Nordbayerische Bläserjugend - da bist du dabei!
Das sind wir
Geschichte - die Nordbayerischen Bläserjugend
Ende der 80er Jahre entwickelte der Nordbayerische Musikbund erste Pläne zum Aufbau einer Jugendorganisation, in der sich die musizierende Jugend zusammenschließt und gemeinsam Ziele der Jugendarbeit und Jugendpflege verfolgt.
Der Bayerische Jugendring (BJR) in München stimmte nach langwierigen Gesprächen und Abstimmungen mit dem damaligen Bundesjugendleiter Josef Toni Dillenkofer im Jahr 1989 dem Satzungsentwurf der Nordbayerischen Bläserjugend zu. Dies war zugleich der Startschuss für den konsequenten und beispielhaften Aufbau der Bläserjugend in Nordbayern.
Am 13. April 1991 fand schließlich die eigentliche Gründungsversammlung des Jugendverbandes statt, bei der Josef Toni Dillenkofer zum Bundesjugendleiter gewählt wurde. In Zusammenarbeit mit dem BJR konnten nun die Kreisbläserjugenden in die Stadt- und Kreisjugendringe aufgenommen werden.
Nachdem im Jahr 1995 auch der Bezirk Oberfranken im Bezirksjugendring aufgenommen war, konnte die Nordbayerische Bläserjugend als bis dato einziger musikalischer Jugendverband dem Hauptausschuss des BJR beitreten und vertritt seitdem im BJR, in Absprache mit allen bayerischen Bläserjugendverbänden, die Belange aller Musiker:innen in Bayern.

NBBJ steht für
Nordbayerische Bläserjugend
BJR steht für
Bayerischer Jugendring
Organigramm - Unsere Struktur
Verbandsebene
Verbandsjugendleitung:
(gewählt auf drei Jahre)
- Verbandsjugendleiter:in
- stellvertretende:r Verbandsjugendleiter:in
- Beauftragte:r für die musikalische Jugendarbeit
- Mitglieder der Verbandsjugendleitung
erweiterte Verbandsjugendleitung:
- Verbandsjugendleitung
- Bezirksjugendleiter:innen der vier Bezirke
Bezirksebene
Bezirksjugendleitung:
(gewählt auf zwei Jahre)
- Bezirksjugendleiter:in
- stellvertretende:r Bezirksjugendleiter:in
- Bezirksjugendgeschäftsführer:in
- Bezirksjugendschriftführer:in
- bis zu drei weitere Mitglieder der Bezirksjugendleitung
Kreisebene
Kreisjugendleitung:
(gewählt auf zwei Jahre)
- Kreisjugendleiter:in
- stellvertretende:r Kreisjugendleiter:in
- Kreisjugendgeschäftsführer:in
- Kreisjugendschriftführer:in
- bis zu drei weitere Mitglieder der Kreisjugendleitung

Du überlegst, wie du deine Arbeit im Verband bestmöglich organisieren kannst?
Im Bereich Für Kreise und Bezirke findest du wertvolle Tipps, aber auch
dein:e Bezirksjugendleiter:in oder die Mitarbeitenden unserer Geschäftsstelle helfen dir gerne weiter:
Satzung, Leitbild & Werte
Satzung - der Rahmen unserer Arbeit
Die Satzung der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. (NBBJ) ist das entscheidende Dokument, das die grundlegende Ausrichtung und Organisation des Verbandes definiert. Durch die Satzung ist die Bläserjugend ein eingetragener Verein und gemeinnützig. Dafür muss unsere Satzung inhaltlich einige Ansprüche erfüllen, wie z.B.:
- Wie fassen wir Beschlüsse?
- Wie ist die Vorstandschaft strukturiert?
- Welchen Vereinszweck verfolgen wir?
- Wie wird man Mitglied?
Die Satzung muss von der Jugendvertreterversammlung beschlossen werden. Nach dem Beschluss wird sie dem Vereinsregister vorgelegt und anschließend eingetragen. Erst dann ist diese gültig.
Unsere Satzung findet ihr auf der rechten Seite zum Durchstöbern.
Allgemeiner Hinweis: In das Vereinsregister werden alle nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gebildeten Vereine eingetragen.

BGB steht für Bürgerliches Gesetzbuch

Unsere Satzung ist für alle Kreise und Bezirke gültig. Ihr braucht euch also keine
eigene geben.

Leitbild - das Ziel unserer Arbeit
Die Werte und Grundsätze unseres Handelns sind in unserem Leitbild zusammengefasst. Ein Leitbild richtet sich an alle Mitglieder, Funktionär:innen und an die Öffentlichkeit. In der Gestaltung und schriftlichen Umsetzungen sind keine Grenzen gesetzt.
Wir haben unser Leitbild anhand von 10 Punkten beschrieben:
- Entwicklung
- Schutz
- Demokratie
- Zusammenwirken
- Partizipation
- Toleranz
- Ökologie
- Gemeinnützigkeit
- Mitwirkung
- Offenheit
Wenn ihr wissen wollt, was hinter den Punkten steckt, dann schaut doch in unser Leitbild.

