gruppe bei einem Messenger-Dienst (natürlich auf freiwilliger Basis: Abfrage könnte bei der Kreisjugendversammlung erfolgen)
  • Angebot "offener" Kreisbläserjugend-Sitzungen, alle Interessierten könnten jederzeit dazu stoßen
  • Angebot außermusikalischer Maßnahmen: Spieleabende, Fahrt in den Freizeitpark, Eisbahn-Besuch etc.
  • Veranstalten von Seminaren / Workshops (z.B. ein Zuschuss-Seminar mit dem Kreisjugendring - Vereinsjugendleitungen bekommen Input, wie sie ihre Vereinsjugendarbeit unterstützen können).

Die Adressen der Vereinsjugendleitungen findest du in unserer Verbandsverwaltung wie folgt: 

  • www.nbmb-verband.de (sofern du noch keinen Zugang hast, melde dich bitte bei uns in der Geschäftsstelle: 09367/988689-5)
  • Mitglieder suchen
  • Erweitertes Filtern
  • Bei Vereinsrollen alle Funktionen auswählen, die mit einer Vereinsjugendleitung zu tun haben (5 Häkchen😉)

  • aktualisieren


Wenn ihr eine Gruppe in einem Messenger-Dienst gründet, müsst ihr unbedingt von allen das Einverständnis einholen, dass ihr sie auch mit ihrer Handynummer der Gruppe beifügen dürft. Das mündliche Einverständnis reicht aus, sicherer ist natürlich aber ein schriftliches Einverständnis.


Sollten Mitglieder in der Gruppe noch minderjährig sein, sollte unbedingt auch das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

  • Kreis
  • Bezirk
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch

Austausch mit der Bezirksjugendleitung

Die Bezirksjugendleitung ist die erste Anlaufstelle, wenn es Fragen gibt, auf die ihr innerhalb der Kreisjugendleitung keine Antworten findet. Scheue dich nicht, deine:n Bezirksjugendleiter:in zu kontaktieren. Er:sie freut sich immer, Kontakt mit einer Kreisjugendleitung zu haben und Infos von der Basis zu bekommen.

  • Kreis
  • Rechtliches
  • Austausch

Vertretung bei den Vollversammlungen vom Kreisjugendring (+ggf. Stadtjugendring)

Die Teilnahme an den Vollversammlungen ist mit die wichtigste Aufgaben, die eine Kreisjugendleitung quasi erfüllen muss. Die Teilnahmen sind für den Gesamtverband Nordbayerische Bläserjugend e.V. extrem wichtig, entscheiden sie darüber, ob die Nordbayerische Bläserjugend e.V. auch weiterhin im Bayerischen Jugendring als Landesverband vertreten sein darf und somit die Finanzierung gesichert ist. Beim Wegbrechen von einzelnen Kreisverbänden könnte dieser Landesstatus ganz schnell in Gefahr kommen. Daher die dringende Bitte: Nehmt die Einladungen vom Kreisjugendring (bzw. Stadtjugendring) ernst und besucht die Versammlungen.


Was ist die Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ des Kreisjugendrings (bzw. Stadtjugendring). Dort versammeln sich alle Jugendverbände des Landkreises (bzw. der Stadt). Der Vollversammlung obliegt unter anderem der Beschluss des Haushalts und die Wahl des Vorstandes.


Mitglieder der Vollversammlung sind derzeit

  • stimmberechtigte Delegierte aus den Mitgliedsorganisationen und der offenen Jugendarbeit im jeweiligen Landkreis (bzw. der Stadt.

Mitglieder der Versammlung ohne Stimmrecht sind

  • zwei Schülersprecher:innen
  • ein:e kommunaler Jugendpfleger:in.

Als Gäste mit Rederecht werden

  • der:die Landrät:in / der:die Bürgermeister:in
  • Vertreter:innen des Jugendamtes
  • Vertreter:innen des Gesundheitsamtes
  • Vertrter:innen des Schulamtes sowie
  • Vertreter:innen des Kreistages eingeladen.

Die Vollversammlung

  • entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Kreisjugendrings (bzw. Stadtjugendrings)
  • wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer:innen,
  • nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und
  • beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des Kreisjugendrings (bzw. Stadtjugendrings).


Stadt- und Kreisjugendringe im Allgemeinen:

In ganz Bayern gibt es fast 100 Stadt- und Kreisjugendringe. Klasse dabei ist, dass sie dich bei deiner Jugendarbeit unterstützen. Auch hier gilt der Gedanke, dass du nicht alleine bist. Du hast die Struktur der NBBJ, die dich unterstützt, aber auch die Netzwerke und Organisationen des BJR unterstützen dich bei deiner Jugendarbeit vor Ort.


LEIHEN statt KAUFEN

Bei einem Kreisjugendring oder Stadtjugendring kannst du auch viele nützliche Dinge (Spiele, Tische, Medien, Technik ...) für deine Jugendarbeit ausleihen. Frage einfach bei deinem KJR oder SJR nach.

KJR steht für

Kreisjugendring


SJR steht für

Stadtjugendring


BJR steht für

Bayerischer Jugendring

Es kommt auf dich an!


Die Voraussetzung damit wir im BJR eine Stimme haben ist, dass wir in vier Bezirksjugendringen (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz) vertreten sind. In den Bezirksjugendringen sind wir erst dann mit einer Stimme vertreten, wenn wir in mindestens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten sind.


Wir müssen also immer darauf achten, dass wir die Vertretungsrechte auf den den verschiedenen Ebenen wahrnehmen, damit das ganze Gebilde stabil bleibt und wir unsere Fördergelder für die Kinder und jungen Menschen nicht gefährden. 


Es ist also für die gesamte NBBJ ganz wichtig, dass du an den Sitzungen/Versammlungen auf deiner Ebene teilnimmst. Du kennst ja "Die drei Musketiere" und ihren Wahlspruch "Alle für einen, einer für alle." 😉

Für die Kreisjugendleitungen der NBBJ sind die KJR und SJR einerseits wegen der Beratung, der Vertretungsrechte, des Austauschs mit anderen Engagierten ... interessant und wichtig und andererseits bekommen wir für unsere Arbeit von den KJR und SJR auch Fördergelder.


Setze dich mit deinem KJR und SJR in Kontakt und frage nach, was genau gefördert wird und was du tun musst, um die Förderungen zu erhalten und zu dokumentieren. 


Ein persönliches Gespräch hilft dir hier, um die Personen im KJR und SJR kennenzulernen und um gleich nachfragen zu können, wenn etwas unklar ist.

Bei KJR oder SJR gibt es immer Frühjahrs- und Herbstvollversammlungen. Die Termine findest du auf den Internetseiten der KJR oder SJR. Wenn du keine Einladung bekommen solltest, ruf einfach dort an und frage nach.


Achte auch auf die Fristen für die Förderungen. Frage auch hier am besten direkt nach.

  • Bezirk
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch

Teilnahme an der Bezirksjugendversammlung

Die Bezirksjugendversammlung ist ein Termin im Jahr, der von jeder Kreisjugendleitung mit mindestens einer Person wahrgenommen werden sollte. Toll wäre es, wenn möglichst viele Vertreter:innen eines Kreises dabei sein können. Je mehr Personen anwesend sind, um so mehr kann gebrainstormt und gemeinsame Ziele für die Zukunft gesteckt werden. 


Das ist DIE Möglichkeit für Kreisjugendleitungen, die Arbeit auf Bezirksjugendebene mitzugestalten 😉

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Kreis
  • Bezirk
  • Werte
  • Austausch

Teilnahme an der Jugendvertreterversammlung (Gesamtverband)

Ebenso wie bei einer Bezirksjugendversammlung ist es wichtig, auch auf der Gesamt-Verbandsebene zusammen zu kommen. Bei der Jugendvertreterversammlung treffen sich Mitglieder

  • der Verbandsjugendleitung
  • der Bezirksjugendleitungen
  • der Kreisjugendleitungen
  • und auch die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle sind vor Ort.


Neben dem Erfüllen der satzungsgemäßen Tagesordnungspunkten wird auch bei der Jugendvertreterversammlung verstärkt darauf geachtet, dass der Austausch untereinander und das Profitieren voneinander im Mittelpunkt steht.

  • Idee
  • Vereinsübergreifend
  • Kreis
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Austausch

Austausch mit anderen Kreisjugendleitungen

Die Nordbayerische Bläserjugend lebt vom Miteinander. Viele Jugendleitungen in Vereinen, Kreisen und Bezirken ziehen an einem Strang - da muss nicht jeder "das Rad neu erfinden". Sucht euch Plattformen, auf denen ihr miteinander in Kontakt kommen könnt. Bewährt hat sich z.B. in einem Bezirk (Unterfranken) schon die Gruppe in einem Messenger-Dienst: Hier sind alle Kreisjugendleiter:innen beigetreten und haben so die Möglichkeit, auf kurzem Weg Fragen zu klären, oder auch sonst mit den Kreisjugendleiter:innen in Kontakt zu kommen.



Wenn ihr eine Gruppe in einem Messenger-Dienst gründet, müsst ihr unbedingt von allen das Einverständnis einholen, dass ihr sie auch mit ihrer Handynummer der Gruppe beifügen dürft. Das mündliche Einverständnis reicht aus, sicherer ist natürlich aber ein schriftliches Einverständnis.


Sollten Mitglieder in der Gruppe noch minderjährig sein, sollte unbedingt auch das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

  • Kreis
  • Vereinsübergreifend

Teilnahme an Sitzungen der NBMB-Kreisleitung

Im Idealfall gehen Erwachsenen- und Jugendverband Hand in Hand. Die Arbeit einer Kreisjugendleitung ist wesentlich einfacher, wenn die Unterstützung der NBMB-Kreisleitung spürbar ist. Du bist neu im Amt? Scheue dich nicht, auf die:den Kreisvorsitzende:n zuzugehen - suche den Austausch. Erfreulicherweise ist in § 16 Abs. 2 der Satzung des NBMB verankert, dass ein:e Vertreter:in der Kreisjugendleitung Teil des NBMB-Kreisvorstands ist. Bedeutet: Ihr seid bei den Sitzungen des NBMB mit an Bord und könnt, neben den Infos die ihr dort vom NBMB bekommt, auch von dem berichten, was ihr gerade plant. Ein freundliches Miteinander schafft Anerkennung, Wertschätzung und im besten Fall auch Unterstützung.

Suche den Austausch mit deiner:m Kreisvorsitzende:n des NBMB. Die Kontaktdaten findest Du auf den Seiten des NBMB - Selektiere hier auf der linken Seite zunächst nach deinem Bezirk/Kreis und gehe dann rechts oben auf "Kreisverband".