Unser Leitbild, beschlossen 24.09.2020 (Download)
Wertebündnis - Gemeinsam stark

Wertebündnis Bayern
Die Nordbayerische Bläserjugend e.V. ist Bündnispartner im Wertebündnis Bayern.
„Demokratie, Teamgeist, Verantwortung – welche Werte zählen? Junge Menschen über Wertefragen zum Nachdenken anregen, mit ihnen diskutieren und sie zum Handeln ermuntern – das will das Wertebündnis Bayern. Gemeinsam stark für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“. So beschreibt sich das Bündnis auf seiner Homepage. Diese Auffassung vertritt die Nordbayerische Bläserjugend voll und ganz und ist deshalb seit November 2015 fester Partner im Wertebündnis.
Im Wertebündnis Bayern sind verschiedenste Organisationen vertreten. So finden sich dort viele weitere Jugendverbände aber auch Wohlfahrtsverbände oder Stiftungen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie sich für Werte und deren Vermittlung in unserer Gesellschaft stark machen. Das Wertebündnis trat 2010 in Kraft, 2015 stellte Ministerpräsident Horst Seehofer die dazugehörige Stiftung vor.
Durch die Mitgliedschaft ergeben sich für die Nordbayerische Bläserjugend nun ganz neue Wege:
- klare Positionierung für Werte
- starke Partner an der Seite, die sich ebenfalls mit dem Thema der Wertevermittlung auseinander setzen
- Profitierung von Ideen/Erfahrungen der anderen - Austausch bei Vernetzungstreffen, die mehrmals jährlich stattfinden
- Initiierung von Projekten, die Kindern und Jugendlichen die Bedeutung von Werten wieder ins Bewusstsein rücken. Zusammen mit mindestens zwei Bündnispartnern können diese Projekte auch für den eigenen Verband übernommen werden.
- Stärkung des eigenen Werteverständnisses und -bewusstseins
- Verankerung der Werte in allen Bereichen und Themen der Bläserjugend durch intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema.
Strukturen der Jugendarbeit in Bayern

Logo-BJR | (c) BJR
Bayerischer Jugendring
Jugendarbeit in Bayern prägt Geschichte und Gegenwart
Nach dem 2. Weltkrieg wurde in Bayern der Bayerische Jugendring gegründet. Nach den schrecklichen Erlebnissen und Erfahrungen des Nationalsozialismus wollte man mit jungen Menschen einen neuen Aufbruch beginnen.
Damals waren die Ziele:
- die Lebensbedingungen junger Menschen zu verbessern.
- unabhängige Jugendverbände zu fördern.
- einen Austausch und eine Zusammenarbeit der Jugend zu fördern.
Bereits seit den 90er-Jahren ist die Nordbayerische Bläserjugend e.V. als einziger musikalischer Jugendverband im Hauptausschuss im BJR vertreten. Dort vertritt sie in Absprache mit den anderen bayerischen Bläserjugendverbänden die Belange aller Musiker:innen in Bayern.
(Siehe: Geschichte – Nordbayerische Bläserjugend)
Aufgrund dieser Vertretung erhalten wir für unsere Arbeit wichtige Zuschüsse, mit denen wir besonders die Bildungsarbeit weiterbringen können.
Die Aufgaben des BJR heute:
- trägt dazu bei, dass junge Menschen zur Entfaltung und Selbstverwirklichung ihrer Persönlichkeit befähigt werden, wobei die unterschiedlichen Lebenslagen der Geschlechter zu berücksichtigen sind
- befähigt junge Menschen zur aktiven Mitgestaltung der freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft, insbesondere durch Förderung des verantwortlichen und selbständigen Handelns, des kritischen Denkens sowie des sozialen und solidarischen Verhaltens
- fördert das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Gesellschaft und in den Bildungsbereichen, insbesondere bei der jungen Generation
- vertritt die Interessen der jungen Menschen und die gemeinsamen Belange der Mitgliedsorganisationen in der Öffentlichkeit, besonders gegenüber Parlamenten, Regierungen und Behörden
- unterstützt die Eigenständigkeit und Leistungsfähigkeit der Jugendorganisationen
- fördert die internationale Begegnung und Zusammenarbeit
- wirkt einem Aufleben militaristischer, nationalistischer, rassistischer und totalitärer Tendenzen entgegen
- setzt sich für den Erhalt der natürlichen Umwelt ein und trägt dazu bei, dass junge Menschen lernen, umweltbewusst zu leben und Schäden an der Umwelt zu vermeiden
- setzt sich für den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen ein, für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen, jungen Frauen, Jungen und jungen Männern
- fördert junge Menschen durch Angebote der Jugendarbeit in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und bietet benachteiligten oder von Benachteiligungen bedrohten Kindern und Jugendlichen Unterstützung an
- integriert junge Menschen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit und setzt sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit sowie sich für den Abbau von Benachteiligungen in der Gesellschaft ein
(Quelle: BJR / https://www.bjr.de/ueber-uns/ziele/)

BJR steht für
Bayerischer Jugendring

Es kommt auf dich an!
Die Voraussetzung damit wir im BJR eine Stimme haben ist, dass wir in vier Bezirksjugendringen (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz) vertreten sind.
In den Bezirksjugendringen sind wir erst dann mit einer Stimme vertreten, wenn wir in mindestens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten sind.
Wir müssen also immer darauf achten, dass wir die Vertretungsrechte auf den verschiedenen Ebenen wahrnehmen, damit der Jugendverband stabil bleibt und wir unsere Fördergelder für die Kinder und jungen Menschen nicht gefährden.
Es ist also für die gesamte NBBJ ganz wichtig, dass du an den Sitzungen auf deiner Ebene teilnimmst. Du kennst ja "Die drei Musketiere" und ihren Wahlspruch "Alle für einen, einer für alle." ;-)

Der BJR verteilt an die Mitgliedsorganisationen Fördergelder. Auch die NBBJ erhält zentral Mittel, um die Arbeit mit Kindern und jungen Menschen zu fördern.
Diese Gelder werden in der NBBJ von der Geschäftsstelle beantragt.

Simon Scheiring
Verbandsjugendleiter
simon.scheiring@blaeserjugend.com
Annika Kirchner
Mitglied der Verbandsjugendleitung
Bezirksjugendringe
In jedem bayerischen Regierungsbezirk gibt es einen eigenen Bezirksjugendring (BezJR). Für die NBBJ sind die Bezirksjugendringe Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz wichtig.
Was sagen Bezirksjugendringe über sich?
Beispiel Oberfranken:
"Der Bezirksjugendring setzt sich durch Jugendarbeit und Jugendpolitik für die Belange aller jungen Menschen in Oberfranken ein (§ 2 Satzung, BJR). Dabei hat er dafür Sorge zu tragen, dass „jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung“ stehen (§ 11 Abs. 1 SGB VIII)." (Quelle: bezjr-oberfranken)
Die BezJR unterstützten die Jugendarbeit im Bezirk mit Wissen, Kompetenz, Beratung, Netzwerken, Material, Referent:innen und Fördergeldern. Als Funktionär:in kannst du nur davon profitieren, wenn du dich dort vernetzt.
Es gibt wichtige Versammlungen/Sitzungen auf den Ebenen der BezJR, an denen auch die NBBJ mit den Vertreter:innen auf Bezirksebene teilnimmt.
Sicherung der Vertretungsrechte
Die Voraussetzung damit wir im BJR eine Stimme haben ist, dass wir in vier Bezirksjugendringen (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz) vertreten sind.
In den Bezirksjugendringen sind wir erst dann mit einer Stimme vertreten, wenn wir in mindestens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten sind.
Wir müssen also immer darauf achten, dass wir die Vertretungsrechte auf den verschiedenen Ebenen wahrnehmen, damit unser Jugendverband stabil bleibt und wir unsere Fördergelder für die Kinder und jungen Menschen nicht gefährden.
Fördermöglichkeiten:
Für die Bezirksjugendleitungen der NBBJ sind die BezJR einerseits wegen der Beratung, der Vertretungsrechte und dem Austausch mit anderen Engagierten interessant und wichtig. Andererseits bekommen wir für unsere Arbeit von den Bezirksjugendringen aber auch Fördergelder. Zögere nicht und setze dich mit deinem BezJR in Verbindung. Ein Beratungsgespräch kann euch bei eurer Arbeit auf Bezirksebene ein ganzes Stück weiterbringen.
Medienfachberatung:
Auf der Bezirksebene der Jugendringe gibt es auch die Medienfachberatung. Dort kannst du dich selbst informieren oder beraten lassen, wie du Medien einsetzen kannst. Aber du findest dort auch kompetente Referent:innen, die dich vor Ort, zum Beispiel mit einem Workshops unterstützen. Zudem verleihen die Medienfachberatungen auch günstig Technik (Tablets, Kameras, ...).

BezJR steht für
Bezirksjugendring
BJR steht für
Bayerischer Jugendring

Es kommt auf dich an!
Es ist für die gesamte NBBJ ganz wichtig, dass du an den Sitzungen/Versammlungen auf deiner Ebene teilnimmst. Du kennst ja "Die drei Musketiere" und ihren Wahlspruch "Alle für einen, einer für alle." ;-)

Setze dich mit deinem BezJR in Kontakt und frage nach, was genau gefördert wird und was du tun musst, um die Förderungen zu erhalten und zu dokumentieren.
Ein persönliches Gespräch hilft dir, die Personen im BezJR kennenzulernen und du kannst zudem gleich persönlich nachfragen, wenn etwas unklar ist.

Wissen und Technik für dich und deine Jugendarbeit gibt es bei der Medienfach-
beratung.
Hier findest du die für dich zuständige Medienfachberatung:
https://medienfachberatung.de/

Bei BezJR gibt es immer Frühjahrs- und Herbstvollversammlungen. Die Termine findest du auf den Internetseiten des jeweiligen BezJR. Wenn du keine Einladung bekommen solltest, ruf einfach dort an und frage nach.
Achte auch auf die Fristen für die Förderungen. Frage auch hier am besten direkt nach.