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Kreis
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch

Organisation einer Veranstaltung auf Kreisjugendebene

Downloads:

Die Downloads findest du auch alle gebündelt im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Als Kreisjugendleiter:in setzt ihr euch für den Nachwuchs in eurem Landkreis ein. Dazu gehört, dass ihr attraktive Angebote für die Kinder und Jugendlichen in eurem Landkreis anbietet, wie zum Beispiel gemeinsame Ausflüge, Aktionen im Vereinsheim oder Freizeitfahrten. 


Ideen:

In der Broschüre „Was geht ab?“ findet ihr Ideen für Veranstaltungen und Maßnahmen. 


Was ist bei der Veranstaltungsplanung zu beachten?

Mit den Checklisten aus "An alles gedacht?" erhaltet ihr einen Leitfaden zur Planung und Durchführung von eurer Veranstaltung. 

  • Kreis
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vereinsübergreifend

Repräsentation der Kreisbläserjugend

Layout Startseite Styleguide

Sicherlich gibt es in eurem Landkreis öffentlichkeitswirksame Aktionen, bei denen ihr als Kreisjugendleitung eure Arbeit darstellen könnt. Denkbar wäre, bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (z.B. Stadtfesten etc.) ein Info-Stand mit Rollup der Kreisbläserjugend im Hintergrund, an dem ihr über eure Arbeit berichtet. Dabei könntet ihr auch ein Spiele-Angebot für Kinder/Jugendliche in Form von Instrumentenbau, Glücksrad etc. anbieten. So kommt ihr mit Eltern / Kindern / Jugendlichen ins Gespräch und könnt euch vorstellen.


Angebot des Styleguides


Um als Kreisbläserjugend wahrgenommen zu werden, gibt es zahlreiche Werbematerialien im Styleguide (Pins, T-Shirts/Hemden und vieles andere). Die Bestellung gebt ihr direkt im Styleguide auf. Das aktuelle Passwort findest du in der Verbandsverwaltung unter Aufgaben / Funktionär:in / Stylguide-Kennwort. Solltest du noch keinen Zugang zur Verbandsverwaltung haben, setze dich bitte mit Silke Wald in Verbindung.


Allgmeine Infos zum Styleguide


Im Styleguide des Nordbayerischen Musikbundes und der Nordbayerischen Bläserjugend werden die Gestaltungsrichtlinien für beide Verbände einschließlich der Untergliederungen auf Bezirks- und Kreisebene definiert. Dazu zählen neben den verschiedenen Logos, dem Schriftbild und den zu verwendenden Farbwerten alles, was zu einem einheitlichen Erscheinungsbild, dem Corporate Design, der beiden Verbände führen.

Damit die Umsetzung dieser Gestaltungsrichtlinien für alle Bezirke und Kreise möglichst einfach erfolgen kann, stehen die Vorlagen zur freien Verwendung. Ebenfalls ist ein Shopsystem integriert, über das Unterlagen (Briefbögen, Rollups, Give aways usw.) auch direkt auf eigene Rechnung bestellt werden können.


Was gibt es alles im Styleguide?


Hier geht's zur Übersicht.


Wie könnt ihr euch sonst noch repräsentieren?


Ihr habt Kapazitäten frei und möchtet mit euren Jugendleitungen der Mitgliedsvereine direkt in Kontakt kommen? Erkundigt euch nach stattfindenden Vereinsjugend-Veranstaltungen. Vielleicht ist es ja gewünscht, dass ihr euch als Kreisjugendleitung daran beteiligt und mit vor Ort seid. Der Vereinsjugendleitung signalisiert das Wertschätzung und Anerkennung ihrer Jugendarbeit.

Das aktuelle Passwort für den Styleguide findest du in der Verbandsverwaltung unter

Aufgaben / Funktionär:in / Stylguide-Kennwort. Solltest du noch keinen Zugang zur Verbandsverwaltung haben, setze dich bitte mit Silke Wald in Verbindung.

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Werte
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Freiwillige Aufgaben Kreisjugendleitung

Verleihung Junior-Award

Logo Junior-Award

Alle Infos zum Junior-Award


Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in der Regel pressewirksam im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung durch Mitglieder der Kreisjugendleitung (bei Verhinderung dieser durch Mitglieder der Bezirksjugendleitung). Hierdurch wird die Bindung zwischen Verein und Kreis- / Bezirksjugendleitung gestärkt. Man lernt sich kennen, hat ein Gesicht vor Augen, die Einladung zur nächsten Kreisjugendversammlung wird wahrscheinlicher wahrgenommen und die Vereinsjugendleitung ist dann auch anwesender.

  • Vereinsübergreifend
  • Kreis
  • Bezirk
  • Freiwillige Aufgaben Kreisjugendleitung

Mitwirken bei D-Prüfungen

D1-Abzeichen

D2-Abzeichen

Bei den Prüfungstagen kommen ganz viele Kinder/Jugendliche aus den verschiedensten Vereinen eures Verbandes zusammen. Das ist die Gelegenheit, die Teilnehmenden auf eure Kreisjugendleitung aufmerksam zu machen. Überlegt euch:

  • Wie könnt ihr den Prüfungstag für die Jugendlichen bereichern?
  • Welche Wartezeiten gibt es, die ihr füllen könnt? (zB. zwischen Praxisprüfung und Ergebnisbekanntgabe, Mittagspausen...)
  • Gibt es Flyer, die die Arbeit eurer Kreisjugendleitung zeigt? Rollups, die ihr aufstellen könnt?
  • Braucht vielleicht auch die NBMB-Kreisleitung eure Unterstützung?
  • Weiterbildung
  • Kreis
  • Austausch
  • Idee
  • Rechtliches
  • Freiwillige Aufgaben Kreisjugendleitung

Fortbildungsangebote besuchen

"Nichts ist so beständig wie der Wandel" (Heraklit von Ephesus)

Vor allem im Bereich der Jugendarbeit gibt es keinen Stillstand: Tag für Tag entwickelt sich unsere Jugend weiter und erweitert ihren Horizont. Unsere Aufgabe als Nordbayerische Bläserjugend ist es,  junge Menschen zu begleiten, ihnen attraktive Angebote anzubieten und sie so in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Und so brauchen auch wir natürlich eine ständige Weiterentwicklung und "den Blick über den Tellerrand hinaus". Hier gibt es Angebote:


  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Austausch
  • Bezirk
  • Vereinsübergreifend

Tätigkeitsfelder einer Bezirksjugendleitung

Wie setzt sich eine Bezirksjugendleitung in der Regel zusammen?

  • dem:r Bezirksjugendleiter:in
  • dem:r stellv. Bezirksjugendleiter:in
  • dem:r Bezirksjugendgeschäftsführer:in
  • dem:r Bezirksjugendschriftführer:in
  • bis zu drei Beisitzer:innen

Die Kernaufgabe eurer Bezirksjugendleitung ist es, den Kontakt zu den Kreisjugendleitungen zu suchen, sie mit euren Maßnahmen zu unterstützen und so den Kontakt zwischen den Kreisjugendleitungen eures Bezirks herzustellen. Natürlich könnt ihr auch bezirksweite Veranstaltungen für Vereinsjugendleitungen anbieten oder eure NBMB-Bezirksleitung in der außermusikalischen Jugendarbeit unterstützen.

Daneben gibt es natürlich ein paar Termine, die die Mitglieder einer Bezirksjugendleitung im Jahresverlauf wahrnehmen sollten. Am einfachsten ist es für euch, wenn ihr eine kleine Jahresplanung aufstellt. Darin sollten eure "Pflichttermine" enthalten sein:


  • Jugendvertreterversammlung: Ist die jährliche Hauptversammlung der Bläserjugend, die immer im September stattfindet. Hier lernt ihr andere Kreis- und Bezirksjugendleitungen der NBBJ kennen und könnt euch mit ihnen austauschen.
  • Versammlung des Bezirksjugendringes (BezJR): Zweimal im Jahr hält jeder Bezirksjugendring seine Vollversammlung ab. Nicht nur wegen den Zuschüssen lohnt es sich mal bei eurem BezJR vorbeizuschauen. Auch für die Bläserjugend ist es wichtig, dass ihr euer Vertretungsrecht wahrnehmt, denn nur so wird die Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring auf Dauer gesichert.

  • Bezirksjugendversammlung: Einmal jährlich müsst ihr als Bezirksjugendleitung eine Bezirksjugendversammlung abhalten (§11 unserer Satzung). Ladet hierzu alle Kreisjugendleitungen eures Bezirks und einige weitere Funktionär:innen ein (Verbandsjugendleitung, Funktionär:innen des NBMB, Jugendleiter:innen aus den Musikvereinen, Vereinsvorständ:innen)
  • Bezirk
  • Vereinsübergreifend
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Werte
  • Außermusikalische Jugendarbeit

Bezirksjugendversammlung

Downloads:

Die Downloads findest du auch alle gebündelt im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Die Bezirksjugendversammlung ist die Jahreshauptversammlung einer Bezirksjugendleitung. Mitglieder der Bezirksjugendversammlung sind:

  • die Bezirksjugendleitung
  • die Kreisjugendleitungen.

Die Bezirksjugendversammlung tagt mindestens einmal im Jahr. Sie ist vom Bezirksjugendleiter mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt an die Mitglieder der Bezirksjugendversammlung in Textform. 


Die Bezirksjugendversammlung wählt alle zwei Jahre die Bezirksjugendleitung sowie zwei Kassenrevisor:innen. Sie berichtet vom vergangenen Jahr und setzt Schwerpunkte für die Arbeit auf Bezirksebene. Die Bezirksjugendversammlung entlastet die Bezirksjugendleitung. 


Was bedeutet: "Die Bezirksjugendleitung wird auf der Bezirksjugendversammlung entlastet."? 

Die Bezirksjugendleitung gibt der Versammlung einen Rechenschaftsbericht über die finanziellen Geschäfte (Ein- und Ausgaben) des vergangenen Jahres. Anschließend erläutern die Kassenrevisor:innen das Ergebnis der Kassenprüfung (waren finanziellen Geschäfte korrekt, nachvollziehbar und belegbar?). Falls ja, gilt das vergangene Wirtschaftsjahr als abgeschlossen und die Bezirksjugendleitung ist aus rechtlicher Sicht in Bezug auf  ihre Finanzen "entlastet".


Ganz wichtig bei einer Bezirksjugendversammlung ist, dass auch die beteiligten Kreisjugendleitungen zu Wort kommen und sich miteinander austauschen, Synergien nutzen und sich so gegenseitig bereichern und motivieren. Denkbar wären folgende Themen:

  • Berichte über vergangene Aktivitäten
  • künftige Planungen
  • äußern von Wünschen und Anträgen


Einmal im Jahr. Günstig ist ein fester Termin, der bei den Kreisjugendleitungen bekannt ist.

Sucht eine Location mit angenehmer Atmosphäre in der sich jede:r wohl fühlt und gerne (wieder) kommt.

  • Bezirk
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch

Bezirksjugendsitzungen

Bezirksjugendsitzungen bilden die Ideen-Werkstatt eures Wirkens. Ihr könnt diese online, aber auch in Präsenz durchführen. Sucht euch bei Präsenz-Sitzungen eine Umgebung, in der ihr euch wohlfühlt und nutzt die Zeit zum kollegialen Brainstormen auf Augenhöhe: Was möchten wir für die Jugend in unserem Bezirk anbieten, was möchten wir erreichen? Stellt gleich zu Beginn einen Jahresplan mit folgenden Inhalten auf:

  • Sitzungen / 1x monatlich (online oder in Präsenz)
  • Vollversammlungen des BezJR Frühjahr & Herbst - wer kann diese Termine übernehmen?
  • Jugendvertreterversammlung der Verbandsjugendleitung im September - seit 2020 als Hybridveranstaltung
  • Bezirksjugendversammlung - evtl. parallel zur Bezirksversammlung des NBMB (Möglichkeit der Fahrgemeinschaft für jüngere Vereinsmitglieder)
  • 1-2 Maßnahmen / Aktionen, die ihr über das Jahr verteilt anbietet.
  • Fortbildungsangebote des BezJR und KJR/SJR im Bezirk: Schaut euch unbedingt regelmäßig auf deren Internetseiten um. Immer wieder kann man sich dort auch großartige Impulse holen.

BezJR steht für

Bezirksjugendring


SJR steht für

Stadtjugendring


KJR steht für

Kreisjugendring


NBMB steht für

Nordbayerischer Musikbund

Überlegt euch immer wieder Aktionen mit denen ihr in das Bewusstsein der Kreisjugendleitungen gelangen könnt. So entsteht ein Miteinander und Synergien können genutzt werden.

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Kreis
  • Bezirk
  • Werte
  • Austausch

Teilnahme an der Jugendvertreterversammlung

Ebenso wie bei einer Bezirksjugendversammlung ist es wichtig, auch auf der Gesamt-Verbandsebene zusammen zu kommen. Bei der Jugendvertreterversammlung treffen sich Mitglieder

  • der Verbandsjugendleitung
  • der Bezirksjugendleitungen
  • der Kreisjugendleitungen
  • und auch die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle sind vor Ort.


Neben dem Erfüllen der satzungsgemäßen Tagesordnungspunkten wird auch bei der Jugendvertreterversammlung verstärkt darauf geachtet, dass der Austausch untereinander und das Profitieren voneinander im Mittelpunkt steht.

  • Bezirk
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch

Teilnahme an den Kreisjugendversammlungen

Die Kreisjugendversammlungen in den einzelnen Kreisen deines Bezirks sind Termine im Jahr, die von jeder Bezirksjugendleitung mit mindestens einer Person pro Versammlung wahrgenommen werden sollten. Toll wäre es, wenn du als Bezirksjugendleiter:in bei möglichst vielen Kreisjugendversammlungen in deinem Bezirk auch selbst dabei sein könntest. 


Die Kreisjugendversammlung bietet eine gute Plattform, bei den Vereinsjugendleitungen auch für die Arbeit und die Maßnahmen eurer Bezirksjugendleitung zu werben. Hier erreicht ihr die Jugendleitungen der Mitgliedsvereine direkt und könnt diese ansprechen und z.B. zu eurem Bezirksjugendtag einladen. Gleichzeitig erfahrt ihr, was im jeweiligen Kreisverband im vergangen Jahr so passiert ist, was für das kommenden Jahr geplant ist und wo bei den Jugendleitungen so "der Schuh drückt". Oftmals erschließen sich beim gemeinsamen Brainstormen Ideen für neue Projekte.

Das ist DIE Möglichkeit für Bezirksjugendleitungen, die Arbeit auf Kreisjugendebene zu unterstützen. 😉


Vielleicht stehen ja bei der Kreisjugendversammlung gerade Neuwahlen an. - Hier könnt ihr euch als Wahlvorstand mit einbringen.

  • Kreis
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Austausch mit den Kreisjugendleitungen

Die ehrenamtliche Verbandsarbeit lebt vom Miteinander. Die Bezirksjugendleitung ist kein geschlossenes Vakuum - stattdessen ist die Offenheit eines jeden gefragt, mit anderen in Kontakt zu gehen, die Belange der Kreisjugendleitungen in Erfahrung zu bringen und die Kreisjugendleitungen nach Möglichkeit bei ihrem Wirken zu unterstützen.


 Hier sind eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Denkbar wären:

  • ein Stammtisch mit einer konkreten Kreisjugendleitung oder auch mit allen Kreisjugendleitungen im Bezirksverband (gerne auch online z.B. über Zoom)
  • Gründung einer Gruppe bei einem Messenger-Dienst (natürlich auf freiwilliger Basis: Abfrage könnte bei der Bezirksjugendversammlung erfolgen)
  • Angebot "offener" Bezirksbläserjugend-Sitzungen - alle Interessierten sind willkommen
  • Angebot außermusikalischer Maßnahmen: Bezirksjugendtag, Seminare /Workshops, Spieleabende, Fahrt in den Freizeitpark/Instrumentenbauer, Städte-Bildungsreisen usw.

Wenn ihr eine Gruppe in einem Messenger-Dienst gründet, müsst ihr unbedingt von allen das Einverständnis einholen, dass ihr sie auch mit ihrer Handynummer der Gruppe beifügen dürft. Das mündliche Einverständnis reicht aus, sicherer ist natürlich aber ein schriftliches Einverständnis.


Sollten Mitglieder in der Gruppe noch minderjährig sein, sollte unbedingt auch das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

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  • Werte
  • Rechtliches
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Austausch mit der Verbandsjugendleitung

Verbandsjugendleitung

Die Verbandsjugendleitung ist die erste Anlaufstelle, wenn es Fragen gibt, auf die es innerhalb der Bezirksjugendleitung keine Antwort gibt. Scheue dich nicht den:die Verbandsjugendleiter:in zu kontaktieren. Er/sie freut sich immer, Kontakt mit einer Bezirksjugendleitung zu haben und direkte Infos von der Basis zu bekommen.

Hier findest du die Kontaktdaten der Ansprechpartner:innen der Verbandsjugendleitung der Nordbayerischen Bläserjugend.

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Vertretung bei Vollversammlungen des Bezirksjugendrings

Die Teilnahme an den Vollversammlungen ist mit die wichtigste Aufgaben, die eine Bezirksjugendleitung erfüllen muss. Die Teilnahmen sind für den Gesamtverband Nordbayerische Bläserjugend e.V. extrem wichtig, denn sie entscheiden darüber, ob die Nordbayerische Bläserjugend e.V. auch weiterhin im Bayerischen Jugendring als Landesverband vertreten sein darf und somit die Finanzierung gesichert ist. Beim Wegbrechen eines Bezirksverbandes käme dieser Landesstatus ganz schnell in Gefahr. Daher die dringende Bitte: Nehmt die Einladungen vom Bezirksjugendring ernst und besucht die Versammlungen.

Was ist die Vollversammlung?

Die Bezirksjugendring-Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des Bezirksjugendrings. Sie setzt sich zusammen aus

Stimmberechtigen Mitgliedern:

  • den Delegierten der Jugendverbände (Voraussetzung ist, dass der Jugendverband in wenigstens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten ist), 
  • den Delegierten der Stadt- und Kreisjugendringe 
  • Vertreter:in des Deutschen Jugendherbergswerks, Landesverband Bayern und
  • Vetreter:in der Vereinigung Junger Menschen mit Migrationshintergrund (VJM) 

Nichtstimmberechtigten Mitgliedern mit Antragsrecht:

  • dem Vorstand
  • Vertreter:in Stadt-/Kreisjugendring, der nicht über eine:n Delgier_n in der Bezirksjugenring-Vollversammlung vertreten ist.


Nichtstimmberechtgien Mitgliedern ohne Antragsrecht:


  • zwei Schülersprecher:innen aus möglichst verschiedenen Schularten
  • Geschäftsfürer:in des Bezirksjugendrings
  • Verter:in der Bezirksarbeitsgemeinschaft der kommunalen Jugendpfleger:innen
  • bis zu sieben Einzelpersönlichkeiten, die mit der Jugendarbeit in besonderer Weise verbunden sind.
  • die gemäß der Finanzordnung zu wählenden Rechnungsprüfer:innen.


Gäste mit Rederecht:

  • je ein:e Vertreter:in des Bezirkstags und der Regierung
  • entsandte Vertreter:innen der BJR-Landesebene
  • weitere Gäste.


Aufgaben der Vollversammlung

  • Festlegung der Arbeitsplanung, Entwicklung von Grundsätzen und Entscheidung über Schwerpunkte für die Tätigkeit des Bezirksjugendrings sowie allgemeine Aufträge für die Tätigkeit an den Bezirksjugendring-Vorstand;
  • Stellungnahme zu jugendpolitischen Fragen;
  • Wahl und jährliche Entlastung des Bezirksjugendring-Vorstands, Berufung der Einzelpersönlichkeiten sowie Wahl der Rechnungsprüfer:innen;
  • Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
  • Wahl der jeweiligen Vertreter:innen bei der BJR-Vollversammlung
  • Entgegennahme und Behandlung des Arbeitsberichts des Bezirksjugendring-Vorstands;
  • Beschluss des Haushalts
  • Entgegennahme der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsberichts
  • Entscheidung über die Übernahme von Aufgaben des Bezirks.

Kurz zusammengefasst:

Die Vollversammlung tagt mindestens zweimal im Jahr, beschließt den Haushalt, die jugendpolitischen Leitlinien und Forderungen und gestaltet damit die Grundlagen der Tätigkeit des Bezirksjugendrings im Rahmen der Satzung des Bayerischen Jugendrings. 


Eure Teilnahme ist wichtig!

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Idee
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch
  • Bezirk

Vernetzung und Austausch mit den anderen Bezirksjugendleitungen

Die Nordbayerische Bläserjugend lebt vom Miteinander. Viele Jugendleitungen in Vereinen, Kreisen und Bezirken ziehen an einem Strang - da muss nicht jeder "das Rad neu erfinden". Sucht euch Plattformen, auf denen ihr mit den anderen Bezirksjugendleitung der Bläserjugend in Kontakt kommen könnt, wie zum Beispiel mit Hilfe einer Gruppe bei einem Messenger-Dienst.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Plattform eurer Wahl die Möglichkeiten bietet, auf kurzem Weg Fragen zu klären, oder auch sonst mit den anderen Bezirksjugendleitungen in Kontakt zu kommen.