Hier findest du die Links zu den Seiten der vier Bezirksjugendringe in denen die NBBJ vertreten ist:
Bezirksjugendring Mittelfranken
Bezirksjugendring Unterfranken
Stadt- und Kreisjugendringe
In ganz Bayern gibt es fast 100 Stadt- und Kreisjugendringe. Klasse dabei ist, dass sie dich bei deiner Jugendarbeit unterstützen. Auch hier gilt der Gedanke, dass du nicht alleine bist. Bei deiner Jugendarbeit vor Ort unterstützt dich zum einen die Struktur der NBBJ und zum anderen die Netzwerke und Organisationen des BJR.
Was sagen SJR und KJR über sich?
Beispiel SJR Fürth:
"Der Stadtjugendring Fürth hält für seine Mitgliedsverbände und -organisationen attraktive Serviceangebote bereit und steht in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Fürth.
Die Jugendarbeit in Bayern eint dabei ein gemeinsames Grundverständnis für die Prinzipien der Jugendarbeit, der Ehrenamtlichkeit und der Selbstorganisation junger Menschen sowie der Interessenvertretung in demokratischen Gremien." (Quelle: SJR Fürth)
Beispiel KJR Würzburg:
- "Der KJR fördert die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsorganisationen: Er trägt dafür Sorge, dass sie ihre unterschiedlichen Profile entwickeln können und sich dabei nicht gegenseitig Konkurrenz machen, sondern sich in ihrer Arbeit ergänzen. Dies geschieht bei den Verbandsspitzengesprächen und in den Vollversammlungen sowie bei Einzelgesprächen mit den Vorständen der Mitgliedsorganisationen.
- Der KJR bündelt die Interessen seiner Mitgliedsorganisationen und vertritt diese gegenüber der Kommunalpolitik, z.B. gegenüber dem Landratsamt mit seinen verschiedenen Abteilungen und dem Kreistag mit seinen verschiedenen Ausschüssen, und gegenüber der sonstigen Öffentlichkeit, z.B. durch Pressearbeit. In den verschiedenen KJR-Gremien (Verbandsspitzengespräch, Vollversammlung) werden dazu Beschlüsse vorbereitet und gefasst.
- ...
- Der KJR sichert die Arbeit seiner Mitgliedsorganisationen ab, indem er angemessene Rahmenbedingungen schafft. Beispiele sind:
- die Vergabe von Zuschussgeldern aus dem Jugendplan des Landkreises Würzburg;
- die Ausstellung der Jugendleiter:innen-Card, kurz "Juleica” (früher Jugendleiter:innen-Ausweis);
- das Bonusheft für Jugendleiter:innen für alle Inhaber:innen einer Juleica;
- der Verleih unterschiedlicher Materialien;
- die Unterstützung und Beratung bei der Planung von Bildungsveranstaltungen und Freizeiten: Neben Zuschüssen und Materialien gibt’s beim KJR beispielsweise Häuser- und Zeltplatzverzeichnisse, Lagerkochbücher, Unterlagen zur Aufsichtspflicht und gerne auch persönliche Beratung;
- eigene Bildungsmaßnahmen und Jugendfreizeiten als Ergänzung zum Angebot der Mitgliedsorganisationen, ... ." (Quelle: KJR Würzburg)

KJR steht für
Kreisjugendring
SJR steht für
Stadtjugendring

Es kommt auf dich an!
Die Voraussetzung damit wir im BJR eine Stimme haben ist, dass wir in vier Bezirksjugendringen (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz) vertreten sind.
In den Bezirksjugendringen sind wir erst dann mit einer Stimme vertreten, wenn wir in mindestens fünf Stadt-/Kreisjugendringen vertreten sind.
Wir müssen also immer darauf achten, dass wir die Vertretungsrechte auf den den verschiedenen Ebenen wahrnehmen, damit der Jugendverband stabil bleibt und wir unsere Fördergelder für die Kinder und jungen Menschen nicht gefährden.
Es ist also für die gesamte NBBJ ganz wichtig, dass du an den Sitzungen/Versammlungen auf deiner Ebene teilnimmst. Du kennst ja "Die drei Musketiere" und ihren Wahlspruch "Alle für einen, einer für alle." 😉

Für die Kreisjugendleitungen der NBBJ sind die KJR und SJR einerseits wegen der Beratung, der Vertretungsrechte, des Austauschs mit anderen Engagierten ... interessant und wichtig und andererseits bekommen wir für unsere Arbeit von den KJR und SJR auch Fördergelder.
Setze dich mit deinem KJR und SJR in Kontakt und frage nach, was genau gefördert wird und was du tun musst, um die Förderungen zu erhalten und zu dokumentieren.
Ein persönliches Gespräch hilft dir hier, um die Personen im KJR und SJR kennenzulernen und um gleich nachfragen zu können, wenn etwas unklar ist.

LEIHEN statt KAUFEN
Bei einem KJR oder SJR kannst du auch viele nützliche Dinge (Spiele, Tische, Medien, Technik ...) für deine Jugendarbeit ausleihen.
Frage einfach bei deinem KJR oder SJR nach.