Tauscht euch aus und bereichert euch gegenseitig. 😉

Wenn ihr eine Gruppe in einem Messenger-Dienst gründet, müsst ihr unbedingt von allen das Einverständnis einholen, dass ihr sie auch mit ihrer Handynummer der Gruppe beifügen dürft. Das mündliche Einverständnis reicht aus, sicherer ist natürlich aber ein schriftliches Einverständnis.


Sollten Mitglieder in der Gruppe noch minderjährig sein, sollte unbedingt auch das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

  • Bezirk
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Austausch

Teilnahme an Sitzungen des NBMB-Bezirksverbandes

Im Idealfall gehen Erwachsenen- und Jugendverband Hand in Hand. Die Arbeit einer Bezirksjugendleitung ist wesentlich einfacher, wenn die Unterstützung der NBMB-Bezirksleitung spürbar ist. 


Du bist neu im Amt? Scheue dich nicht, auf die:den Bezirksvorsitzende:n zuzugehen - suche den Austausch. Erfreulicherweise ist in § 15 Abs. 2 der Satzung des NBMB verankert, dass ein:e Vertreter:in der Bezirksjugendleitung Teil des NBMB-Bezirksvorstands ist. Bedeutet: Ihr seid bei den Sitzungen des NBMB mit an Bord und könnt, neben den Infos die ihr dort vom NBMB bekommt, auch von dem berichten, was ihr gerade plant. Ein freundliches Miteinander schafft Anerkennung, Wertschätzung und im besten Fall auch Unterstützung.

Suche den Austausch mit deiner:m Kreisvorsitzende:n des NBMB. Die Kontaktdaten findest du auf den Seiten des NBMB - Selektiere hier auf der linken Seite zunächst nach deinem Bezirk und gehe dann rechts oben auf "Bezirksverband".

  • Bezirk
  • Austausch
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Musikalische Jugendarbeit
  • Weiterbildung
  • Vereinsübergreifend
  • Idee

Organisation einer Veranstaltung auf Bezirksjugendebene

Downloads:

Die Downloads findest du auch alle gebündelt im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Als Bezirksjugendleiter:in setzt ihr euch für den Nachwuchs in eurem Bezirk ein. Im Gegensatz zur Zielgruppe "Kindern/Jugendliche" einer Kreisjugendleitung, ist die Zielgruppe der Bezirksjugendleitung eher bei den Kreisjugendleitungen selbst und bei den Vereinsjugendleitungen zu suchen.



Aktivitäten wie ein Bezirksjugendtag


Denkbar sind attraktive Angebote für Jugendleitungen in eurem Bezirk, wie zum Beispiel die Organisation eines Bezirksjugendtages, bei dem ihr verschiedene Workshops anbietet und die Jugendleiter:innen miteinander in Austausch kommen. Die Organisation und Durchführung mindestens eines Bezirksjugendtags pro Jahr ist von Seite des Verbandes sollte in jedem Fall angestrebt werden.

Natürlich sind auch alle anderen Maßnahmen denkbar. Lasst eurer Kreativität freien Lauf 😉


Hier findest du alle wichtigen Informationen zum Bezirksjugendtag


Zudem findest du in den Downloads bzw. auf dem Styleguide hilfreiche Mustervorlagen für Dokumente für die Durchführung und Planung von Aktivitäten.


In der Broschüre „Was geht ab?“ findet ihr Ideen für Veranstaltungen und Maßnahmen. Mit den Checklisten aus An alles gedacht? Erhaltet ihr einen Leitfaden zur Planung und Durchführung von eurer Veranstaltung. 


  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Vereinsübergreifend
  • Austausch
  • Bezirk
  • Öffentlichkeitsarbeit

Repräsentation der Bezirksbläserjugend

Sicherlich gibt es in eurem Bezirk öffentlichkeitswirksame Aktionen, bei denen ihr als Bezirksjugendleitung eure Arbeit darstellen könnt. Denkbar wäre, bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen ein Info-Stand mit Rollup der Bezirksbläserjugend im Hintergrund, an dem ihr über eure Arbeit berichtet. Dabei könntet ihr auch ein Spiele-Angebot für Kinder/Jugendliche in Form von Instrumentenbau, Glücksrad etc. anbieten. So kommt ihr mit Interessierten ins Gespräch und könnt euch vorstellen.


Zeigt euch auch bei den Kreisjugendversammlungen in eurem Bezirk. Eine jede Kreisjugendleitung freut sich, wenn Mitglieder der Bezirksjugendleitung sich für deren Arbeit interessieren und auch direkt aus dem Geschehen der Bezirksebene berichten können.


Angebot des Styleguides

Um als Bezirksbläserjugend wahrgenommen zu werden, gibt es zahlreiche Werbematerialien im Styleguide (Pins, T-Shirts/Hemden und vieles andere). Die Bestellung gebt ihr direkt im Styleguide auf. Das aktuelle Passwort findest du in der Verbandsverwaltung unter Aufgaben / Funktionär:in / Stylguide-Kennwort. Solltest du noch keinen Zugang zur Verbandsverwaltung haben, setze dich bitte mit Silke Wald in Verbindung.


Allgmeine Infos zum Styleguide

Im Styleguide des Nordbayerischen Musikbundes und der Nordbayerischen Bläserjugend werden die Gestaltungsrichtlinien für beide Verbände einschließlich der Untergliederungen auf Bezirks- und Kreisebene definiert. Dazu zählen neben den verschiedenen Logos, dem Schriftbild und den zu verwendenden Farbwerten alles, was zu einem einheitlichen Erscheinungsbild, dem Corporate Design, der beiden Verbände führen.

Damit die Umsetzung dieser Gestaltungsrichtlinien für alle Bezirke und Kreise möglichst einfach erfolgen kann, stehen die Vorlagen zur freien Verwendung. Ebenfalls ist ein Shopsystem integriert, über das Unterlagen (Briefbögen, Rollups, Give aways usw.) auch direkt auf eigene Rechnung bestellt werden können.


Was gibt es alles im Styleguide? 

Hier geht's zur Übersicht.


Wie könnt ihr euch sonst noch repräsentieren?

Ihr habt Kapazitäten frei und möchtet mit euren Kreisjugendleitungen im Bezirk direkt in Kontakt kommen? Erkundigt euch nach stattfindenden Kreisjugend-Veranstaltungen. Vielleicht ist es ja gewünscht, dass ihr euch als Bezirksjugendleitung daran beteiligt und mit vor Ort seid. Der Kreisjugendleitung signalisiert das Wertschätzung und Anerkennung ihrer Jugendarbeit.

Das aktuelle Passwort für den Styleguide findest du in der Verbandsverwaltung unter

Aufgaben / Funktionär:in / Stylguide-Kennwort. Solltest du noch keinen Zugang zur Verbandsverwaltung haben, setze dich bitte mit Silke Wald in Verbindung.

Fortbildungsangebote besuchen

"Nichts ist so beständig wie der Wandel" (Heraklit von Ephesus)

Vor allem im Bereich der Jugendarbeit gibt es keinen Stillstand: Tag für Tag entwickelt sich unsere Jugend weiter und erweitert ihren Horizont. Unsere Aufgabe als Nordbayerische Bläserjugend ist es,  junge Menschen zu begleiten, ihnen attraktive Angebote anzubieten und sie so in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Und so brauchen auch wir selbst natürlich eine ständige Weiterentwicklung und "den Blick über den Tellerrand hinaus". Hier gibt es Angebote:

 

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit

Verleihung von Junior-Award

Logo Junior-Award

Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in der Regel pressewirksam im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung durch Mitglieder der Kreisjugendleitung (bei Verhinderung dieser durch Mitglieder der Bezirksjugendleitung). Hierdurch wird die Bindung zwischen Verein und Kreis- / Bezirksjugendleitung gestärkt. Man lernt sich kennen, hat ein Gesicht vor Augen und die Einladung zur nächsten Kreis- bzw. Bezirksjugendversammlung wird wohlwollender wahrgenommen und die Vereinsjugendleitung ist dann unter Umständen eher bereit zu kommen.


Alle Infos zum Junior-Award

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  • Bezirk
  • Austausch

Reaktivierung von Kreisjugendleitungen

Kennt ihr auch Kreise, die "nicht besetzt" sind? Das sind die Kreise, in denen es keine Kreisjugendleitung gibt, oder die Gemeinschaft sich nicht für die Kreisjugendleitung interessiert. 


Aktive Kreisjugendleitungen sind aber wichtig:

  • Sie helfen, die Nachwuchsgewinnung und -förderung für die Mitgliedsvereine langfristig attraktiv gestalten zu können. 
  • Junge Vereinsmitglieder bekommen über Angebote der Kreisjugendleitung Gelegenheit, auch Jugendliche aus anderen Vereinen kennenzulernen. 
  • Für die Vereinsjugendleitungen ist der Kontakt zu den Kreisjugendleitungen ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit - sie können sich austauschen und gegenseitig bereichern. 

Daher ist es wichtig das Vereinsjugendleitungen im Kreis einen Ansprechpartner haben. Sodass diese für Fragen der Vereinsjugendleitungen zur Verfügung stehen und außermusikalische Maßnahmen als zusätzliches Angebot zu den Vereins-Angeboten bereitstellen. 


Was ist Eure Aufgabe als Bezirksjugendleitung?


Sucht bitte regelmäßig den persönlichen Austausch mit euren Kreisjugendleitungen:

  • Läuft die Arbeit auf der einzelnen Kreisebene gut - oder kriselt es und eure Unterstützung ist gefragt?
  • Existiert in einem Landkreis überhaupt keine Kreisjugendleitung? Wenn dem so ist, überlegt euch, welche Vereine in diesem Landkreis sehr aktiv sind? Wo gibt es Jugendleiter:innen, die gerne auch Landkreis-weit tätig sein würden? Sprecht die Verantwortlichen des NBMB-Kreisverbandes auf die Problematik an und überlegt gemeinsam, wie hier wieder eine neue "Mannschaft" aktiviert werden kann.
  • Ihr wisst von einem Landkreis, der aktuell nicht besetzt ist, kommt aber mit den vorgenannten Ideen nicht so recht weiter, diesen wiederzubeleben? Setzt Euch bitte mit den Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle oder den Mitgliedern der Verbandsjugendleitung in Verbindung, um eine Lösung zu suchen.

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  • Bezirk
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Rechtliches
  • Vereinsübergreifend

Verbandsverwaltungssoftware

Software für Funktionär:innen - Verbandsverwaltung:

Die Verwaltungssoftware setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Es gibt zum einen die Vereinsverwaltung. Hier pflegen die Mitgliedsvereine alle wichtigen Informationen zur ihren Musiker:innen, veranlassen die jährliche Mitgliedermeldung, verwalten ihre Orchester, und melden Musiker:innen für Ehrungen an. Und dann gibt es noch die Software Verbandsverwaltung, in der dann die Daten aus der Vereinsverwaltung auch zur Verfügung stehen.


Je nach Rolle in einer Kreis- oder Bezirksjugendleitung gibt es in der Verbandsverwaltung unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten. Einer der wichtigen Bereiche ist das Selektieren von Kontaktmöglichkeiten unserer Mitgliedsvereine (Vorsitzende / Jugendleitungen) sowie das Einstellen von Maßnahmen in die Lehrgangsverwaltung mit direkter Verknüpfung in den den Kurs-Finder. Außerdem findet ihr hier auch Cloud-Speicher für eure Dokumente.


Plattform Blasmusik4u - Verknüpfung mit der Vereinsverwaltung:

Durch die Eingabe der entsprechenden Daten in der Vereinsverwaltung kann sich jeder Mitgliedsverein auf www.blasmusik4u.de präsentieren. Hierfür müssen einfach die entsprechenden Daten über die Vereinsverwaltung zur Verfügung gestellt werden und schon kann der jeweilige Verein über den Unterrichts-Finder auf Blasmusik4u gefunden und kontaktiert werden. Auch die Pflege der Vereinstermine (z.B. Konzerte) über die Verwaltungssoftware ist sinnvoll. So können Interessierte im Blasmusik-Event-Finder die Termine des Vereins finden und werden über diesen Weg auf diesen Verein aufmerksam.



Startseite Verbandsverwaltungssoftware

Plattform Blasmusik4u

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Zugang

Downloads:

Der Zugang zur Verbandsverwaltung kann grundsätzlich allen Funktionär:innen der Bläserjugend und des Musikbundes eingerichtet werden. Bitte überlegt euch vorab, wie ihr die Aufgaben in eurer Kreis- bzw. Bezirksjugendleitung verteilen möchtet. Wer ist zuständig für Einladungen, wer erstellt die Ausschreibungen und stellt diese für den Kurs-Finder ein usw. 


Gefragt ist hier grundsätzlich Datensparsamkeit: Braucht ein:e Funktionär:in wirklich den allumfassenden Zugang (Einstellung von Lehrgängen / Zugriff auf Mitgliedsdaten, um z.B. Einladungen zu versenden), oder reicht auch ein einfaches Leserecht, um die gemeinsame Dateiablage zu nutzen. Wenn ihr euch hier unsicher seid, setzt euch bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Die Mitarbeiter:innen helfen da jederzeit gerne weiter.


Einrichtung des Zugangs:

Für die Einrichtung deines Zugangs müssen wir seitens des Verbandes ein paar Formalien beachten, um vor allem dem Datenschutz gerecht zu werden. Sofern Du einen Zugang möchtest, sende bitte folgende Unterlagen an die Geschäftsstelle:


  • Datenblatt für Funktionär:innen (wichtig um klarzustellen, was von Dir auf der Internetseite des NBMB erscheinen darf)
  • Handlungsgrundsätze (wir sind ein Jugendverband, dem Werte und Grundsätze unseres Handelns sehr wichtig sind. Wichtig ist uns auch, dass unsere Funktionär:innen diese Werte vertreten).
  • Verpflichtungs- und Geheimhaltungserklärung
  • Datenschutzerklärung für Funktionär:innen (die braucht es, sobald Mitgliedsdaten aus der Verwaltung selektiert werden sollen - muss bei einem reinen "Leserecht" nicht zurückgeschickt werden).

Silke Wald

Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de

Jede Veranstaltung, egal ob Versammlung, Ausflug oder Workshop: Nutzt die Lehrgangsverwaltung der Verbandsverwaltung. Sie ist mit dem Kurs-Finder verknüpft und somit ist eure Veranstaltung automatisch veröffentlicht und jeder kann darauf zugreifen.

  • Bezirk
  • Kreis
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vereinsübergreifend
  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Musikalische Jugendarbeit

Funktionen der Verbandsverwaltung

  • Dozent:innen nachschlagen
  • Funktionär:innen verwalten
  • Gemeinsame Datenablage: Hier könnt ihr Sitzungsprotokolle und alle anderen wichtigen Dokumente hinterlegen, die für eure Ebene von Bedeutung sind und auf die alle eure Mitglieder Zugriff haben sollten. Das ist für ein sinnvolles digitales Dokumentenmanagement notwendig.
  • Instrument nachschlagen
  • Mitglieder verwalten
  • Notensatz nachschlagen: Hier sind alle Noten zu finden, die von einem Kreis-/Bezirksverband vorhanden sind (sofern der jeweilige Kreis die Daten eingepflegt hat).
  • Styleguide Kennwort
  • Termine verwalten
  • Verbandsdomänen verwalten
  • Vereine verwalten: Hierüber finden sich die Kontaktdaten unserer Mitgliedsvereine.
  • Lehrgangsverwaltung: Das Modul ist nur für Lehrgangsleiter:innen freigeschaltet, d.h. nur für Verantwortliche, die Lehrgänge, Seminare und dgl. organisieren und verwalten.

Nutzt das digitale Dokumentenmanagement! 


Ladet alle für eure Kreis- oder Bezirksjugendleitung wichtigen Dokumente in der Datenablage hoch, dann stehen sie all euren Mitgliedern zu jeder Zeit und an jedem Ort zur Verfügung und ihr müsst nie wieder ein Dokument suchen.

Verknüpfung Kurs-Finder

Die Lehrgangsverwaltung ist direkt mit dem Kurs-Finder verbunden. Dies bedeutet, dass alles, was im Kurs-Finder bei einer Maßnahme angezeigt werden soll, zuvor über die Lehrgangsverwaltung eingestellt werden muss.


Sofern du für die Erstellung von Maßnahmen zuständig bist, dir die entsprechenden Berechtigungen in der Verbandsverwaltung aber nicht vorliegen, setze dich bitte mit der Geschäftsstelle in Verbindung. Auch wenn du Fragen zur Lehrgangsverwaltung hast, scheue dich nicht, in der Geschäftsstelle nachzufragen.


Der Kurs-Finder ist DAS Anmeldeportal für alle, die an Angeboten der Nordbayerischen Bläserjugend und des Nordbayerischen Musikbundes teilnehmen möchten. Sobald Teilnehmende den Link der Bestätigungsmail getätigt haben, erscheinen die abgefragten Anmeldedaten in der Lehrgangsverwaltung.

Silke Wald

Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de

  • Austausch
  • Bezirk
  • Kreis

Interner Google Verbands-Kalender

Um einen Überblick zu behalten, welche Jugendleitung in unserem Verbandsgebiet was und wann im Jahr geplant hat, wurde ein interner Google Verbands-Kalender für die Termine aller Bezirks- und Kreisjugendleitungen in der NBBJ eingerichtet. Ziel des Kalenders ist es, in Zukunft ungeschickte Terminüberschneidungen zu vermeiden, aber auch den Verband zu stärken. Seht ihr zum Beispiel eine spannende Aktion, die ein anderer Kreis oder Bezirk plant, könnt ihr euch überlegen, ob ihr daran teilnehmen wollt und in Zukunft vielleicht etwas Ähnliches in eurem Kreis bzw. Bezirk anbieten könnt. Denn in der Jugendarbeit gilt das Credo: „Man muss das Rad nicht immer neu erfinden!“ 


Im Folgenden erfahrt ihr wie ihr Termine in den Kalender eintragen könnt bzw. sollt und findet außerdem die jeweiligen Zugangslinks für eure Kreis- bzw. Bezirksjugendleitung.


!Wichtig!: Der Google Verbands-Kalender ist für die interne Abstimmung sowie die Stärkung der Kooperation und Zusammenarbeit der Bezirks- und Kreisjugendleitungen gedacht. Der Kalender ersetzt NICHT eure Ausschreibungen für Aktivitäten etc.. Dafür bitten wir euch weiterhin den Kurs-Finder zu verwenden. Zudem können NATÜRLICH WEITERHIN MEHRERE VERANSTALTUNGEN ETC. AN EINEM TAG GLEICHZEITIG STATTFINDEN, es geht eher darum, dass zum Beispiel Aktionen in eurem Kreis nicht auf denselben Tag wie euer Bezirksjugendtag gelegt werden oder alle Bezirksjugendtage am selben Datum stattfinden.

Verwendung des Google Verbands-Kalenders für Bezirksjugendleitungen

Downloads:

Als Bezirksjugendleitung pflegt ihr nicht nur eure eigenen Terminen in den Kalender ein, sondern speichert auch die Termine der Kreisjugendleitungen in eurem Bezirk ab.


Die Kreisjugendleitungen erhalten ebenfalls wie ihr als Bezirksjugendleitungen zu Beginn des Jahres von der Verbandsjugendleitung die Aufforderung eine Jahresplanung vorzunehmen. Die Kreisjugendleitungen schicken ihre Jahresplanungen per E-Mail an euch, also ihre Bezirksjugendleitungen. Die Kreisjugendleitungen erhalten nämlich nur Lese- und keine Schreiberechte für den Kalender, damit er übersichtlich bleibt. 


Wo finde ich die Zugangslinks zu den Kalender:


Diese findet ihr hier im Handbuch unter "Zugangslinks für Google Verbands-Kalender".


Wie erhaltet ihr als Bezirksjugendleitung Schreiberecht für die Kalender?


Bitte benennt, falls das noch nicht geschehen, eine:n Verantwortliche:n in eurer Bezirksjugendleitung, die: der den Kalender mit euren eigenen Terminen pflegt und zudem die eingehenden Jahresplanungen der Kreisjugendleitungen bearbeitet. Diese:n Verantwortlichen teilt ihr bitte dem Verbandsjugendleiter, Simon Scheiring, mit. Er schaltet für sie:ihn den Google-Kalender zur Bearbeitung frei.


Was muss alles in die Jahresplanung rein?

Ein Muster für eine Jahresplanung findet ihr hier als Download.

In der Jahresplanung sollten mindestens folgende Termine enthalten sein:

  • Kreis- bzw. Bezirksjugendversammlung
  • Kreis- bzw. Bezirksjugendsitzungen
  • Geplante Workshops und Fortbildungen (hier bitte auch direkt die Kursnummer im Kurs-Finder (LXXXXX) angeben)
  • Geplante Ausflüge und/oder andere Aktivitäten der Jugendarbeit (hier bitte auch direkt die Kursnummer im Kurs-Finder (LXXXXX) angeben)

 

 Außerdem sollten - soweit bereits bekannt - folgende Termine enthalten sein:

  • Teilnahme Kreis- bzw. Bezirksjugendringversammlungen
  • Teilnahme Bezirksjugendversammlung
  • Teilnahme Jugendvertreterversammlung


Wie werden die Jahresplanungen in den Kalender eingepflegt?