Bei KJR oder SJR gibt es immer Frühjahrs- und Herbstvollversammlungen. Die Termine findest du auf den Internetseiten der KJR oder SJR. Wenn du keine Einladung bekommen solltest, ruf einfach dort an und frage nach.
Achte auch auf die Fristen für die Förderungen. Frage auch hier am besten direkt nach.

Musikalische Strukturen in der Verbandsarbeit
Nordbayerischer Musikbund e.V.

Logo NBMB
Der Nordbayerische Musikbund (NBMB) ist der "Erwachsenenverband" der Nordbayerischen Bläserjugend.
Der NBMB ist der Zusammenschluss von Musikvereinen, Musikkapellen, Blasorchestern,
Jugendkapellen, Spielmanns- und Fanfarenzügen, Musikschulen und sonstigen Musikgruppen sowie fördernden Mitgliedern in der Regel aus den Regierungsbezirken Mittel-,
Ober- und Unterfranken und der Oberpfalz. Mit über 900 Mitgliedsvereinen und Institutionen ist der Nordbayerische Musikbund der größte Musikbund Bayerns. Der 1952 gegründete Verband vertritt über 44.000 Musiker:innen.
Wie auch bei der NBBJ, gliedert sich der NBMB in vier Kreis- und 30 Bezirksleitungen.
Aufgaben entsprechend der Satzung des NBMB (Auszug aus der Satzung):
1. Aufgaben des NBMB sind insbesondere:
- die Pflege der Blasmusikkultur und des Laienmusizierens,
- die Erhaltung, Pflege und Förderung von Volksmusikbildung, Brauchtum und regionaler Kultur (inklusive bodenständiger Trachten),
- die Gewinnung und Förderung des Nachwuchses für Blas- und Laienmusik,
- die Erwachsenenbildung im musikalischen und außermusikalischen Bereich,
- die Völkerverständigung.
2. Zur Erreichung dieser Aufgaben bedient sich der NBMB vor allem folgender Mittel:
- der Durchführung von Lehrgängen und Schulungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Mitglieder in musikalischen Bereichen,
- der Durchführung von Lehrgängen und Schulungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Mitglieder im Bereich der Erwachsenenbildung und Brauchtumspflege,
- der Organisation von musikalischen Wettbewerben, Musikfesten, Musikertreffen, Konzerten, Jugendkonzerten und sonstigen kulturellen Veranstaltungen,
- der Beratung, Ausbildung und bevorzugten Förderung von Jugendkapellen und Jungmusikern,
- der Vermittlung und Durchführung internationaler Begegnungen, insbesondere auf dem Gebiet der Völkerbegegnung und der Völkerverständigung.
3. Der NBMB vertritt seine Mitglieder gegenüber staatlichen und kommunalen Einrichtungen, der GEMA und sonstigen Institutionen der Volks- und Blasmusik im In- und Ausland.
4. Der NBMB bemüht sich verstärkt um eine entsprechende Darstellung seiner Zwecke sowie der Mittel derer er sich hierzu bedient in Presse, Funk und Fernsehen und in den neuen Medien.
5. Der NBMB beteiligt sich nach Bedarf an überregionalen Vereinigungen, die ihrerseits die Pflege und Förderung der Laienmusik in allen Variationen zum Ziele haben.

NBMB steht für
Nordbayerischer Musikbund e.V.
GEMA steht für
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Geschäftsstelle:
Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des NBMB stehen dir gerne mit Rat zur Seite.
Aber auch die NBMB-Funktionär:innen der Kreis- und Bezirksleitungen helfen gerne weiter. Folge hierzu diesem Link über die NBBJ-Seiten, um die Ansprechpartner:innen deiner Ebene zu finden.

Für euch als Kreis-/Bezirksjugendleitungen der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. kann auch eine finanzielle Unterstützung durch die jeweilige Kreis- / Bezirksleitung des NBMB möglich sein.
Setzt euch mit den Verantwortlichen des NBMB in Verbindung und sucht zunächst das persönliche Gespräch. Anschließend stellt einen formlosen, schriftlichen Antrag an die/den Vorsitzende:n der Kreis- / Bezirksleitung. Die Höhe des Zuschusses kann individuell festgelegt werden, sie sollte in Abhängigkeit der angebotenen Maßnahmen stehen.

Laut Satzung des NBMB habt ihr als Kreis- bzw. Bezirksjugendleitung ein Vertretungsrecht bei eurer Kreis- bzw. Bezirksleitung des NBMB: Bedeutet, euch sollte jeweils eine Einladung zu den Sitzungen erreichen :-)
Bayerischer Blasmusikverband e.V.