  • Einheitlicher Titel Ort_Veranstaltungstitel : der Ort ist der Landkreis (bitte an den KFZ-Kennzeichen orientieren) danach mit Unterstrich die Bezeichnung der Veranstaltung: z.B. NEA_Kreisversammlung
  • Datum und Uhrzeit (von - bis)
  • Ort der Veranstaltung/Versammlung (ggf. auch "Online" statt Adresse)

 

 

 Darauf müsst ihr bei der Pflege des Kalenders achten:

 

-          Den Termin in das richtige Register eintragen. Auf welcher Ebene findet die Veranstaltung statt. Verbands-, Bezirks- oder Kreisebene

-          Die Farbe des Registers übernehmen und NICHT abändern!

o   Auswahlorchester -> Weintraube

o   BJR, DBJ -> Pistazie

o   Bezirksjugendleitungen -> Heidelbeere

o   Kreisjugendleitungen -> Zitrone

o   Verbandsjugendleitung -> Tomate

-          In den Kalendern dürfen keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden


Wenn ihr noch Fragen habt, oder Unklarheiten dazu bestehen, wendet euch an den Verbandsjugendleiter, Simon Scheiring.


Die:der Veranntwortliche:r, die:der die Jahresmeldungen in die Kalender einträgt und das Zugriffsrecht bei der Verbandsjugendleiter beantragt, benötigt eine @gmail.com Adresse.

Simon Scheiring (Verbandsjugendleiter)


simon.scheiring@blaeserjugend.com

Verwendung des Google Verbands-Kalender für Kreisjugendleitungen

Downloads:

Als Kreisjugendleitung erhaltet ihr zu Beginn des Jahres von der Verbandsjugendleitung die Aufforderung eine Jahresplanung vorzunehmen. Diese schickt ihr bis zu einer mitgeteilten Frist per E-Mail an eure Bezirksjugendleitungen. Sie pflegen für euch eure Jahresplanung in den jeweiligen Kalender ein. Als Kreisjugendleitung erhaltet ihr nämlich Lese- aber keine Schreiberechte für den Kalender. Eure Ansprechperson bei Terminänderungen ist dann stets eure Bezirksjugendleitung.


Wo finde ich die Zugangslinks zu den Kalender:

Diese findet ihr hier im Handbuch unter "Zugangslinks für Google Verbands-Kalender".


Was muss alles in die Jahresplanung rein?

Ein Muster für eine Jahresplanung findet ihr hier als Download.

In der Jahresplanung sollten mindestens folgende Termine enthalten sein:

  • Kreisjugendversammlung
  • Kreisjugendsitzungen
  • Geplante Workshops und Fortbildungen (hier bitte auch direkt die Kursnummer im Kurs-Finder (LXXXXX) angeben)
  • Geplante Ausflüge und/oder andere Aktivitäten der Jugendarbeit (hier bitte auch direkt die Kursnummer im Kurs-Finder (LXXXXX) angeben)

 

 Außerdem sollten - soweit bereits bekannt - folgende Termine enthalten sein:

  • Teilnahme Kreisjugendringversammlungen
  • Teilnahme Bezirksjugendversammlung
  • Teilnahme Jugendvertreterversammlung


Was bedeuten die verschiedenen Farben im Kalender?

  • Auswahlorchester -> Weintraub
  •  BJR, DBJ -> Pistazie
  • Bezirksjugendleitungen -> Heidelbeere
  • Kreisjugendleitungen -> Zitrone
  • Verbandsjugendleitung -> Tomate

Die Aufforderung zur Jahresplanung erhaltet ihr zu Beginn des neuen Kalenderjahrs. Bei der Aufforderung wird auch stets ein Datum genannt bis wann ihr sie euren Bezirksjugendleitungen zukommen lassen sollt.

Die Jahresmeldungen oder auch Informationen über Terminänderungen eurer Kreisjugendleitung gehen per E-Mail an eure jeweiligen Bezirksjugendleitungen:


Bezirk Mittelfranken: mittelfranken@blaeserjugend.com

Bezirk Oberfranken: oberfranken@blaeserjugend.com

Bezirk Unterfranken: unterfranken@blaeserjugend.com

Bezirk Oberpfalz: oberpflaz@blaeserjugend.com

Zugangslinks für Google Verbands-Kalender

Vorschau Google Verbands-Kalender

Die Leserechte bekommt ihr über die unten stehenden Adressen im i-cal-Format des jeweiligen Kalenders. Diese könnte ihr in die meisten Kalender importieren. 


Schreiberecht erhalten nur die jeweiligen Verantwortlichen der Bezirksjugendleitungen. Wie ihr als Kreisjugendleitung Termine in die Kalender eintragen könnt erfahrt ihr unter dem Abschnitt "Verwendung des Google Verband-Kalenders für Kreisjugendleitungen".

Styleguide


Die gesamte Marketingausstattung der Nordbayerischen Bläserjugend ist über den Styleguide verfügbar. 


Hier finden sich alle Informationen.

Layout Startseite Styleguide


Finanzen - Rund um's Geld

  • Bezirk
  • Kreis
  • Geld

Rund um´s Girokonto / Buchhaltung

Das Girokonto ist die Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Das Bezahlen von Rechnungen sowie der Empfang von Zahlungen – wie etwa Zuschüsse oder Spenden – wären ohne ein Girokonto in der Jugendarbeit nicht möglich.


Für die Nordbayerische Bläserjugend wird es zunehmend wichtiger, eine einheitliche Bankkonten-Struktur für alle Kreis- und Bezirksjugendleitungen zu erreichen. Ziel ist es, die Konten aller Ebenen zur Sparkasse Mainfranken umzusiedeln.


Warum machen wir das?

Eine Vereinheitlichung der Konten ist notwendig, um eine Neubesetzung von Ämtern leichter organisieren zu können. Im Falle eines Wechsels der Kreis- bzw. Bezirksjugendleitung können wir euch beim Überschreiben der Konten unterstützen. Zudem können wir bei einem kompletten Wegfall einer Kreis- bzw. Bezirksjugendleitung weiterhin für die Ebene agieren und das Konto bzw. die Gelder verwalten, ohne Gefahr zu laufen, dass Gelder mit dem Austreten von Funktionär:innen "verschwinden".

  • Außermusikalische Jugendarbeit
  • Geld
  • Bezirk
  • Kreis

Barauszahlungen / Wechselgeld für Maßnahmen

Barabhebungen (Bläserjugend-Konto bei der Sparkasse Mainfranken)

Mit der Bankcard der Sparkasse Mainfranken können Abhebungen bei allen Sparkassen-Automaten kostenfrei vorgenommen werden.


Für die Auszahlung am Automaten einer anderen Bank wird seitens Sparkasse ein Preis von 1 % des Abhebungsbetrages, mind. 5,50 € berechnet, und die andere Bank berechnet auch nochmals Kosten laut deren Preiskatalog.

Das ist ein „teurer Spaß“, der sich über die Nutzung eines Sparkassen-Automaten einfach vermeiden lässt.

Wechselgeld / Hartgeld:

  • Jede Sparkasse ist eigenständig, daher gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
  • Sinnvoll ist es zuvor Bargeld abzuheben (siehe oben) und damit zu einer Filiale der Sparkasse Mainfranken gehen (oder auch zu deiner eigenen Hausbank, bei der du privat ein Konto hast). So sind die Chancen am größten, das gewünschte Wechselgeld zu bekommen sowie die Kosten für den Wechsel am geringsten.

>>>>>Hier zur Info die Kosten der Sparkasse Mainfranken, gültig ab 10.03.2023

  Wechseln von Scheinen für Nichtkunden durch Mitarbeiter bei allen Geschäftsstellen:
für Beträge bis 100,- € preisfrei.
für Beträge über 100,- €: 3 % mind. 5,00 €

  Rollgeld:              
für Nichtkunden pro Rolle (Kasse und Münzrollengeber): 2,- €
für Kunden mit einem Girokonto (Kasse und Münzrollengeber) pro Rolle: 0,50 €<<<<<

  • Geld
  • Bezirk
  • Kreis

Girokonto / Vollmachten / Online-Banking / Girokarten

Sollte euer Girokonto noch nicht unter der Nordbayerischen Bläserjugend bei der Sparkasse Mainfranken angelegt sein, nehmt bitte so bald wie möglich Kontakt zu Silke auf. Für die Neueinrichtung des Kontos braucht Silke von allen, die Zugriff auf Euer Konto erhalten möchten, folgende Angaben:

 

  • Kopie Personalausweis
  • Steuer-ID
  • Aussage über Form der Kontovollmacht: Nur Online-Zugang, oder auch BankCard für Barabhebungen
  • Form des TAN-Verfahrens beim Online-Banking: puschTAN oder chipTAN.

Silke Wald

Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de

  • Bezirk
  • Kreis
  • Geld
  • Rechtliches

Buchhaltung / Barkasse / Jahresabschluss Konten

Downloads:

Hinweis für Ausdruck Monatsdatenblätter des Kassenbuchs:

>>>Bitte markiert die Seite von links oben bis rechts unten Spalte "laufende Buchungs-Nr."

Bei den Druckereinstellungen wählt ihr dann bitte "Auswahl drucken", so habt ihr auch die gesamte Seite mit auf dem Ausdruck<<<


Die Nordbayerische Bläserjugend e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein. Sie gliedert sich in die verbandsweite Ebene (Verbandsjugendleitung / Geschäftsstelle), Kreis- und Bezirksebenen.


Bereits aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist abzuleiten, dass jeder Verein/Vorstand zur Buchhaltung verpflichtet ist, um seinen Mitgliedern Rechenschaft ablegen zu können § 27 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 666 BGB. Ergänzend hierzu regelt die Satzung der Nordbayerischen Bläserjugend, dass die jeweiligen Ebenen Rechenschaft abzulegen haben: 


Wie soll diese Buchhaltung ausschauen?

  • Die Buchhaltung muss vollständig und nachvollziehbar sein: Keine Buchung ohne Beleg. Jeder Buchung ist ein Beleg zuzuordnen, aus dem der Grund und der Zahlungsempfänger ersichtlich ist.
  • Die Einnahmen und Ausgaben sind durch eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben darzustellen.
  • Die Einnahmen und Ausgaben müssen in Zusammenhang mit der Erfüllung unseres Vereinszwecks in Verbindung stehen, die als steuerbegünstigt anerkannt sind § 2 Satzung NBBJ.