Logo Bayerischer Blasmusikverband e.V.
Der Bayerische Blasmusikverband (BBMV) besteht derzeit aus den neun Mitgliedsverbänden
- Allgäu-Schwäbischer Musikbund (ASM)
- Musikbund von Ober- und Niederbayern (MON)
- Nordbayerischer Musikbund (NBMB)
- Musikverband Untermain (MVU)
- Blasmusikverband Vorspessart (BVV)
- Landesverband für Spielmannswesen in Bayern (LSW)
- Musik- und Spielmannswesen im Bayerischen Turnverband (BTV)
- Bayerwald Spielmannsvereinigung
- Jagdhornbläser im Jagdverband Bayern (BJV)
...mit 2.500 Musikvereinen, Trommlerzügen, Spielmannszügen, Ensembles, Alphorn- und Jagdhorngruppen. Insgesamt vertritt der BBMV knapp 120.000 aktive Musiker:innen.
Er wurde, als Nachfolger des Bayerischen Musikbundes, am 12. März 1999 in München mit dem Ziel gegründet, die Blas- und Spielleutemusik als wertvolles Kulturgut zu erhalten und fortzuentwickeln. Die Gründungsväter sind Präsident Dr. Thomas Goppel (MON) und die Vizepräsidenten Dr. Adolf Eichenseer (NBMB), Prof. Karl Kling (ASM) und Franz Pilzweger (MVU).
Die Aufgaben des BBMV sind die Fort- und Weiterentwicklung der Musikverbände sowie die Förderung der Blas- und Spielleutemusik und die Zusammenarbeit mit Dachverbänden und Organisationen der Laienmusik. Außerdem vertritt der BBMV die Anliegen der Mitgliedsverbände gegenüber Staat, Gesellschaft und öffentlichen Institutionen (z.B. GEMA). Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Ausrichtung von Landesmusikfesten im Zusammenwirken mit einem der Mitgliedsverbände.
Zur Verwirklichung seiner Ziele bedient sich der BBMV des Musikausschusses als musikalischem Fachgremium. Diesem ist es beispielsweise gelungen, die Musikerleistungsabzeichenprüfungen zu harmonisieren und einheitliche Richtlinien für die Wertungsspiele zu entwickeln.
Aktuelle Themenfelder, die für Mitglieder des NBMB von Bedeutung sind (Stand: 07/2021):
- Solo-/Duo-Wettbewerb (im Wechsel mit Kammermusik alle zwei Jahre)
- Kammermusik-Wettbewerb (im Wechsel mit Solo-Duo alle zwei Jahre)
- Mittelstufenwettbewerb (im Wechsel mit Oberstufen-Wettbewerb alle zwei Jahre)
- Oberstufenwettbewerb (im Wechsel mit Mittelstufen-Wettbewerb alle zwei Jahre)
- Wertungsspiele
- Musik in Bewegung
- Spielleutemusik
- Ehrungen
- Fördermöglichkeiten
- Notendownload
- Instrumentenkunde
- GEMA (größtenteils Pauschalabgeltung von Veranstaltungen für Mitgliedsvereine)
- Infos zu Vereinsrecht
- Infos zu Vereinssteuerrecht
- Blasmusik in Bayern - Fachmagazin für Blasmusiker:innen, Vorständ:innen und Dirigent:innen

BBMV bedeutet
Bayerischer Blasmusikverband e.V.
ASM
Allgäu-Schwäbischer Musikbund
MON
Musikbund von Ober- und Niederbayern
NBMB
Nordbayerischer Musikbund
MVU
Musikverband Untermain
BVV
Blasmusikverband Vorspessart
LSW
Landesverband für Spielmannswesen in Bayern
BTV
Musik- und Spielmannswesen im Bayerischen Turnverband
BJV
Jagdhornbläser im Jagdverband Bayern

Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.

Logo Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.
Als am 15. Oktober 1978 die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV) noch als Bundesvereinigung Deutscher Blas- und Volksmusikverbände gegründet wurde, hatte sie ein Ziel, das sich über die Jahrzehnte fortgeschrieben hat und den heutigen Verband prägt:
Musizierende aus allen Schichten, Sparten, Sektionen der Amateurblas- und Spielleutemusik zusammenzuführen, ihre Musik zu erhalten und weiterzuführen und musikalische Erlebnisse und Höhepunkte zu schaffen, die die Vereine aus ganz Deutschland zusammenführen.
Als Dachverband ist die BDMV nicht nur Interessenvertreterin gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf Bundesebene, sondern auch Beraterin ihrer Mitglieder in Management-, Steuer- und Rechtsfragen sowie fachliche Ansprechpartnerin.
Verbandsaufgaben:
Politik:
- Politische und verbandspolitische Interessenvertretung der Mitglieder
- Information über aktuelle politische Entwicklungen
- Vertretungen der Interessen der Mitglieder in (Dach-)Organisationen
Beratung- & Servicestelle:
- Juristische und steuerliche Beratung durch Kooperationspartner
- Unterstützung der Mitgliedsvereine in Themen bezogen auf GEMA, Künstlersozialkasse und Deutsche Rentenversicherung
- Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse
- Rahmenverträge mit der SV SparkassenVersicherung
- Verleihung von Auszeichnungen, Ehrungen und Leistungsabzeichen
- EDV-Verwaltungsprogramm (ComMusic-Software) für Musikvereine
- Mitgliederbenefits
Fachwissen:
- Jurorenliste
- Selbstwahlliste
- Durchführung von Tagungen, Konferenzen, Gremiensitzungen und Fachbereichssitzungen
- Erstellung von Rahmenrichtlinien
- Durchführung von Deutschen Musikfesten
- Hilfestellung bei der digitalen Durchführung von Sitzungen

BDMV steht für
Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V.
Deutsche Bläserjugend e.V.