Im Download findest du eine Mustervorlage:

  • Fülle das Datenblatt "Basisdaten" aus: Gib hier das laufende Jahr sowie den Kassen-Anfangsbestand ein.
    Sollte bei euch auch eine Barkasse existieren, ist ein separates Kassenbuch auch für die Barkasse zu führen. Versucht nach Möglichkeit, alle Zahlungsvorgänge über das Bankkonto abzuwickeln.
  • Trage hier je Monat alle Einnahmen / Ausgaben ein. Die Übernahme auf das Tabellenblatt "Monatsübersicht" erfolgt automatisch.
  • Nummeriere die Belege durchlaufend über alle Monate hinweg (entsprechende Eintragungen in der Spalte F bzw. L "laufende Buchungs-Nr."), so dass die Lückenlosigkeit der Belege am Ende des Jahres nachvollziehbar ist.
  • Drucke nach Ablauf des Monats-Datenblatt aus und hefte die jeweiligen Belege dahinter und sammle die Unterlagen in einem Ordner.
  • Geld
  • Kreis
  • Bezirk

Geldzuwendungen von Firmen und Privatpersonen

Ihr habt ein tolles Projekt vor Augen, doch euer Kontostand verhindert bis dato die Umsetzung? Hier könnten euch Gelder von Privatpersonen oder Firmen weiterhelfen, die euer Projekt unterstützen. 

Spenden

Eine Spende ist eine freiwillige Leistung, die von einer Person oder einem Unternehmen ohne Gegenleistung, zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke gegeben wird.

Spenden können sein: 

  • Geldspenden, 
  • Sachspenden (das Eigentum eines Gegenstands geht in das Eigentum der gemeinnützigen Organisation über) oder 
  • Aufwandsspenden (z.B. bei Verzicht auf Begleichung einer Rechnung - ein nachgewiesener Zahlungsanspruch besteht, auf den verzichtet wird). 


Eine gute Idee ist in der Umsetzung noch selten am Geld gescheitert. Setzt euch zusammen und überlegt:

  • Welche Firmen / Unternehmen gibt es bei euch im Landkreis bzw. im Bezirk?
  • Wer davon, ist eurer Kreis-/Bezirksjugendleitung wohl gesonnen?
  • Zu wem besteht bereits eine geschäftliche Verbindung?
  • Gibt es persönliche Kontakte?
  • Lässt sich ein Spendenaufruf über das Internet initiieren? Stichwort Crowdfunding.
Nehmt Kontakt mit der entsprechenden Zielgruppe auf
  • stellt euer Projekt vor
  • zeigt die Ziele auf, die ihr erreichen möchtet
  • erläutert, warum sich euer Gegenüber für dieses Projekt mit einer finanziellen Unterstützung engagieren sollte.

Benötigt eure Jugendleitung eine Zuwendungsbescheinigung, kann diese ausschließlich über die Geschäftsstelle ausgestellt werden. 


Wichtig ist hierbei die Nennung:

- Tag der Zahlung

- Betrag

- Anschrift des Spendenden

Silke Wald


Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de

  • Geld
  • Bezirk
  • Kreis

Sponsoren

Für alle Zuwendungen, bei denen eine Gegenleistung gewünscht wird, handelt es sich um Sponsoring. Beim Sponsoring, z.B. für das Abdrucken eines Firmenlogos im Programmheft, gibt es keine Spendenquittung, sondern eine Rechnung. Möglicherweise anfallende Steuern werden darauf ausgewiesen. Sponsoring ist für Firmen interessant, da sie die Sponsoring-Beträge ohne Höchstgrenze als Betriebskosten steuerlich geltend machen können. Firmen versprechen sich in der Regel einen positiven Image-Gewinn.


Eine gute Idee ist in der Umsetzung noch selten am Geld gescheitert. Setzt euch zusammen und überlegt:

Welche Firmen / Unternehmen gibt es bei euch im Landkreis bzw. im Bezirk?

  • Wer davon, ist eurer Kreis-/Bezirksjugendleitung wohl gesonnen?
  • Zu wem besteht bereits eine geschäftliche Verbindung?

Nehmt Kontakt mit der entsprechenden Zielgruppe auf

  • stellt euer Projekt vor
  • zeigt die Ziele auf, die ihr erreichen möchtet
  • erläutert, warum sich euer Gegenüber für dieses Projekt mit einer finanziellen Unterstützung engagieren sollte.

Wie macht man eine Kassenrevision?

Bei einer Kassenrevision ist innerhalb eines bestimmten Zeitabschnittes eine (ggf. überraschende) Überprüfung der Kasse durch Vergleich des Kassenbuches mit dem durch Kassensturz festgestellten Kassenbestand vorzunehmen.

Downloads:

Prüfungsumfang

Die Downloads findest du auch alle gebündelt im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Die Satzung der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. sieht eine Kassenrevision vor, genauere Bestimmungen zu ihrer Durchführung ergeben sich daraus nicht.


Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Kassenprüfer:innen berechtigt, in alle Geschäftsunterlagen (dieser Ebene: Kreis / Bezirk) des Vereins Einsicht zu nehmen – auch und gerade in den Kassenbericht des/der Kreis-/Bezirksjugendgeschäftsführer:in. Sie haben außerdem ein umfassendes Auskunfts- und Informationsrecht. Die folgenden Aufgaben fallen in ihren Bereich:

  • Überprüfung der Bargeldgeschäfte und Barbelege
  • Prüfung der Kosten samt richtiger Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben
  • Prüfung der Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins
  • Prüfung des Vereinsvermögens
  • Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Buchführungsvorschriften

Der Kassenprüfbericht ist Grundlage für die Entlastung der Kreis-/Bezirksjugendleitung. Elementare Pflicht der Kassenprüfer:innen ist es, der Kreis-/Bezirksjugendversammlung jegliche Mängel und Unregelmäßigkeiten bei der Rechnungslegung oder Zahlungsabwicklung mitzuteilen. Gleichzeitig müssen sie alles unterlassen, was die Vereinsmitglieder schädigen könnte.


Wer kann Kassenprüfer:in sein?

Als Kassenprüfer:innen kommen qualifizierte Vereinsmitglieder in Betracht, die – anders als der/die Kreis-/Bezirksjugendgeschäftsführer:in – kein Vorstandsamt bekleiden und keinem anderen zu kontrollierendem Organ des Vereins angehören dürfen. Dies ist wichtig, da die Prüfer:innen sonst in einen Interessenkonflikt geraten können: Sie müssten gegebenenfalls ihre eigenen Geldbewegungen kontrollieren, und das untergräbt das Vertrauen der Mitglieder, weil es zur Verschleierung unsauberer Geschäfte führen kann.

Die Überprüfung des abgeschlossen Geschäftsjahres (= Kalenderjahres) ist vor der Kreis-/Bezirksversammlung abzuschließen.

  • Geld

Ohne Moos nichts los! - wo kann man Zuschüsse beantragen?

Jugendarbeit braucht nicht nur Spontanität und Neuerung, sondern auch finanzielle Unterstützung, die es erst ermöglicht, flexibel auf die aktuellen Bedürfnisse der jungen Musiker:innen einzugehen. Um dich bei diesen Aufgaben zu unterstützen, gibt es verschiedene Geldquellen.

Vor allem Zuschüsse bilden dabei eine wesentliche Rolle: 

Zuschüsse sind Beträge, die dir als Jugendleiter:in zur Verfügung gestellt werden, um dir bei der Finanzierung der musikalischen sowie der außermusikalischen Jugendarbeit zu helfen. Jugendarbeit braucht finanzielle Ressourcen. Als Jugendverband sind wir auf stabile Strukturen angewiesen, die es dir als junge:n ehrenamtlich Engagierte:n ermöglichen, sich neben Schule, Ausbildung oder Studium in der Jugendarbeit einzubringen.


Zuschussgeber

In der Jugendarbeit gibt es diverse Zuschussgeber mit jeweils geltenden Zuschussrichtlinien. Die Zuschussrichtlinien nennen die bezuschussungsfähigen Kosten und Maßnahmen sowie allgemeine Voraussetzungen. 


Zuschussgeber können sein:


  • Geld
  • Bezirk
  • Kreis

Zuschussgeber Nordbayerische Bläserjugend e.V.

Downloads:

Kreis- und Bezirksjugendleitungen der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. erhalten für ihre Arbeit auf schriftlichen Antrag finanzielle Unterstützung durch die Verbandsebene. Die Höhe des Zuschusses ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

Je aktiver die Kreis- und Bezirksjugendleitung, desto höher der Zuschuss.


Antragsberechtigt ist:

  • jede Bezirksjugendleitung
  • jede Kreisjugendleitung

Achtung: Mindestvoraussetzung ist die Durchführung einer Kreis- bzw. Bezirksjugendversammlung! Andernfalls können keine Zuschüsse gewährt werden.


Antragsstellung:

  • in der Zeit vom 01.01. -15.01.
  • für das Vorjahr
  • Bezirk
  • Kreis
  • Geld

Zuschussgeber Kreis- / Bezirksleitung des Nordbayerischen Musikbundes e.V.

Downloads:

Die Downloads findest du auch alle gebündelt im Styleguide (siehe Infokasten auf rechter Seite)!


Kreis- und Bezirksjugendleitungen der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. sollten für ihre Arbeit ebenfalls eine finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Kreis- / Bezirksleitung des Nordbayerischen Musikbundes e.V. erhalten.

Hierfür ist ein formloser, schriftlicher Antrag an die:den Vorsitzende:n der Kreis- / Bezirksleitung zu stellen. Die Höhe des Zuschusses kann individuell festgelegt werden, sie sollte in Abhänigkeit der angebotenen Maßnahmen stehen.

Antragsberechtigt ist:

  • Bezirksjugendleitung 
  • Kreisjugendleitung

NBMB steht für

Nordbayerischer Musikbund e.V.

Zuschussgeber Bezirksjugendring, Stadtjugendring, Kreisjugendring

Jugendverbände auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene sind antragsberechtigt:


Die Zuschusstitel sind in der Regel bei den Kreisjugend- und auch Bezirksjugendringen unterschiedlich. Hier macht es Sinn, dass ihr euch mit eurem Kreis- bzw. Bezirksjugendring in Verbindung setzt, bzw. auf deren Internetseite frühzeitig erkundigt, welche Möglichkeiten es hier gibt.