Logo Deutsche Bläserjugend
Downloads:
Die Deutsche Bläserjugend (DBJ) ist die Jugend-Organisation der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV). Sie wurde 1981 gegründet. Sie ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Das heißt, sie kümmert sich um die Jugendarbeit in der Musik. Sie ist der bundesweite Dachverband für die musikalische Kinder- und Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland. So vertritt sie ungefähr 350.000 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 27 Jahren. Diese jungen Menschen machen Musik in ungefähr 10.000 Blasorchestern, Spielmanns- und Fanfarenzügen sowie weiteren musiktreibenden Vereinigungen. Die DBJ hat 22 Mitgliedsverbände aus ganz Deutschland.
Die DBJ führt jährlich Bildungsveranstaltungen von bundeszentraler Bedeutung durch. Das heißt, sie beschäftigt sich mit Themen, die für alle Vereine der Blas- und Spielleutemusik in Deutschland wichtig sind. Dabei werden Zukunftsthemen für Verantwortliche in der Jugendarbeit behandelt. Zugleich bietet die DBJ einen Raum für Austausch und das Knüpfen von Kontakten. Die DBJ erarbeitet Rahmenrichtlinien für die Arbeit in den Mitgliedsvereinen. Das heißt, sie kümmert sich um gute Vorgaben für die Arbeit vor Ort. So hat sie für die Jugendleiter:in-Card (Juleica) gemeinsam mit ihren Landesverbänden bundesweit verbindliche Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Jugendleiter:innen festgelegt.
In Modellprojekten setzt die DBJ neue Trends. Sie entwickelt Ideen und Impulse für ihre Mitgliedsstrukturen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Die DBJ fördert die musisch-kulturelle Kinder- und Jugendarbeit. Und sie entwickelt diese in Zusammenarbeit mit Partner:innen weiter. So gibt es zum Beispiel Projekte mit der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen. Hier wird erprobt, wie wir Musik für möglichst alle Menschen zugänglich machen.
Die DBJ ist auch Beratungsstelle für verschiedene Themen. Sie ist Zentralstelle für Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Das bedeutet, sie bekommt Geld für die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen. Sie leitet dieses Geld für internationale Jugendbegegnungen an die Mitgliedsvereine weiter. Dazu berät sie interessierte Vereine. Sie führt außerdem mindestens einmal im Jahr eine Arbeitstagung zur Förderung internationaler Jugendbegegnungen durch.
Seit November 2011 ist die DBJ Träger für den Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung. Das heißt, sie begleitet Menschen, die sich ein Jahr lang in Vereinen engagieren. Begleiten heißt, dass die DBJ nachprüft, dass es den Freiwilligen im Dienst gut geht und sie sich weiterbilden können. Sie ist für ungefähr 50 Freiwillige in ungefähr 30 Einsatzstellen verantwortlich. Zudem berät die DBJ interessierte Einsatzstellen und Menschen, die vielleicht Freiwillige werden wollen.
Die DBJ ist zudem Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Vereinsführung. Sie berät auch zu inhaltlichen Fragen rund um die Jugendarbeit und zur Förderung von Vereinsprojekten. Hier kann sie zu Partner:innen vermitteln, Hilfestellungen geben oder auf Förderprogramme hinweisen.
Achtung: Neben den Fördermitteln für internationale Jugendbegegnungen hat die DBJ keine eigenen Fördermittel für Vereinsprojekte.
Leistungen für Mitglieder
- Weiterbildungsangebote zu wichtigen Jugendthemen, vor Ort und mit erfahrenen Dozent:innen
- Beratung der Mitgliedsstrukturen zur Vereins- und Verbandsentwicklung
- Fachforum für die Musikjugend (D-Reihe, Musikalische Früherziehung, bundesweit einheitliche Juleica-Rahmen-Richtlinien, etc.)
- Gesellschafts-politische Interessensvertretung der Musikjugend in den Dachverbänden Deutscher Bundesjugendring e.V. und Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. sowie IDA e.V.
- Jugendpolitische Arbeit und Interessens-Vertretung der Musikjugend
- Finanzielle Förderung internationaler Jugend-Begegnungen der Mitgliedsstrukturen im In- und Ausland sowie Beratung und Fortbildungen zu internationaler Jugendarbeit
- Bundesweiter Träger für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kultur und Bildung, pädagogische Begleitung aller Freiwilligen und Beratung von Einsatzstellen
- Durchführung bundesweiter Modellprojekte und Pflege von Partnerschaften
- Organisation und Durchführung bundesweiter Veranstaltungen für junge Engagierte
- Mitwirkung in Jurys/Beiräten von bundesweiten Projekten und Förderprogrammen als Stimme der Musikjugend
Vertretung der Nordbayerischen Bläserjugend bei der DBJ im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Bayerische Bläserjugend im BBMV:
Die gemeinsame Vertretung der Bayerischen Blasmusikverbände in der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) über den Bayerischen Blasmusikverband (BBMV) machte es erforderlich, dass sich die einzelnen Bläserjugend-Organisationen in den jeweiligen Bayerischen Blasmusikverbänden bayernweit gemeinsam organisierten, um die Vertretung bei der Deutschen Bläserjugend wahrzunehmen. So wurde die "Arbeitsgemeinschaft Bayerische Bläserjugend im BBMV" zum 01.01.2018 ins Leben gerufen. Die Details sind dem Download der "Vereinbarung zur Arbeitsgemeinschaft" zu entnehmen.