Bezuschusst werden zum Beispiel:

  • Grundförderung (sofern auch "Grundausgaben" - ZPL- wie z.B. Kosten für Sitzungen, Verbrauchsmaterial etc. angefallen sind),
  • Eintages- / Mehrtagesfahrten, Lager und Freizeiten,  Jugendkulturarbeit und besondere Maßnahmen, 
  • Zelte, Lagermaterial und Investitionen, 
  • Jugendleiter:innen-Schulungen, Mitarbeiterbildungsmaßnahmen, 
  • Treffen von Gruppenleiter:innen / Verantwortlichen auf Orts- und Kreisebene,  Jugendbildungsmaßnahmen

Die Förderrichtlinien sind zum Teil sehr unterschiedlich. Bitte beachtet die jeweiligen gültigen Zuschussrichtlinien deines Kreis- / Stadt-, oder Bezirksjugendrings.


Zur Beantragung des Zuschusses ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Meist sind noch Kostenaufstellungen, Bericht und Listen mit den Teilnehmenden gefordert.

Setze dich mit deinem BezJR, SJR oder KJR in Kontakt und frage nach, was genau gefördert wird und was du tun musst, um die Förderungen zu erhalten und zu dokumentieren. 


Ein persönliches Gespräch hilft dir hier, um die Personen im Jugendring kennenzulernen und um gleich nachfragen zu können, wenn etwas unklar ist. 


Seminare zum Zuschusswesen: Informiere dich - in der Regel findet das, zumindest bei Kreisjugendringen, jährlich statt.

BezJR steht für

Bezirksjugendring


SJR steht für

Stadtjugendring


KJR steht für

Kreisjugendring


ZPL steht für

Zentrale Planungs- und Leistungsaufgaben

  • Rechtliches
  • Geld
  • Bezirk
  • Kreis

Absicherung in der Jugendarbeit

Absicherung für Funktionär:innen der Nordbayerischen Bläserjugend:

Entsprechend der Satzung der Nordbayerischen Bläserjugend sind für die Bläserjugend ehrenamtlich Tätige während der Ausübung ihres Amtes abgesichert. Folgende Versicherungen sind für alle unsere Funktionär:innen abgeschlossen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Vermögenschadenhaftpflichtversicherung
  • Kasko-Versicherung

Hier der entsprechende Wortlaut der Satzung


§ 10 Abs. 1: Für die Tätigkeiten in der Bläserjugend, insbesondere aus Veranstaltungs-, und Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten fahrlässig entstandenen Schäden und Sachverluste haftet der Jugendverband, einschließlich dessen Vertreter und Hilfspersonen, den Mitgliedern gegenüber nicht, soweit nicht ein besonderer Versicherungsschutz besteht. Das gilt auch für Schäden und Sachverluste in den Räumen der Bläserjugend. 


§ 10 Abs. 2: Die Bläserjugend hat die Mitglieder der Verbandsjugendleitung und seine Hilfspersonen und Beauftragten insoweit zu versichern, als diese wegen fahrlässigen Fehlverhaltens der Mitglieder der Verbandsjugendleitung und / oder ihrer Hilfspersonen und Beauftragten in Anspruch genommen werden könnten, um so eine Haftung der Mitglieder der Verbandsjugendleitung und ihrer Hilfspersonen und Beauftragten mit dem privaten Vermögen zu vermeiden. 


§ 10 Abs. 3: (nicht vorhanden...)


§ 10 Abs. 4: Die Verbandsjugendleitung ist berechtigt, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. 


§ 10 Abs. 5: Die Verbandsjugendleitung ist berechtigt, der zuständigen Berufsgenossenschaft beizutreten, um Mitglieder der Verbandsjugendleitung, Hilfspersonen und Beauftragte bei Unfällen im Verbandsbetrieb zu versichern. 


Absicherung von Vereinsmitgliedern (Mitgliedsvereine):

Namentlich von den Mitgliedsvereinen gemeldete Musiker:innen genießen bei Veranstaltungen ihres Vereins über den Nordbayerischen Musikbund Versicherungsschutz über den Versicherungs-Rahmenvertrag, sofern der Verein die Versicherung nicht ausgeschlossen hat (Musikinstrumente sind hiervon ausgenommen - hierfür müsste eine eigene Instrumentenversicherung abgeschlossen werden).


Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kreis
  • Bezirk

Marketingausstattung für Kreise / Bezirke - Styleguide

Die gesamte Marketingausstattung der Nordbayerischen Bläserjugend ist über den Styleguide verfügbar. Das entsprechende Kennwort findest du in der Verbandsverwaltung unter Aufgaben / Funktionär:in / Stylguide-Kennwort. Solltest du noch keinen Zugang zur Verbandsverwaltung haben, setze dich bitte mit Silke Wald in Verbindung.


Was ist eigentlich ein Styleguide

In einem Styleguide werden die Gestaltungsrichtlinien eines Firmenauftrittes definiert. Dazu zählt neben dem Firmen-/Verbandslogo, dem Schriftbild und den zu verwendenden Farbwerten alles, was zu einem einheitlichen Erscheinungsbild, dem Corporate Design, eines Unternehmens bzw. einer Organisation führt. 


Hilfe für Kreise und Bezirke

Damit die Umsetzung der Gestaltungsrichtlinien für alle Bezirke und Kreise möglichst einfach erfolgen kann, gibt es im Styleguide eine Reihe von Vorlagen zur freien Verwendung. So kann man während der Herstellung nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern die zum Teil individualisierbaren Daten auch direkt in professionellen Druck geben. Die Vorlagen sind für dich als Funktionär:in natürlich kostenlos. Lediglich der Druck über das SHOPSYSTEM kostet etwas.


Layout Startseite Styleguide

  • Idee
  • Bezirk
  • Kreis

Was gibt es alles im Styleguide

Was gibt es alles über den Styleguide?

  • Logos: Wiedererkennung durch die Bläserjugend-Logos mit Schriftzug
  • Social Media: Dateivorlagen für Facebook und Instagram
  • Downloads für hilfreiche Muster und Vorlagen (Arbeitshilfen) im Bereich "Aktionen"; "Finanzen"; "Versammlungen"
  • Werbetechnik: Roll-Ups für Konzerte, Sitzungen und Präsentationen
  • Briefumschläge in DIN lang und C4 und Verbandsinfomappen
  • Textilien: T-Shirts, Sweatjacken, Hemden und Turnbeutel
  • Stifte: Bleistifte, Kugelschreiber
  • Visitenkarten: Individuell gestaltbar
  • Personalisierbare Signaturen mit Logo für den E-Mail-Verkehr
  • Schriftverkehr: Dateivorlagen für Ausschreibungen, Briefe und vorgedrucktes Briefpapier
  • Blöcke: Seminarblöcke kariert und Haftnotizen für's Büro & Sitzungen
  • Präsentationen: Muster-Folien für Versammlungen, Sitzungen & Co
  • Aufkleber: Zum Beispiel als kleines "Giveaway"

Silke Wald

Telefon: 09367/988 689-6

silke.wald@blaeserjugend.de

Das aktuelle Passwort findest du in der Verbandsverwaltung unter

Aufgaben / Funktionär:in / Stylguide-Kennwort. Solltest du noch keinen Zugang zur Verbandsverwaltung haben, setze dich bitte mit Silke Wald in Verbindung.

  • Bezirk
  • Kreis
  • Öffentlichkeitsarbeit

Logos der Bläserjugend

Ausschnitt einiger Logos der NBBJ

Im Styleguide finden sich Logos und Schriftzüge für alle Kreis- und Bezirksebenen. Über eine Zip-Datei können diese heruntergeladen werden.

  • Öffentlichkeitsarbeit

Bilder für die Jugendarbeit

Gerade für Ausschreibungen von Veranstaltungen und Aktionen oder auch mal für einen Post auf euren digitalen Medien (z.B. Social Media Kanäle) benötigt man passende Bilder oder Fotos. Das Internet bietet hier eine große Auswahl. Jetzt darf man aber aus Urheberrechtsgründen nicht einfach irgendwelche Fotos aus dem Internet herunterladen und sie für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Es gibt allerdings praktische digitale Fotodatenbanken, auf denen Fotograf:innen einige ihrer Bilder frei von Urheberrechten als kostenlose Downlaods zur Verfügung stellen.


Schaut doch mal rein, zum Beispiel bei pixabay.com/de oder unsplash.com.



Freie Bilddatenbanken im Internet

  • Öffentlichkeitsarbeit

Pressearbeit und öffentliche Auftritte

Die Nordbayerische Bläserjugend tritt in verschiedenen Medien öffentlich auf. Dabei geht es vor allem darum die Arbeit auf den verschiedenen Ebenen des Jugendverbandes nach Außen in die Öffentlichkeit zu tragen und damit die Akzeptanz und das Verständnis für die Notwendigkeit und Relevanz von einem Verband von jungen Blasmusiker:innen zu garantieren.


Nachstehend findet ihr eine Auflistung der verschiedenen Medien über die auch zum Teil ihr über eure Arbeit in den Bezirks- bzw. Kreisjugendleitungen auf einer öffentlichen Plattform berichten könnt.

Zeitschrift "Blasmusik in Bayern"

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Das offizielle Fachmagazin „Blasmusik in Bayern“, herausgegeben vom Bayerischen Blasmusikverband, erscheint monatlich als Print- und erweiterte Online-Ausgabe mit Meldungen aus den Verbänden und Vereinen, Neuigkeiten aus der Szene und praktischen Tipps und Tricks für Blasmusiker:innen sowie ihre Vorstände und Dirigent:innen.

 

Die Nordbayerische Bläserjugend füllt in jeder Ausgabe ebenfalls ein paar Seiten mit spannenden Berichten, Informationen und News aus dem Verband.

BIB ist bei uns die Abkürzung für 

Blasmusik in Bayern

Martin Hommer (Redakteur)

Telefon: 089/520464-20

Martin.Hommer@bbmv-online.de


  • Öffentlichkeitsarbeit

Social Media

NBMB und NBBJ auf Social Media

Die Nordbayerische Bläserjugend pflegt gemeinsam mit dem Nordbayerischen Musikbund einen Facebook und einen Twitter-Kanal. Zudem ist die Nordbayerische Bläserjugend auch auf Instagram zu finden.


Die Social Media Plattformen erreichen unsere Zielgruppe am besten und sind auch dafür geeignet mit spannenden Beiträgen aus euren Bezirks- und Kreisjugendleitungen befüllt zu werden. Wie das geht und an wen ihr euch da wendet, oder wie ihr vielleicht auch einen eigenen Social Media Account pflegen könnt, erfahrt ihr im Bereich "News - Update - Austausch" im Handbuch.

Aktuell ist die Stelle der NBBJ für Öffentlichkeitsarbeit nicht besetzt und wird vom NBMB mitbetreut. 

Ansprechpartnerin: Ines Scheuring

(Öffentlichkeitsarbeit & Social Media NBMB)


Mobiltelefon: +4915739640353

ines.scheuring@nbmb.de

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