DBJ steht für
Deutsche Bläserjugend
Juleica steht für
Jugendleiter:innen-Card
IDA e.V. steht für
Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit
BFD steht für
Bundesfreiwilligendienst

Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.

Logo Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist der übergreifende Dachverband von 21 bundesweit tätigen weltlichen und kirchlichen Chor- und Orchesterverbänden mit insgesamt 100.000 Ensembles. Er entstand 2019 durch Zusammenschluss der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) und der Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und vertritt die Interessen der Amateurmusik gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester setzt sich für die Erhaltung, Entwicklung und Förderung des Chor- und Orchestermusizierens von Amateur:innen als kultureller Gemeinschaftsaufgabe in der Gesellschaft ein.
Seine Aufgaben sind die Information, Beratung und Interessenvertretung auf politischer Ebene und die Öffentlichkeitsarbeit, Information, Beratung und Vernetzung der Mitgliedsverbände, Initiierung und Durchführung von bzw. Mitwirkung bei Projekten und Veranstaltungen zur Förderung von Chor- und/oder Orchestermusik, die Förderung Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des vokalen und/oder instrumentalen Musizierens sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Darüber hinaus führt der BMCO das Prüfverfahrens für die Verleihung der vom Bundespräsidenten gestifteten Zelter- und Pro-Musica-Plaketten sowie die bundeszentrale Verleihungsveranstaltung dafür durch.
Intern gliedert sich der BMCO in zwei Fachbereiche, den Fachbereich Chor und den Fachbereich Orchester, in denen fachspezifische Themen diskutiert werden.

BMCO steht für
Bundesmusikverband Chor und Orchester e.V.
Bayerischer Musikrat e.V.

Logo Bayerischer Musikrat e.V.
Der Bayerische Musikrat (BMR) ist die größte Kulturorganisation im Freistaat Bayern. Als Zusammenschluss der Einrichtungen und Verbände des Musiklebens in Bayern repräsentiert er rund 1 Million musikbegeisterte Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen des Laienmusizierens und der professionellen Musik.
Der Bayerische Musikrat will auf der Grundlage gesamtgesellschaftlicher Verantwortung zur Verbesserung der Musikkultur im Freistaat beitragen. Er nimmt Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber der Legislative, der Exekutive, der Öffentlichkeit und seinen Mitgliedern wahr und ist Gesprächs- und Diskussionsforum für alle ihm angeschlossenen Verbände und Institutionen. In eigener Verantwortung führt er übergreifende Projekte und Veranstaltungen zur Weiterentwicklung des Musiklebens durch und trägt maßgeblich zur Verwirklichung des Bayerischen Musikplans bei. Seine Zweckbetriebe und Projekte sind in der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH zusammengeführt, die ihrerseits auch Träger der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf ist.
Der Bayerische Musikrat e.V. wurde am 21. Juni 1977 gegründet. Die Erfüllung seiner Aufgaben und Zielsetzungen ermöglichen Mitgliedsbeiträge und eine regelmäßige staatliche Förderung.
Aufgaben
- Beratung der Staatsregierung und des Landtages
- Planung und Durchführung kulturpolitischer Maßnahmen im Bereich des Musiklebens
- Entwicklung und Förderung von Musikverständnis in der Öffentlichkeit
- Entwicklung und Ausbau von Projekten und Einrichtungen zur Förderung musikalischer Breitenbildung und künstlerischer Eliten
- Förderung der künstlerischen und musikpädagogischen Einrichtungen in Bayern
- Förderung des Nachwuchses für Musikberufe und das Laienmusizieren
- Ausbau und Verbesserung des Musikunterrichtes an allgemeinbildenden Schulen
- Ausbau des Musikschulwesens und Förderung des freiberuflich erteilten Instrumentalunterrichts
- Sicherung und Ausbau von Berufsorchestern in Bayern
- Sicherung und Verbesserung der künstlerischen und sozialen Bedingungen der Komponisten, ausübenden Musiker und Musikerzieher
- Bestandssicherung und Entwicklung der Einrichtungen der Musikforschung
- Förderung des Musizierens in der Freizeit in seinen verschiedenen Formen
- Förderung der Popularmusik (Jazz und Rock)
- Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens und seiner Verbreitung in Bayern
- Gremienarbeit
- in den Aufsichtsgremien des Bayerischen Rundfunks und der privaten Medien
- im Stiftungsrat Bayerischer Musikfond
- in der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Bayern e.V.
- im Zweckverband der Bayerischen Musikakademie Schloss Alteglofsheim
- im Vorstand der Bayerischen Musikakademie Hammelburg
- in der Stiftung ZuHören
- im Deutschen Musikrat

BMR steht für
Bayerischer Musikrat e.V.